Regija: Njemačka

Straßengüterverkehr - Einsatz von Fahrerkarten im gewerblichen Güterverkehr für Fahrzeuge ab 2 Tonnen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 39 u Njemačka

Peticija je zaključena.

39 39 u Njemačka

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

11. 09. 2017. 13:02

Pet 1-18-12-9203-033019Straßengüterverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur - als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, bereits bei Fahrzeugen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht ab 2,0 Tonnen den Einsatz von Kontrollgeräten und Fahrerkarten
gesetzlich verpflichtend einzuführen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 39 Mitzeichnungen und sechs
Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es häufig Berichte über
mangelhafte Arbeitsbedingungen in der Logistikbranche gebe. Um die
entsprechenden Sozialvorschriften zu umgehen, kämen oft Fahrzeuge ab
2,0 Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht zum Einsatz, da diese bislang nicht mit
Kontrollgeräten und Fahrerkarten ausgestattet sein müssten.
Wegen weiterer Details und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Eingabe
verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen, und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine
parlamentarische Prüfung einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält zunächst fest, dass der Schutz der Teilnehmer im
öffentlichen Straßenverkehr, auch der von Beschäftigten in der Logistikbranche, der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen ist. Mit den entsprechenden
Sozialvorschriften für Unternehmer und angestellte Berufskraftfahrer werden wichtige

Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr definiert.
Zudem sollen sie u. a. die sozialen Bedingungen für Arbeitnehmer verbessern. Aus
diesem Grunde greifen nach § 1 Abs. 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
beispielsweise die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten schon für Fahrer von
Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse mehr als 2,8 t überschreiten. Zudem trägt
der Unternehmer gemäß § 1 Abs. 5 FPersV die Pflicht, die Einhaltung der Lenk- und
Ruhezeiten zu gewährleisten. Der Fahrer hingegen hat nach § 1 Abs. 6 FPersV die
Pflicht, seine Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bestimmt in Artikel 2 Abs. 1, dass durch Fahrer von
Fahrzeugen zur Güterbeförderung, deren zulässige Höchstmasse 3,5 t übersteigen,
die in dieser Verordnung genannten Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten sind. Ferner
sind diese Fahrzeuge mit Kontrollgeräten nach Verordnung (EU) Nr. 165/2014
auszurüsten. Im Sinne der hier angesprochenen Forderung wird diese Regelung durch
§ 1 Abs. 1 Satz 1 FPersV aber nochmals deutlich ausgeweitet. Hiermit wurde genau
dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Fuhrunternehmer auch leichtere
Fahrzeuge einsetzen. Die Regelungen im nationalen Recht gehen damit bereits über
bestehendes EU-Recht hinaus, wobei sich die Eingangsschwelle ab 2,8 t als
ausreichend erwiesen hat.
Um den besonderen technischen Gegebenheiten bei leichten Nutzfahrzeugen
Rechnung zu tragen, ist der Einbau eines Fahrtenschreibers in Fahrzeuge bis 3,5 t
nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch wäre die technische Umsetzung – gerade bei
von Pkw abgeleiteten Modellen – mit erheblichem Aufwand verbunden. Erforderlich
wären eine Einbaumöglichkeit in Form eines freien DIN-Radio-Schachtes sowie ein
direkter Anschluss über ein zusätzlich gegen unerlaubte Eingriffe geschütztes
Anschlusskabel an den Impulsgeber, der üblicherweise an der Getriebeausgangswelle
sitzt. Da bestimmte von Pkw abgeleitete Modelle nicht über die Möglichkeit eines
Abgriffs am Getriebeausgang verfügen, wäre eine solche Lösung ohne Freigabe des
Herstellers für eine bestimmte Fahrzeug-Motor-Kombination vermutlich nur mit
größerem Aufwand möglich. Auch wäre der Einbau eines Fahrtenschreibers außerhalb
eines DIN-Schachtes aus Gründen der Insassensicherheit (mögliche
Kopfverletzungen) nicht zu befürworten und auch zusätzliche Gehäuse könnten eine
Gefahr darstellen.
Im Hiblick darauf, dass die Einschätzung des Petenten zutreffend erscheint, dass im
Transportgewerbe zunehmend leichtere Fahrzeuge eingesetzt werden, um bestimmte
Sozialvorschrfiten zu umgehen, hält der Ausschuss jedoch eine Überprüfung und

gegebenenfalls Anpassung der entsprechenden Verordnungen für notwendig, um
zukünftig auch die Fahrerinnen und Fahrer zu schützen, die derzeit nicht erfasst
werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur - als Material zu überweisen, damit die
Bundesregierung sie in weitere Untersuchungen einbezieht.

Begründung (PDF)


Pomoć jačanju građanske participacije. Želimo da vaše zabrinutosti budu saslušane dok ne postanete neovisni.

Podržite