Strafrechtliche Rehabilitierung der Opfer des SED-Regimes - Erhöhung der Zuwendungen entsprechend der Inflationsrate

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
105 Unterstützende 105 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

105 Unterstützende 105 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:13

Pet 4-18-07-350-001622Strafrechtliche Rehabilitierung der Opfer
des SED-Regimes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
schutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die monatlichen Zuwendungen nach
§ 17a des Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes entsprechend der Inflationsrate
zu erhöhen.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass Betroffene monatliche Zuwendungen in
Höhe von 250 Euro erhielten. Seit 2011 betrage die Inflationsrate 6 %.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
schusses eingestellt. Sie wurde von 105 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen
30 Diskussionsbeiträge ein.
Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parla-
mentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitie-
rungsgesetzes (StrRehaG), die sog. Opferpension, hat weder Sozialhilfe- noch Ren-
tencharakter. Eine regelmäßige Anpassung an die Inflation bzw. die allgemeinen

Lebenshaltungskosten hat der Gesetzgeber daher nicht vorgesehen. Auch ist zu
bedenken, dass sich bei Leistungen nach § 17a StrRehaG die Mehrzahl der Begüns-
tigten bereits im Rentenalter befindet. Dieser Personenkreis wird schon dadurch pri-
vilegiert, dass Renten und vergleichbare Leistungen bei der Berechnung der Ein-
kommensgrenze unberücksichtigt bleiben und etwaige Rentenerhöhungen den
Berechtigten voll zugutekommen.
Ungeachtet dessen erwartet der Petitionsausschuss, dass die Rehabilitierungsleis-
tungen im Allgemeinen und die Höhe der sog. Opferpension im Besonderen in dieser
Legislaturperiode auf den Prüfstand kommen, wobei auch zu berücksichtigen ist,
dass die sog. Opferpension seit 2007 nicht angehoben worden ist. Der Deutsche
Bundestag hat sich schon in der letzten Legislaturperiode in breiter Mehrheit für eine
entsprechende Prüfung durch die Bundesregierung stark gemacht. Die Fraktionen
von CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperi-
ode eine Erhöhung der Opferpension beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu
überweisen, damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung in die Überlegungen
einbezogen wird und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint.Begründung (pdf)


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