Reģions: Vācija

Strafen nach dem Strafgesetzbuch - § 175 Strafgesetzbuch

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Atbalstošs 64 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

64 Atbalstošs 64 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13:04

Pet 4-18-07-4500-035344

Strafen nach dem Strafgesetzbuch


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Strafurteile gegen Homosexuelle bis 1994 nach
der früheren Vorschrift des § 175 Strafgesetzbuch mit sofortiger Wirkung aufgehoben
werden.
Zur Begründung ihrer Petition führt die Petentin aus, durch die ehemalige
Strafvorschrift des § 175 Strafgesetzbuch (StGB) seien systematisch Menschen
kriminalisiert worden, die „niemandem etwas getan“ hätten. Grund für die
Strafverfolgung sei allein die Tatsache gewesen, dass die Betroffenen „anders“
gewesen seien.
Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug
genommen.
Die Eingabe ist auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 64 Mitzeichnungen sowie 8 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Die Kriminalisierung einvernehmlicher homosexueller Handlungen und die daraus
resultierende Strafverfolgung homosexueller Menschen sind aus heutiger Sicht in
besonderem Maße menschenrechts- und auch grundrechtswidrig. Der Fortbestand

des Strafmakels aus einer darauf beruhenden Verurteilung stellt eine weiterhin
andauernde Beeinträchtigung dar, die den Betroffenen nach Auffassung des
Petitionsausschusses nicht länger zugemutet werden soll.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zwischenzeitlich
einen Referentenentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen einvernehmlicher
homosexueller Handlungen zwischen Personen über 14 Jahren sowie zu einem
daraus entstehenden Entschädigungsanspruch vorgelegt. Ebenso hat die Fraktion
DIE LINKE. einen Gesetzentwurf zur Thematik vorgelegt.
Der Petitionsausschuss hält die Eingabe für geeignet, in die diesbezüglichen
Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. Er
empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und sie den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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