Kraj : Německo

Strafprozessordnung - Bundesweite Regelung einer dokumantarisch und forensisch signifikanten Todesursachenermittlung

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 37 v Německo

Petice nebyla splněna

37 37 v Německo

Petice nebyla splněna

  1. Zahájena 2018
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

12. 10. 2019 4:25

Pet 2-19-15-225-002555 Bestattungswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die bundesweite Regelung einer dokumentarisch und forensisch
signifikanten Todesursachenermittlung gefordert.

Zur Begründung wird ausgeführt: Es ist seitens der Bundesregierung zeitnah die
Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Regelung, deren Befolgung bundesweit
eine lückenlose dokumentarisch und forensisch signifikante und nachvollziehbare
Todesursachenermittlung gewährleistet, zu beauftragen und dem Bundestag (ggf.
Bundesrat) zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 37 Mitzeichnungen sowie 14 Diskussionsbeiträge
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Der Bund hat für das Bestattungsrecht keine Gesetzgebungskompetenz, diese liegt
bei den Ländern. Die Bestattungsgesetze der Länder sehen vor, dass jede Leiche
zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der
Todesursache von einem Arzt zu untersuchen ist (Leichenschau), siehe zum Beispiel
§ 3 Berliner Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen.

Zur Verbesserung der Qualität der Leichenschau gibt es seit einiger Zeit Prüfungen
und Initiativen sowohl im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und
Justizminister als auch der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der
Länder. Dies hat zur Formulierung von Empfehlungen geführt. Diese Empfehlungen
betreffen vor allem die Qualifikation und die Fort- und Weiterbildung der für die
Leichenschau zuständigen Ärzte und sind insoweit adressiert an die Länder und
berufsständischen Organisationen (Ärztekammern), in deren Organisation- und
Regelungszuständigkeit diese Aspekte fallen.

Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Gesundheit eine
Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtes und des Deutschen Instituts für
Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zur Einführung einer
bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung. Untersucht werden
technische und anwendungsorientierte Voraussetzungen eines einheitlichen und
elektronischen Leichenscheins. Dieser könnte dazu beitragen, die
Todesursachenstatistik zu verbessern und mithin auch eine fundiertere
Todesursachenforschung ermöglichen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Pomozte posílit občanskou účast. Chceme, aby vaše obavy byly vyslyšeny a zůstaly nezávislé.

Povýšte nyní