Edukacji

Stoppt die Früheinschulung in Rheinland-Pfalz - Änderung des Stichtages auf den 30.06.

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Landtag Rheinland-Pfalz & Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
15 007 12 658 w Nadrenia-Palatynat

Petycja została odrzucona.

15 007 12 658 w Nadrenia-Palatynat

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Przesłano 31.01.2020
  4. Dialog
  5. Zakończone

16.02.2020, 22:19

Liebe Unterstützer der Petition,

ich möchte Sie auf diesem Wege kurz informieren, dass ich die Petition gerade eingereicht habe. Dies ist über die Internetseite der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz geschehen.

So geht es nun weiter:
"Welchen Weg nimmt meine Petition?

Der Weg einer Petition wird bestimmt durch die Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz und das Landesgesetz über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz (siehe Rechtsgrundlagen). Danach ist die Bearbeitung von an den Landtag oder den Petitionsausschuss gerichteten Eingaben (Petitionen) der Bürgerbeauftragten übertragen, es sei denn, es handelt sich um Petitionen, die auf den Erlass oder die Änderung von Gesetzen und Rechtsverordnungen gerichtet sind oder die die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten betreffen. Für solche Petitionen ist der Petitionsausschuss des Landtags unmittelbar zuständig.

Nach eingehender Prüfung der Petition setzt sich die Bürgerbeauftragte mit der betreffenden Verwaltung bzw. den betreffenden Verwaltungen in Verbindung und versucht, auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinzuwirken. Ist dies gelungen, so wird der Petitionsausschuss in dessen nächster Sitzung davon unterrichtet.

Kann eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit nicht erreicht werden, so trägt die Bürgerbeauftragte die Angelegenheit dem Petitionsausschuss vor. Der Petitionsausschuss kann vor seiner abschließenden Entscheidung die Bürgerbeauftragten beauftragen, die Ermittlungen zu ergänzen. Im Anschluss an die Entscheidung des Petitionsausschusses bekommt die Bürgerin bzw. der Bürger dessen Entscheidung schriftlich von der Bürgerbeauftragen mitgeteilt."

Quelle: www.diebuergerbeauftragte.rlp.de/

Sobald ich weitere Informationen habe, melde ich mich wieder.

Viele Grüße
Nadine Kolorz


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