Steuerverschwendung, Kanadareise Bildungsausschuss

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
10 Tukeva 10 sisään Schleswig-Holstein

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

10 Tukeva 10 sisään Schleswig-Holstein

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

07.05.2020 klo 4.39

05.05.2020Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 10 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der vom Hauptpetenten vorgetragenen Gesichtspunkte geprüft. Zudem hat der Bildungsausschuss dem Petitionsausschuss eine Stellungnahme übermittelt.Der Bildungsausschuss weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Durchführung von Informationsreisen zur Arbeitspraxis der Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages gehören würden. Die Ziele einer Informationsreise würden vorher zwischen den einzelnen Fraktionen im Ausschuss abgestimmt. Entgegen der Annahme des Petenten, dass Ausschussreisen innerhalb Europas oder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls zu zielführenden Erkenntnissen beitragen können, erwidert der Bildungsausschuss, dass während der Reise Einrichtungen mit einem erheblichen Erkenntnisgewinnen für die Schul- und Wissenschaftspolitik, aber auch für die Minderheitenpolitik besucht worden seien. Diese Erkenntnisse hätten in dieser Form im europäischen Ausland nicht gewonnen werden können. Das Protokoll der Ausschussreise, aus dem auch das dichte Programm hervorgehe, sei öffentlich einsehbar. Zudem betont der Ausschuss, dass es sich bei der Reise um die erste und voraussichtlich auch letzte größere Reise des Bildungsausschusses innerhalb der 19. Legislaturperiode handele. Andere Ausschüsse würden häufiger, dafür allerdings mit geringerem Aufwand für die einzelne Reise, reisen.Selbstverständlich sei es den Mitgliedern des Ausschusses von Anfang an wichtig gewesen, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Daher sei beispielsweise auf einen Dolmetscher verzichtet worden, sodass eine erhebliche Absenkung der Gesamtkosten der Informationsreise im Vergleich zur ursprünglichen Planung erzielt werden konnte. Hinzu komme, dass die Abgeordneten auf der Rückreise eine unvorhergesehene Zwischenübernachtung in Kauf nehmen mussten. Die finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft werde im Interesse der Steuerzahler vollständig an die Landeskasse abgeführt. Von einem verschwenderischen Umgang mit Steuergeldern könne keine Rede sein.Abschließend wird in der Stellungnahme der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Klaus Schlie, von der 27. Landtagstagung am 12. Dezember 2019 zitiert: „Die beiden zuletzt aufgerufenen Tagesordnungspunkte haben bewiesen, dass in einem föderalen Staat, in einem geeinten Europa, in einer globalisierten Welt Ausschussreisen unbedingt notwendig sind.“Der Petitionsausschuss bedankt sich beim Bildungsausschuss für die Stellungnahme. Er stellt fest, dass Entscheidungen anderer Ausschüsse des Landtages keiner Bewertung durch den Petitionsausschuss bedürfen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Überwachung des Landeshaushalts gemäß Artikel 64 der Landesverfassung Schleswig-Holstein dem Landesrechnungshof obliegt. Zudem sind die Abgeordneten gemäß Artikel 17 Landesverfassung bei der Ausübung ihres Mandates frei und nur ihrem Gewissen unterworfen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 26. bis 28. August 2020.


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