Steuerrecht - Vereinfachung der Steuererklärungen bei Rentenbeziehern

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
252 Ondersteunend 252 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

252 Ondersteunend 252 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:16

Pet 2-17-08-610-041998Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.04.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent regt eine Vereinfachung der steuerlichen Veranlagung von Rentnerinnen
und Rentnern an, die nur Renteneinkünfte beziehen.
Es wird vorgeschlagen, entweder die steuerliche Veranlagung automatisch von Amts
wegen durchzuführen oder die Formulare der Steuererklärung drastisch zu kürzen,
zu vereinfachen und verständlich zu gestalten.
Zur Begründung wird ausgeführt, Rentnerinnen und Rentner müssten für ihre
Steuererklärungen gegenwärtig mindestens den vierseitigen Mantelbogen, das
Formular "Anlage R" (zwei Seiten) sowie das Formular "Anlage Vorsorgeaufwand"
(zwei Seiten) ausfüllen.
Mit einer derartigen Flut an Formularen seien ältere Mitbürger in der Regel
überfordert. Deshalb werde fremde Hilfe zum Ausfüllen benötigt. Dies schmälere die
ohnehin bereits knappe Rente der Betroffenen durch die entstehenden
Steuerberatungskosten. Die Betroffenen seien durch die Komplexität der Formulare
überfordert und benötigten in jedem Falle Hilfe beim Ausfüllen.
Da die Daten der Betroffenen von der Rentenversicherung ohnehin direkt an die
Finanzämter gemeldet würden, könnten die Finanzämter entweder auf eine
Steuererklärung der Betroffenen verzichten, was eine starke Vereinfachung für
Betroffene und Steuerbehörden darstelle, oder einen stark vereinfachten
Mantelbogen für Rentnerinnen und Rentner entwickeln, der maximal vier Seiten
(Doppelbogen) umfasse und darüber hinaus verständlich formuliert sei. Bei

Umsetzung der vorgenannten Vorschläge würden auch die gegenwärtig
entstehenden Steuerberatungskosten entfallen können.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 252 Mitzeichnungen sowie 14 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss verweist zunächst auf die Zielsetzung, das
Besteuerungsverfahren zu modernisieren und von unnötiger Bürokratie zu befreien.
Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, sind neben gesetzlichen auch Maßnahmen
auf der Ebene der Steuerverwaltung vorgesehen. Zu diesen Maßnahmen zählt u. a.,
den Bürgerinnen und Bürgern eine "vorausgefüllte Einkommensteuererklärung"
anzubieten. Um dieses Projekt in die Tat umzusetzen, sind grundlegende
Vorarbeiten erforderlich. Sie können schrittweise umgesetzt werden, wobei
zwischenzeitlich bereits wesentliche Ziele verwirklicht werden konnten (etwa die
Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer, die elektronische Übermittlung
von Lohnsteuerbescheinigungsdaten, die elektronische Übermittlung von Daten über
Lohnersatzleistungen und Krankenversicherungsbeträge, die elektronische
Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen).
Soweit in der Eingabe eine Vereinfachung der Steuererklärungsvordrucke und die
Auflage einer vereinfachten Steuererklärung für Rentenempfänger gefordert wird,
weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die für Rentnerinnen und Rentner
erforderlichen Vordrucke (Hauptvordruck sowie die Anlagen Vorsorgeaufwand und
Anlage R) für die Erfassung der entsprechenden Einkünfte, Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen für den sog. "Standardrentner" mit vergleichsweise
geringem Aufwand ausfüllbar sind. Auch gibt es bereits vielfältige Hilfestellungen zur
Abgabe einer Steuererklärung.
So werden etwa in der Anleitung zur Anlage R der Steuererklärung einfache und
verständliche Hinweise zum Ausfüllen des Erklärungsvordrucks gegeben. Das
Auffinden entsprechender Informationen in den Anleitungen zu den
Steuererklärungsvordrucken wird ab dem Jahr 2012 durch eine neue Struktur und

