Gesundheit

Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunk drastisch senken: Menschen (v.a. Kinder) und Umwelt schützen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
468 Unterstützende 389 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

468 Unterstützende 389 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

28.02.2021, 23:25

Nur das Layout und ein Schreibfehler wurden angepasst, es wurde nichts inhaltliches geändert.


Neue Begründung:

Die für Mobilfunk verwendete Strahlung ist unsichtbar und umgibt uns zunehmend und dauerhaft.  Sie verursacht erhebliche Schäden an Erbmaterial und Proteinen (1, 8). Dies führt auf Dauer zu stark erhöhten Gesundheitsrisiken, u. a. Krebs. Viele treten schon im Promille-Bereich der Grenzwerte auf! (8).

Zahllose experimentelle (9, 10) und epidemiologische Studien (11, 12) und Meta-Analysen (13, 14, 15) belegen die schädliche Wirkung, die von Mobilfunk ausgeht. Das Vorkommen der betreffenden Krebsarten in der Bevölkerung nimmt bedeutend zu (16, 17, 18). Da die Wechselwirkung von Mobilfunk mit anderen Umweltgiften kaum untersucht wurde, sind die experimentellen Ergebnisse nur als Untergrenze der Auswirkungen zu verstehen (19).

Kinder und Jugendliche unterliegen deutlich höheren Risiken als Erwachsene (20, 21), weil die Strahlung ihre dünneren Schädelknochen, ihr leitfähigeres Gehirn und ihre kleineren Köpfe tiefer durchdringt, so dass sie beim mobilen Telefonieren zwei- bis drei Mal so viel Strahlung absorbieren (22, 20). Zudem haben sie deutlich mehr wachsendes Gewebe (1) und den Großteil ihres Lebens noch vor sich, resultierend in einer längeren Exposition.

Es gibt verschiedene Gründe, warum die 1997 eingeführten und 2013 bestätigten Grenzwerte dem Stand der Wissenschaft nicht entsprechen:

1.    In der Fachliteratur gibt es scheinbar widersprüchliche Studienergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass:

a.    die  o  die Forschungsbedingungen in unterschiedlichen Studien oft nicht vergleichbar sind. So sind nicht nur Frequenz, Intensität und Expositionsdauer, sondern auch Polarisation, Modulation, Pulsung und Variation wesentliche Parameter von Mobilfunkstrahlung (23, 24, 25). Auch biologische Parameter, wie Art, Genotyp, Zelltyp, physiologischer Zustand der Zellen usw. sind entscheidend (24, 1).

b.    manche o  manche Auswirkungen sich erst nach einer Latenzzeit zeigen oder messbar sind (Minuten bis Stunden für Protein- und DNA-Schäden; 10 Jahre für Krebs) (1, 26).

c.    es o  es auch viele qualitativ minderwertige Studien gibt. Solche Studien berichten generell weniger Effekte und niedrigere Risiken (13). Dies betrifft auch die durch Unternehmen in Auftrag gegebene Studien zu (27, 28). 

2.    Die relevanten Organisationen und Expertenausschüsse sind nicht unabhängig (s. o.). 2020 erhöhte die ICNIRP sogar in ihrer EempfehlungEmpfehlung die Grenzwerte im Frequenzbereich, der für 5G verwendet wird (29)!

3.    Jede neue Mobilfunkgeneration ist von einer zunehmenden Komplexität (Pulsung, Modulation, Leistungsspitzen und Variation) gekennzeichnet. Diese Faktoren sind nicht in den Grenzwerten, die sich nur auf Durchschnittsintensitäten beziehen, erfasst. Genau diese Eigenschaften der künstlichen Strahlung sind für Lebewesen nicht verkraftbar (23, 25). 

4.    Als negative Auswirkung wird derzeit nur die Gewebeerwärmung anerkannt. Der oxidative Mechanismus, der unabhängig von Erwärmungseffekte zu biologischen Schäden führt, ist aber längst bekannt (8, 30, 25, 31).

 

Aus den o. g. Gründen werden die Auswirkungen der Strahlung unabsichtlich und absichtlich verschleiert und der Bevölkerung vorenthalten. Damit verletzt der Staat, der laut Verfassung dazu verpflichtet ist, die Bevölkerung vor Schädigungen und Gefahren zu schützen, seine Vorsorgepflicht (32).

Hier finden Sie die Quellenangaben:

drive.google.com/file/d/1S7jecjvuT4HtWYKUCVutDTEHTpRVsd4e/view?usp=sharing

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 119 (104 in Deutschland)


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