Región: Hattenhofen
Construcción

STOPP!! Kein Sendemast am Wohngebiet Hattenhofen!

Petición a.
Bürgermeister Franz Robeller
550 Apoyo 456 En. Hattenhofen

Los destinatarios de la petición no han respondido.

550 Apoyo 456 En. Hattenhofen

Los destinatarios de la petición no han respondido.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta terminada.
  3. Enviado el 29/06/21.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

12/07/2023 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




07/06/2021 14:52

Aufgrund dessen, dass uns von Seiten der Gemeinde keine Unterlagen zur Verfügung gestellten wurden, konnten wir bisher den genauen Standort des Funkmasten nicht darstellen.
Da uns jedoch mittlerweile doch noch Unterlagen zugegangen sind, können wir Ihnen nun eine genauere Darstellung liefern.
Wir bitten jedoch zu beachten, dass eine exakte, Meter genaue Einzeichnung aufgrund der uns zur Verfügung stehenden begrenzten technischen Möglichkeiten nicht gewährleistet werden kann.


02/06/2021 16:45

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

die Gemeinde Hattenhofen-Haspelmoor hat eine Stellungnahme veröffentlicht in welchem mitgeteilt wird, dass diese Petition zu kontroversen Diskussionen anregt und Fehlinformationen enthält. Hierzu nun unsere Stellungnahme:

Zitat: "Fehlerhaft ist zunächst, dass der Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzgl. des geplanten Funkturms in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden sei. Der Beschluss wurde am 02.03.2021 im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst." - Der Termin der genannten Sitzung sowie die genannten Tagesordnungspunkte wurde nicht transparent bekannt gegeben, weshalb die Sitzung aus rechtlicher Sicht als nicht öffentliche Sitzung zu sehen ist, denn laut Art. 52 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gilt: "Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen."
Es ist hier anzumerken, dass uns von einer Vielzahl von Bürger/innen mitgeteilt wurde, dass diese nicht über ein solches Vorhaben bescheid wussten oder über Aushänge informiert wurden. Was man unter anderem auch den Kommentaren hier entnehmen kann.

Zitat: "Wir bitten somit um einen sachlichen Diskurs auf der Grundlage richti­ger Tatsachenbasis und wehren uns entschieden gegen eine etwaige Stimmungsmache gegen die Gemeinde." - Die Petition ist keine Stimmungsmache "gegen die Gemeinde" sondern Informiert die Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Maßnahmen in der Gemeinde. Ebenfalls dient diese zur Ausübung des Art. 115 BV und des Art 17 GG: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."


02/06/2021 16:45

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

die Gemeinde Hattenhofen-Haspelmoor hat eine Stellungnahme veröffentlicht in welchem mitgeteilt wird, dass diese Petition zu kontroversen Diskussionen anregt und Fehlinformationen enthält. Hierzu nun unsere Stellungnahme:

Zitat: "Fehlerhaft ist zunächst, dass der Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzgl. des geplanten Funkturms in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden sei. Der Beschluss wurde am 02.03.2021 im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst." - Der Termin der genannten Sitzung sowie die genannten Tagesordnungspunkte wurde nicht transparent bekannt gegeben, weshalb die Sitzung aus rechtlicher Sicht als nicht öffentliche Sitzung zu sehen ist, denn laut Art. 52 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gilt: "Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen."
Es ist hier anzumerken, dass uns von einer Vielzahl von Bürger/innen mitgeteilt wurde, dass diese nicht über ein solches Vorhaben bescheid wussten oder über Aushänge informiert wurden. Was man unter anderem auch den Kommentaren hier entnehmen kann.

Zitat: "Wir bitten somit um einen sachlichen Diskurs auf der Grundlage richti­ger Tatsachenbasis und wehren uns entschieden gegen eine etwaige Stimmungsmache gegen die Gemeinde." - Die Petition ist keine Stimmungsmache "gegen die Gemeinde" sondern Informiert die Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Maßnahmen in der Gemeinde. Ebenfalls dient diese zur Ausübung des Art. 115 BV und des Art 17 GG: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."


02/06/2021 16:45

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

die Gemeinde Hattenhofen-Haspelmoor hat eine Stellungnahme veröffentlicht in welchem mitgeteilt wird, dass diese Petition zu kontroversen Diskussionen anregt und Fehlinformationen enthält. Hierzu nun unsere Stellungnahme:

Zitat: "Fehlerhaft ist zunächst, dass der Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzgl. des geplanten Funkturms in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden sei. Der Beschluss wurde am 02.03.2021 im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst." - Der Termin der genannten Sitzung sowie die genannten Tagesordnungspunkte wurde nicht transparent bekannt gegeben, weshalb die Sitzung aus rechtlicher Sicht als nicht öffentliche Sitzung zu sehen ist, denn laut Art. 52 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gilt: "Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen."
Es ist hier anzumerken, dass uns von einer Vielzahl von Bürger/innen mitgeteilt wurde, dass diese nicht über ein solches Vorhaben bescheid wussten oder über Aushänge informiert wurden. Was man unter anderem auch den Kommentaren hier entnehmen kann.

Zitat: "Wir bitten somit um einen sachlichen Diskurs auf der Grundlage richti­ger Tatsachenbasis und wehren uns entschieden gegen eine etwaige Stimmungsmache gegen die Gemeinde." - Die Petition ist keine Stimmungsmache "gegen die Gemeinde" sondern Informiert die Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Maßnahmen in der Gemeinde. Ebenfalls dient diese zur Ausübung des Art. 115 BV und des Art 17 GG: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."


02/06/2021 16:44

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

die Gemeinde Hattenhofen-Haspelmoor hat eine Stellungnahme veröffentlicht in welchem mitgeteilt wird, dass diese Petition zu kontroversen Diskussionen anregt und Fehlinformationen enthält. Hierzu nun unsere Stellungnahme:

Zitat: "Fehlerhaft ist zunächst, dass der Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzgl. des geplanten Funkturms in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden sei. Der Beschluss wurde am 02.03.2021 im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst." - Der Termin der genannten Sitzung sowie die genannten Tagesordnungspunkte wurde nicht transparent bekannt gegeben, weshalb die Sitzung aus rechtlicher Sicht als nicht öffentliche Sitzung zu sehen ist, denn laut Art. 52 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gilt: "Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen."
Es ist hier anzumerken, dass uns von einer Vielzahl von Bürger/innen mitgeteilt wurde, dass diese nicht über ein solches Vorhaben bescheid wussten oder über Aushänge informiert wurden. Was man unter anderem auch den Kommentaren hier entnehmen kann.

Zitat: "Wir bitten somit um einen sachlichen Diskurs auf der Grundlage richti­ger Tatsachenbasis und wehren uns entschieden gegen eine etwaige Stimmungsmache gegen die Gemeinde." - Die Petition ist keine Stimmungsmache "gegen die Gemeinde" sondern Informiert die Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Maßnahmen in der Gemeinde. Ebenfalls dient diese zur Ausübung des Art. 115 BV und des Art 17 GG: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."


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