Region: Tyskland

Straßengüterverkehr - Geplante Erhöhung der LKW-Maut auf 2015 vorziehen; Verzicht auf PKW-Maut

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
155 Stödjande 155 i Tyskland

Petitionen har nekats

155 Stödjande 155 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-07-06 12:16

Pet 1-18-12-9203-015829



Straßengüterverkehr



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Der Petent möchte erreichen, dass die geplante Erhöhung der Lkw-Maut auf 2015

vorgezogen, auf alle Straßen ausgeweitet und tageszeitabhängig berechnet wird.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 155 Mitzeichnungen und

29 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Aspekt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Lkw-Fahrer

durch das bundesweite Umfahren von Bundesautobahnen (BAB) die durchfahrenen

Ortskerne enorm belasteten. Eine Ausweitung der Lkw-Maut sei daher aufgrund des

Verursacherprinzips gerechtfertigt. Eine Belastung der Pkw-Fahrer durch die

Einführung einer Pkw-Maut sei hingegen nicht zu rechtfertigen, da die Belastung

durch Steuern bereits hoch genug sei. Zudem stünden die Pläne zur Pkw-Maut nicht

im Einklang mit EU-Recht.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2

der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des

Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages

eingeholt. Diesem lagen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung vor, darunter der

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

– BFStrMG (Bundestagsdrucksache 18/3923), der Entwurf eines Gesetzes zur



Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen

(Bundestagsdrucksachen 18/3990 und 18/4455) und ein Antrag der Fraktion

DIE LINKE. – Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland –

(Bundestagsdrucksache 18/806). Alle Drucksachen sowie die dazugehörigen

Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages

(Bundestagsdrucksachen 18/88 und 18/98) können unter www.bundestag.de

eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der des Verkehrsausschusses

angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Hinsichtlich der Forderung, eine Erhöhung der Lkw-Maut auf 2015 vorzuziehen, stellt

der Ausschuss klar, dass derzeit keine Erhöhung der Lkw-Maut geplant ist. Der

Ausschuss weist aber darauf hin, dass der Bundestag am 26. März 2015 einer

Änderung des BFStrMG zugestimmt hat. Ab dem 1. Juli 2015 ist die Lkw-Maut auf

weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche vierspurige Bundesstraßen

ausgeweitet worden. Eine Karte der Bundesstraßen, die seit dem 1. Juli mautpflichtig

sind, kann im Internet unter www.bmvi.de/mautkarte-bundesstrassen abgerufen

werden.

Darüber hinaus werden Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem

Gesamtgewicht seit dem 1. Oktober 2015 in das Mautsystem mit einbezogen. Das

zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geht davon aus,

dass die Verbreitung und Vertiefung der Lkw-Maut rund 380 Mio. Euro

Mehreinnahmen jährlich bedeuten. In einem weiteren Schritt beabsichtigt die

Bundesregierung, die Lkw-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten.

Die mit der Petition geforderte Ausweitung auf alle Straßen ist nicht vorgesehen.

Zu der Forderung der Einführung einer tageszeitabhängigen Berechnung der

Mautgebühren sieht der Ausschuss keinen Anlass, da die turnusmäßigen Berichte

der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gezeigt haben, dass

Verkehrsverlagerungen nur punktuell vorkommen und kein bundesweites Problem

darstellen.

Bezüglich der Forderung, auf die Einführung einer Pkw-Maut zu verzichten, weist der

Petitionsausschuss darauf hin, dass in Deutschland wesentlich mehr in den Erhalt

sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investiert werden muss, um den

hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes aufrechtzuerhalten und den

prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und Güterverkehr bewältigen zu

können. Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung können größere Unabhängigkeit



von der Haushaltslage des Bundes und mehr Planungssicherheit für die

Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangt

werden.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von

Bundesfernstraßen beinhaltet im Wesentlichen die Einführung einer Pkw-Maut in

Form einer Infrastrukturabgabe, die von Haltern von im Inland und im Ausland

zugelassenen Pkw und Wohnmobilen gleichermaßen für die Nutzung von BAB und

Bundestraßen zu entrichten ist. Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten.

Aufgrund der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-

Kommission verzögert sich die Umsetzung der Infrastrukturabgabe. Vorsorglich weist

der Ausschuss darauf hin, dass der Rechtsstreit eine geraume Zeit in Anspruch

nehmen kann. Die Ausschreibung und Vergabe des Infrastrukturabgabesystems wird

erst nach Klärung des Rechtsstreits mit der EU-Kommission erfolgen. Beides wird

derzeit vorbereitet, um danach zügig mit der Implementierung beginnen zu können.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen durch die am 1. Juli 2015

erfolgte Ausdehnung der Lkw-Maut teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (pdf)


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