Steuerrecht - Verhängung von Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Steueroasen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
110 Unterstützende 110 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

110 Unterstützende 110 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

30.11.2019, 03:22

Pet 2-18-08-610-031157 Steuerrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent schlägt vor, dass Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Steueroasen
verhängt werden. Dadurch könne die Steuerflucht verhindert werden.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und durch 110 Mitzeichner unterstützt. Es gab 10 Diskussionsbeiträge.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Die Bundesregierung hat bereits mit den internationalen Initiativen zum
automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten und dem gemeinsamen
Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) und den G20-Staaten gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base
Erosion and Profit Shifting – BEPS) maßgeblich zur Vermeidung von Steuerflucht
beigetragen. Inzwischen haben sich 116 Staaten dem BEPS angeschlossen und sich
somit selbst verpflichtet, Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung
umzusetzen. Die Berichterstattung zu den sogenannten "Panama-Papers" zeigt,
dass diese Initiativen auf internationaler Ebene wichtige und richtige Schritte sind.
Richtigerweise müssen weitere Schritte, insbesondere zur Schaffung von
Transparenz und zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
folgen. Das Bundesfinanzministerium reagierte am 11. April 2016 mit einem
10-Punkte Plan mit Vorschlägen für weitere internationale Maßnahmen. Eine
zentrale Forderung darin war die Einrichtung wirksamer, weltweit einheitlicher
Sanktionsmechanismen gegenüber Staaten, die sich internationalen Standards
widersetzen. Am 5. Dezember 2017 verabschiedete die Europäische Union eine
Liste steuerlich nicht kooperativer Drittstaaten ("schwarze Liste EU"). Bisher führte
allein deren abschreckende Wirkung dazu, dass sich zahlreiche genannte Staaten
zukünftig zur Einhaltung der Kriterien (Einhaltung der internationalen Standards zur
Transparenz und zum Informationsaustausch, Sicherstellung einer fairen
Besteuerung, Verpflichtung und Umsetzung der OECD/G20-Mindestempfehlungen
gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Projekt)) verpflichteten. Des
Weiteren werden auf EU-Ebene sowohl einheitliche nicht steuerliche als auch
steuerliche Abwehrmaßnahmen gegen Staaten auf der "schwarzen Liste" diskutiert,
die von allen Mitgliedstaaten anzuwenden sind. Deren wirksame
Sanktionsmechanismen funktionieren nur, wenn wichtige Staaten – z.B. die
EU-Mitgliedstaaten – sich nachdrücklich dafür einsetzen. Unabhängig davon prüft
das Bundesfinanzministerium auch selbst Maßnahmen auf nationaler Ebene
einzuleiten. Um mögliche Steuerschlupflöcher schon im Vorhinein aufzudecken,
unterstützt die Bundesregierung stets die Rolle der Europäischen Union als
Vorreiterin für einen globalen Ansatz. Im Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN)
wurde am 13. März 2018 die politische Einigung zur erneuten Änderung der
EU-Amtshilferichtlinie 2016/11 EU ("DAC VI") erzielt. Die Richtlinie sieht eine
Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen sowie den
automatischen Austausch dieser Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten
vor. Sie ist von allen EU-Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2019 in nationales Recht
umzusetzen und stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Erhöhung der steuerlichen
Transparenz und zur Einschränkung von Steuervermeidungspraktiken
multinationaler Unternehmen dar. Die Bundesregierung setzt sich also sowohl auf
nationaler als auch auf internationaler Ebene dafür ein, Steuerflucht zu verhindern
und diese entsprechend zu sanktionieren.

Vor diesem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein darüber
hinausgehendes nationalstaatliches Tätigwerden der Bundesrepublik Deutschland
nicht empfehlen.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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