Περιοχή: Hattenhofen
Κατασκευές

STOPP!! Kein Sendemast am Wohngebiet Hattenhofen!

Η αναφορά απευθύνεται σε
Bürgermeister Franz Robeller
550 Υποστηρικτικό 456 σε Hattenhofen

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

550 Υποστηρικτικό 456 σε Hattenhofen

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβλήθηκε την 29.06.2021
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

02/06/2021, 4:44 μ.μ.

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

die Gemeinde Hattenhofen-Haspelmoor hat eine Stellungnahme veröffentlicht in welchem mitgeteilt wird, dass diese Petition zu kontroversen Diskussionen anregt und Fehlinformationen enthält. Hierzu nun unsere Stellungnahme:

Zitat: "Fehlerhaft ist zunächst, dass der Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzgl. des geplanten Funkturms in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden sei. Der Beschluss wurde am 02.03.2021 im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst." - Der Termin der genannten Sitzung sowie die genannten Tagesordnungspunkte wurde nicht transparent bekannt gegeben, weshalb die Sitzung aus rechtlicher Sicht als nicht öffentliche Sitzung zu sehen ist, denn laut Art. 52 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gilt: "Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen."
Es ist hier anzumerken, dass uns von einer Vielzahl von Bürger/innen mitgeteilt wurde, dass diese nicht über ein solches Vorhaben bescheid wussten oder über Aushänge informiert wurden. Was man unter anderem auch den Kommentaren hier entnehmen kann.

Zitat: "Wir bitten somit um einen sachlichen Diskurs auf der Grundlage richti­ger Tatsachenbasis und wehren uns entschieden gegen eine etwaige Stimmungsmache gegen die Gemeinde." - Die Petition ist keine Stimmungsmache "gegen die Gemeinde" sondern Informiert die Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Maßnahmen in der Gemeinde. Ebenfalls dient diese zur Ausübung des Art. 115 BV und des Art 17 GG: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."


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