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Stoppt den Einfluss der Gesundheitsberater auf Krankenhausreformen

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Stiftungen und Bundesgesundheitsminister Spahn
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17.02.2021 klo 11.09

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Auszug:

Mit Befremden nimmt die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ mehrere Stellungnahmen der Bayerischen Staatsregierung und einiger Fraktionen des Bayerischen Landtags über die Zukunft der bayerischen Krankenhäuser zur Kenntnis.

Im Koalitionsvertrag der Bayerischen Staatsregierung haben sich CSU und Freien Wähler für folgende Standortsicherung der bayerischen Krankenhäuser stark gemacht (Zitat):

„Wir werden auch künftig flächendeckend eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen. Wir wollen unsere Krankenhausstrukturen erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickeln. Wir setzen die Investitionsförderung auf Rekordniveau fort. … Wir wollen die kleineren Standorte erhalten und weiterentwickeln.“

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. In verschiedenen Schreiben hat sich die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ an Ministerien und Politiker der Bayerischen Staatsregierung sowie an die Fraktionen des Bayerischen Landtags gerichtet. ...

Deren Stellungnahmen waren stets ausweichend oder enthielten Hinweise auf ein unbeirrtes Festhalten am weiteren Strukturwandel. Die Antworten sind als „Textschablonen“ identisch bzw. nahezu identisch formuliert.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Auftrag von Gesundheitsminister Klaus Holetschek sowie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Auftrag vom stellv. Ministerpräsidenten
Hubert Aiwanger antworten wortgleich wie folgt:

„Ziel ist ein maßvoller Ausgleich zwischen medizinischer Leistungsfähigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie in einem Flächenland wie Bayern der Wohnortnähe. Dies bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass sich an den bestehenden Versorgungsstrukturen nichts ändern darf oder soll. Selbstverständlich müssen sich diese kontinuierlich an veränderte Rahmenbedingungen etwa in demographischer, medizinischer oder versorgungstechnischer Hinsicht anpassen. Neben dem (gar nicht mehr im Vordergrund stehenden) Kostendruck durch das bundesrechtliche Vergütungssystem nach Fallpauschalen sind insbesondere die steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung und -weiterentwicklung sowie der medizinische Fortschritt zu berücksichtigen. Aufgrund der stetig sinkenden Verweildauer der Patienten im Krankenhaus sowie einer zunehmenden ambulanten statt früherer stationären Leistungserbringung sind außerdem im somatischen Bereich viele Betten entbehrlich geworden. Die zunehmende Spezialisierung und Ausdifferenzierung in der Medizin führt dazu, dass immer mehr Patienten bereit sind, im Einzelfall auch längere Wege zu einem bestimmten Krankenhaus in Kauf zu nehmen, um sich dort von Spezialisten mit besonderer Expertise in ihrem Fachgebiet behandeln zu lassen.“ (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 14.01.2021, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, 16.02.2021).

Die regierungsbeteiligenden Fraktionen der Freien Wähler und der CSU verweisen nahezu wortgleich auf „… Schaffung hinreichender [ausreichender] Abteilungsgrößen, die sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich leistungsfähig sind und damit für das Fachpersonal attraktive Arbeitsstätten darstellen [bieten können].“ (Antwortschreiben vom 12.01.2021 [06.01.2022]).

...

Die Argumente unterstreichen den unveränderten Willen der Staatsministerien zum weiteren Abbau der Krankenhäuser, der besonders den Bereich der Grund- und Regelversorgung und damit die ländlichen Regionen betrifft.

Das Bündnis „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ sieht darin eine Abkehr vom Koalitionsvertrag.

...

Wir fordern die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege auf, ihre Pläne zur Weiterentwicklung der bayerischen Krankenhäuser offenzulegen und sich klar zum Erhalt und Ausbau aller bayerischen Krankenhäuser zu bekennen.

Wir fordern die Fraktionen des Bayerischen Landtags auf, berechtigte Lockdown-Maßnahmen an die Bedingung zu knüpfen, dass in Bayern – anders als im Jahr 2020 - kein Krankenhaus mehr geschlossen wird.


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