Steuerrecht - Versteuerung jeglicher Erträge aus Spekulationsgeschäften

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
214 Unterstützende 214 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

214 Unterstützende 214 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

15.06.2019, 04:22

Petitionsausschuss

Pet 2-18-08-610-027556
60389 Frankfurt am Main
Steuerrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll eine Versteuerung aller Erträge aus Spekulationsgeschäften erreicht
werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, es könne nicht länger hingenommen werden, dass
diejenigen, die in Deutschland das meiste Geld besäßen, weniger oder keine Steuern
bezahlten als der Durchschnittsbürger. Bei Spekulationen an der Börse und anderen
spekulativen Geschäften fielen in Deutschland keine Steuern an.

Um diesen Effekten entgegen zu wirken, sollte nach Überzeugung des Petenten eine
Pflichtabgabe (Steuer) für alle solche "Produkte" eingeführt werden, welche an Börsen
und anderen "Orten der Spekulation" mit dem Ziel der Kapitalvermehrung gehandelt
würden. Die Demokratie in Deutschland beruhe auf dem Prinzip der "Teilung". Dies
bedeute, dass die wirtschaftlich Starken den wirtschaftlich Schwachen Hilfe leisten
müssten. Hierbei handele es sich um das sogenannte Solidaritätsprinzip. Durch die
gegenwärtigen Regelungen zu Spekulationsgeschäften werde jedoch das
Solidaritätsprinzip ausgehebelt. Diese soziale Ungerechtigkeit müsse daher beseitigt
werden.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Petitionsausschuss

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Es
gingen 214 Mitzeichnungen sowie 37 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie folgt
zusammenfassen:

Unter Bezugnahme auf das Einkommensteuerrecht stellt der Petitionsausschuss zunächst
grundlegend fest, dass dieses auf dem Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen
Leistungsfähigkeit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz – GG) beruht. Danach muss sich die
Steuerlast an der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen
orientieren. Das System der progressiven Besteuerung, bei dem die tarifliche
Steuerbelastung ansteigt, je höher das steuerpflichtige Einkommen ist, sorgt dafür, dass
Menschen mit einem niedrigen Einkommen steuerlich weniger belastet werden. Wer
mehr verdient, muss hingegen einen größeren Anteil seines Einkommens an den Fiskus
abführen als derjenige, der nur über geringere Einkünfte verfügt.

Der Steuersatz für besonders hohe Einkommen beträgt ab einem zu versteuernden
Einkommen von 265.327,00 Euro/530.654,00 Euro (Ledige/Verheiratete) 45 Prozent auf
jeden zusätzlichen erzielten Euro. Als Folge des Systems der progressiven Besteuerung
erbringen die einkommensstärksten 10 Prozent der Steuerzahler einen Anteil von mehr
als 55 Prozent des Einkommensteueraufkommens und tragen damit entsprechend ihrer
Leistungsfähigkeit überproportional zum Steueraufkommen bei (vgl. Datensammlung zur
Steuerpolitik 2018, Seite 31). Auch im internationalen Vergleich der Spitzensteuersätze
ist Deutschland im oberen Mittelfeld angesiedelt.

Diese Sachzusammenhänge machen nach Überzeugung des Petitionsausschusses
deutlich, dass bereits heute die Besserverdienenden durch die Einkommensteuer in sehr
viel stärkeren Maße zur Finanzierung von Staatsausgaben herangezogen werden als die
Masse der Steuerzahler.

Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass bereits heute die Einkünfte aus
Kapitalvermögen grundsätzlich der Steuerpflicht unterliegen. Seit Einführung der
Petitionsausschuss

Abgeltungsteuer im Jahr 2009 werden alle Kapitalerträge, die nicht in einem
Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent versteuert.
Unter die Regelungen der Abgeltungsteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus
Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten,
Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden und Erträge aus
Investmentfonds oder Termingeschäften.

Unter Bezugnahme auf das vorgetragene Petitum erinnert der Petitionsausschuss daran,
dass weiterhin seit Einführung der Abgeltungsteuer auch die Wertzuwächse von nach
dem 1. Januar 2009 erworbenen Anlageformen, die dem Steuerpflichtigen durch die
Veräußerung der Kapitalanlagen, z. B. Aktien, zufließen – unabhängig von der Haltedauer
der Kapitalanlagen – der Einkommensteuer unterliegen. Deren Besteuerung, so das Ziel
der neuen Bundesregierung soll noch stärker angehoben werden. Dazu soll die
Abgeltungssteuer zugunsten des individuellen, vom Gesamteinkommen abhängigen
Steuersatzes ersetzt werden.

Zudem ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass Deutschland gemeinsam mit 10
weiteren EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in verstärkter
Zusammenarbeit auf europäischer Ebene anstrebt. Auf Grundlage eines
Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission laufen seither die Verhandlungen
unter den Mitgliedstaaten. Der Richtlinienvorschlag sieht dabei grundsätzlich eine
Besteuerung aller Finanztransaktionen vor. Die Verhandlungen dauern jedoch noch an.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses bleiben die vorbezeichneten Entwicklungen
zunächst abzuwarten.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe derzeit nicht in Aussicht zu stellen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen –
zur Erwägung zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis
Petitionsausschuss

zu geben und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurden mehrheitlich
abgelehnt.

Begründung (PDF)


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