Region: Germany

Strafverfahren - Zwangsbeiträge für Hilfsfond für Opfer sexuellen Missbrauchs

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
262 supporters 262 in Germany

Petition process is finished

262 supporters 262 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

06/10/2016, 04:25

Pet 3-17-17-312-050125



Strafverfahren



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition

a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und

Jugend (BMFSFJ) – als Material zu überweisen, soweit deren Verhandlungen mit

den Bundesländern zur Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem betroffen sind,

b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung



Der Petent möchte erreichen, dass juristische Personen wie Kirchen, Schulen,

Sportvereine und Heime Zahlungen in einen Hilfsfonds leisten, damit Opfer von

sexuellem Missbrauch finanzielle Hilfe erhalten können.

Er führt aus, dass schnell und unbürokratisch geholfen werden müsse, ohne dass die

Betroffenen jahrelange Rechtsstreitigkeiten führen müssen. Zum Vergleich führt er

an, dass auch Firmen verpflichtet seien, Zahlungen an Berufsgenossenschaften zu

leisten, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ggf. Hilfeleistungen erhalten, wenn sie

von Berufskrankheiten betroffen sind.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages veröffentlich und diskutiert wurde. 262 Mitzeichnende

haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter

Berücksichtigung der Ausführungen der Bundesregierung das im Folgenden

dargestellte Ergebnis:

Anfang des Jahres 2010 haben viele Betroffene sexuellen Missbrauchs mutig ihr

Schweigen gebrochen und über das Unrecht, das sie in ihrer Kindheit und Jugend

erlitten haben, öffentlich gesprochen.



Daraufhin wurde durch einen Bundeskabinettbeschluss im Frühjahr 2010 der Runde

Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in

privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM)

einberufen. Dieser hat unter der Leitung der damaligen Ministerin für Familie,

Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder, der damaligen Justizministerin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der damaligen Ministerin für Bildung und

Forschung Prof. Annette Schavan bis Ende 2011 getagt. Für die Fälle von erlittenem

sexuellem Missbrauch haben die Mitglieder des Rundes Tisches in seinem

Abschlussbericht die Errichtung eines ergänzenden Hilfesystems (EHS) zur

Unterstützung Betroffener empfohlen.

Dieses Hilfesystem soll sich auf Fälle aus der Vergangenheit beschränken und

insbesondere der Unterstützung derjenigen Betroffenen dienen, deren

Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind und die folglich keine rechtliche

Entschädigung von den Tätern und Täterinnen mehr erhalten können. Für eine

Übergangszeit von 3 Jahren sollen Sachleistungen, die das Leid der Betroffenen

mildern, wie z. B. Therapien, finanziert werden. Vorrangig sind zunächst die

gesetzlichen Hilfesysteme in Anspruch zu nehmen.

An diesem EHS sollen sich gemäß den Empfehlungen der Mitglieder des Runden

Tisches gegen Kindesmissbrauch der Bund, die Länder und die am Runden Tisch

beteiligten privaten Institutionen, die Kirchen, Wohlfahrtsverbände, der Sport und der

Verband deutscher Privatschulen beteiligen.

Im Mai 2013 ist der Fonds Sexueller Missbrauch als erster Teil des EHS gestartet

(www.fonds-missbrauch.de). Betroffene sexueller Gewalt im familiären Bereich

können aus diesem Fonds Leistungen für die Linderung von Folgeschäden erhalten.

Diese Hilfen sind nach den Ausführungen der Bundesregierung eine Anerkennung

des Leidens der Betroffenen, das erst dadurch entstanden ist, dass die Gesellschaft

wegschaute und Taten bagatellisierte. Die Bundesregierung hat in diesen Fonds

50 Mio. Euro eingezahlt und kommt damit ihrer gesamtgesellschaftlichen

Verantwortung nach.

Von den nichtstaatlichen Institutionen haben sowohl der Deutsche Caritasverband

e. V., das Deutsche Rote Kreuz e. V. als auch der Deutsche Olympische Sportbund

im Frühjahr/Frühsommer 2015 die Vereinbarungen zur Beteiligung am EHS im

institutionellen Bereich unterzeichnet. Weiterhin liegt dem Deutschen

Kinderschutzbund ein unterzeichnungsreifer Entwurf der Vereinbarung vor (Stand

02.10.2015). Der Deutsche Kinderschutzbund ist eigenständig mit dem Wunsch der



Beteiligung am EHS auf den Bund zugekommen. Die Bundesregierung hat mitgeteilt,

dass sich mittlerweile 7 große nichtstaatliche Institutionen am EHS beteiligen. Neben

den bereits genannten handelt es sich um die evangelische Kirche einschließlich der

Diakonie e. V., die katholische Kirche und die Deutsche Ordensobernkonferenz.

Entgegen den Erwartungen des Bundes hinsichtlich der Länderbeteiligung am EHS

ist der erforderliche Ministerpräsidentenbeschluss Ende des Jahres 2014 nicht

zustande gekommen. Bundesministerin Schwesig hat hierauf reagiert und mit der

Versendung ihrerseits unterzeichneter Vereinbarungen jedes Bundesland einzeln

dazu aufgefordert, künftig die Arbeitgeberverantwortung für sexuellen

Kindesmissbrauch in staatlichen Institutionen auf dem jeweiligen Gebiet zu

übernehmen. Diesem Aufruf zur Beteiligung am EHS sind bislang 6 Länder gefolgt.

Es handelt sich um die Freie und Hansestadt Hamburg, die Länder Schleswig-

Holstein, Berlin und Baden-Württemberg sowie den Freistaat Sachsen und den

Freistaat Bayern. Anträge Betroffener, die sexuellen Missbrauch in den dortigen

staatlichen Institutionen erlitten haben, können nunmehr bearbeitet werden. Bereits

am 28. November 2013 hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern 1,03 Mio. Euro in

den Fonds eingezahlt. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass davon ausgegangen

wird, dass in Folge formal notwendiger Beschlussfassungen durch die jeweiligen

Kabinette/Ministerräte die Vereinbarungen noch durch weitere Länder unterzeichnet

werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem BMFSFJ als Material für

die Verhandlungen zur Beteiligung am EHS zu überweisen und den

Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung (pdf)


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