Terület: Németország

Straßengüterverkehr - Gestaffelte LKW-Maut auf allen öffentlichen Straßen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
413 Támogató 413 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

413 Támogató 413 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:51

Uwe HerzkeStraßengüterverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine gestaffelte Ausweitung der Lkw-Maut auf alle öffentlichen
Straßen gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass der Mautausweichverkehr auf
Bundes- und Landstraßen Instandhaltungskosten hervorriefe und Gefahren für die
übrigen Verkehrsteilnehmer berge. Fernverkehr gehöre, wenn überhaupt, nur auf die
Autobahn. Das aktuelle Mautsystem mit den gebührenpflichtigen Autobahnen und
den kostenlosen Bundes- und Landstraßen bewirke aber das Gegenteil.
Hinsichtlich der weiteren Ausführungen zum dem Anliegen wird auf den Inhalt der
Eingabe verwiesen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 413 Mitzeichnungen,
104 Diskussionsbeiträge sowie weitere inhaltsgleiche Eingaben vor. Sie werden
einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt. Der Ausschuss bittet um
Verständnis, dass dabei nicht auf alle Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle
öffentlichen Straßen derzeit nicht vorgesehen ist. Seit dem 1. August 2012 gilt
allerdings die Mautpflicht auf mindestens vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen,
das sind 84 Bundesstraßenabschnitte bzw. rund 1.100 km Bundesstraßen mit

autobahnähnlichem Standard. Das bestehende Mautsystem auf Bundesautobahnen
(BAB) wurde somit um das mautpflichtige Bundesstraßennetz erweitert. Der
Ausschuss weist darauf hin, dass Mautausweichverkehre weitestgehend vermieden
werden, da es sich bei den mautpflichtigen Bundesstraßen zumeist um
Zubringerstrecken zu ohnehin mautpflichtigen BAB handelt. Die rechtliche Grundlage
für diese Mautausdehnung bildet das Bundesfernstraßenmautgesetz vom
19. Juli 2011. Die Zusammenstellung der betroffenen Bundesstraßen ist im
elektronischen Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht.
Aufgrund der einheitlichen Mautsätze für Bundesstraßen und -autobahnen ist das
Erhebungssystem nutzerfreundlich und transparent. Der Ausschuss begrüßt, dass
die zusätzlichen Mauteinnahmen direkt dem Straßenbauhaushalt zufließen und der
Finanzierung dringend erforderlicher Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen dienen.
Die mit der Petition geforderte Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle öffentlichen
Straßen steht aus Sicht des Ausschusses noch nicht zur Entscheidung an, da
zunächst der Aufwand für die Einführung und den Betrieb der erweiterten Lkw-Maut
auf die Bundesstraßen näher untersucht werden muss.
Zudem gibt der Ausschuss zu bedenken, dass es sich bei den Mautgebühren um
eine Nutzungsgebühr handelt, sodass allgemeine gebührenrechtliche Grundsätze zu
beachten sind. Auf den Nutzer der Straße können demnach nur die Kosten umgelegt
werden, die durch die Nutzung der betreffenden Straße mit dem Lkw verursacht
werden. Dies sind insbesondere die sogenannten Wegekosten, die für den Bau und
Erhalt der Infrastruktur anfallen. Darüber hinaus können auch externe Kosten, etwa
für verkehrsbedingte Luftverschmutzung und Lärmbelastung, berücksichtigt werden.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Straßenart, entgegen der mit der Petition
vorgetragenen Forderung, somit nicht entscheidend für die Höhe der Mautgebühr ist.
Bei einer räumlich begrenzten Mautpflicht muss bedacht werden, dass dadurch
verstärkt der regionale Wirtschaftsverkehr betroffen sein würde. Anders als auf den
BAB, bei denen im Übrigen rund 35 Prozent der mautpflichtigen Fahrleistungen von
gebietsfremden Lkw erbracht werden, hat der regionale Wirtschaftsverkehr im
nachgeordneten Straßennetz einen höheren Anteil im Vergleich zum Fernverkehr.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass zwei Untersuchungen
ergeben haben, dass Mautausweichverkehre infolge der Lkw-Maut auf Autobahnen
kein Flächenproblem darstellen. Insgesamt beträgt der verlagerungsbedingte Anstieg
des Lkw-Verkehrs bundesweit weniger als vier Prozent. Ebenfalls bundesweit

durchgeführte Modellrechnungen haben nur an wenigen Stellen ein
Verlagerungspotential aufgezeigt.
Im Übrigen verweist der Ausschuss auf die Antworten der Bundesregierung auf
verschiedene Kleine und Große parlamentarische Anfragen (u. a. Drucksachen
17/10595 und 17/11098).
Der Petitionsausschuss hält die gegenwärtige LKW-Mautregelung für angemessen
und vermag dem Anliegen der Petition nicht zu folgen. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – zur Erwägung zu
überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde
der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – zur Erwägung zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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