ein überarbeitetes Layout vereinfacht. Für die Anbieter von bestimmten
Altersvorsorgeprodukten besteht außerdem die gesetzliche Pflicht, die erbrachten
Leistungen dem steuerpflichtigen Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Muster
gesondert mitzuteilen. Auf diese Bescheinigung nach § 22 Nr. 5
Einkommensteuergesetz (EStG) wird auch in der Anlage R Bezug genommen,
sodass die Daten einfach übernommen werden können. Außerdem kann, soweit eine
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen worden ist, bei dem
Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung über die bezogenen Renteneinkünfte
angefordert werden, welche als Ausfüllhilfe für die Anlage R genutzt werden kann.
Diese Bescheinigung wird dann in den Folgejahren automatisch unaufgefordert
zugesandt.
Der Petitionsausschuss merkt weiterhin an, dass der Kreis der betroffenen
Rentnerinnen und Rentner, die ausschließlich sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG
beziehen und die aufgrund der Höhe ihrer Rente verpflichtet sind, eine
Einkommensteuererklärung abzugeben, vergleichsweise klein ist. Ob Rentnerinnen
und Rentner gesetzlich verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung
abzugeben, richtet sich nach § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung (EStGDV). Danach sind Steuererklärungen von
Rentnerinnen und Rentnern im Regelfall dann abzugeben, wenn der Gesamtbetrag
der Einkünfte 8.004 Euro bei Einzelveranlagung und 16.008 Euro bei gemeinsamer
Veranlagung überschreitet.
Für diejenigen Bezieher von Renten, die danach tatsächlich einer
Steuererklärungspflicht unterliegen, ist wiederum ein Vordruck für die vereinfachte
Einkommensteuererklärung speziell für Rentner nach Überzeugung des
Petitionsausschusses in der Regel als ungeeignet anzusehen, da häufig
Sachverhalte wie etwa das Vorhandensein mehrerer Renten/Versorgungsbezüge,
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung,
umfangreiche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe
Dienstleistungen vorliegen, die in einem Einfachvordruck nicht vollumfänglich
abgebildet werden können.
Der Petitionsausschuss weist weiterhin darauf hin, dass ggf. im Rahmen der
Günstigerprüfung auch noch Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erklären sind.
Aufgrund des komprimierten Platzangebotes könnten viele Angaben im Rahmen
eines Einfachvordrucks nicht abgefragt werden, die zu einer Ermittlung der
tatsächlich festzusetzenden Einkommensteuer in jedem Einzelfall erforderlich sind.

Das kann unter Umständen bei steuerlich unberatenen Bürgerinnen und Bürgern
dazu führen, dass steuerlich mindernde Umstände nicht in dem Maße berücksichtigt
werden, wie es gesetzlich vorgesehen ist.
Ferner gilt es zu erwägen, dass durch zusätzliche Papiervordrucke sich auch aus
organisatorischer Sicht der Arbeitsaufwand in den Finanzämtern weiter erhöhen
würde, da stets geprüft werden müsse, ob der Steuerpflichtige den vereinfachten
Steuererklärungsvordruck überhaupt hätte verwenden dürfen. Auch ist nicht
auszuschließen, dass es verstärkt zu fehlerhaften oder unvollständigen Angaben
kommen würde, was wiederum die Finanzämter zu sonst vermeidbaren Nachfragen
bei den Steuerpflichtigen veranlassen dürfte.
Aus den vorgenannten Gründen kann der Petitionsausschuss das vorgetragene
Petitum eines gesonderten vereinfachten Steuererklärungsvordrucks für
Rentnerinnen und Rentner nicht unterstützen. Er weist aber darauf hin, dass die
Finanzverwaltung bestrebt ist, die Steuererklärungsvordrucke zusammen mit den
Ländern insgesamt unter dem Gesichtspunkt der einfachen Handhabung und der
Verständlichkeit weiter zu entwickeln und zu vereinfachen.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium der Finanzen – zu überweisen, wurde mehrheitlich
abgelehnt.Begründung (pdf)


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