Dzīvnieku aizsardzība

Stoppt Putenmast im Sauerland!

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Petīcija ir adresēta
Petitionsauschuß des Landtags
5 781 atbalstītājs

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

23.06.2014 20:19


Neue Begründung: 1. Wir fühlen uns von den bekannten schädlichen Umwelteinwirkungen solcher Mastanlagen massiv bedroht und befürchten die Zunahme von Atemwegserkrankungen und Antibiotikaresistenzen. Unser Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG) gilt es zu schützen. Immungeschwächte, ältere Menschen und Kinder im 3,5 km entfernten Krankenhaus sind besonders gefährdet.

2. Die Zufahrtswege sind äußerst eng, stark abschüssig und für landwirtschaftliche Großfahrzeuge ungeeignet. Die Kosten für Sanierung oder Verbesserungen der Fahrbahn müssten aus öffentlichen Geldern bestritten werden, was wir als Steuerzahler ablehnen.

3. Wir befürchten einen Anstieg des Nitratgehalts im Boden durch das übliche Düngen mit Puten-Exkrementen oder mit Restsubstrat aus Biogasanlagen. Die Qualität der Äcker und des Grundwassers sowie naheliegende Naturschutzgebiete wären von den Auswirkungen nachhaltig betroffen.

4. Der Erholungswert des Dorfes ist durch starke Geruchsbelästigung massiv bedroht! Auch die Nutzung der umliegenden Gegend als Naherholungsgebiet und der Tourismus werden sich rückläufig entwickeln.

5. Wir sehen das Recht ortsansässiger Bürger auf Wahrung ihres Besitzes gefährdet! Es ist bekannt, dass sich für Häuser und Grundstücke in der Nähe solcher Anlagen ein erheblicher Werteverlust ergibt. Bauplätze werden keine Besitzer finden, Familien ziehen weg und siedeln sich nicht neu an. Auf Dauer bedeutet dies für die Region: Überalterte Strukturen, Landflucht sowie Häuserleerstand.

6. Die altertümlichen und dorfzentralen Ställe sind stark brandgefährdet. Die schlecht ausgebauten, weiten Zuwege sowie die ggf. unzureichende Löschwasserversorgung stellen eine erhebliche Bedrohung für Mensch und Tier dar.

7. Wir lehnen solche Mastanlagen strikt ab! Insgesamt widersprechen die gängigen Bedingungen in der Putenmast dem Gedanken von § 2 des Tierschutzgesetzes, nach denen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen gehalten und versorgt werden müssen. Weiterhin berufen wir uns auf Artikel 3 und 20a GG.


Die Unterzeichner bitten die zuständigen Behörden, die hier aufgeführten Einwände bei einer Prüfung zu berücksichtigen und den Bau einer weiteren Mastanlage in NRW zu stoppen!



Weitere Informationen zur quälerischen Putenmast:
albert-schweitzer-stiftung.de/massentierhaltung/puten
www.ig-schederberge.de


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