Terület: Németország

Straßengüterverkehr - Hinweis für Lkw-Fahrer auf nachfolgende Stauenden/Baustellen an Ausfahrten durch Verkehrsleitstellen und Infotafeln

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Támogató 19 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

19 Támogató 19 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2018. 02. 21. 3:24

Pet 1-18-12-9203-035357

Straßengüterverkehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.02.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Lkw-Fahrer an Ausfahrten durch
Verkehrsleitstellen und Infotafeln auf nachfolgende Stauenden und Baustellen
hingewiesen werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 19 Mitzeichnungen und acht Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass häufig
Lkw-Fahrer Stauenden übersähen und es so zu Unfällen komme. Die Infotafeln
würden durch Solar- oder Windenergie gespeist und jeder Autofahrer könne per
Smartphone-App oder Information an eine Leitstelle die Stauwarnung und den -ort an
die Infotafel schicken. Damit würden alle Lkw-Fahrer gewarnt, da nicht jeder Radio
höre oder per Funk informiert würde. Die genaue Mitteilung des Ortes könne auch mit
der Standortfunktion der Handys verknüpft werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss betont, dass es ihm ein wichtiges Anliegen ist, die
Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über Baustellen, Störungen und Staus zu informieren.
Dabei leistet der Einsatz von Straßenverkehrstelematikeinrichtungen an Straßen
heute schon einen bedeutenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der

Bund stellt hierfür jährlich zwischen 50 und 60 Mio. Euro für die Errichtung von
Verkehrsbeeinflussungsanlagen und Straßenverkehrstelematik zur Verfügung. Auch
die geplante Einführung kooperativer Systeme und die Bereitstellung von Baustellen-
und Verkehrsmeldungen zur Nutzung in Verkehrsinformationsdiensten, für die weitere
Mittel zur Verfügung gestellt werden, liefern einen Beitrag zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Information und Warnung des
Verkehrsteilnehmers über Baustellen oder Staus heute über verschiedene Wege
erfolgt:
 Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) werden an hochbelasteten
Autobahnabschnitten genutzt, um durch in regelmäßigen Abständen platzierte
Wechselverkehrszeichen zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der
Leistungsfähigkeit den Verkehrsfluss zu harmonisieren und gleichzeitig den
Verkehrsteilnehmer über Gefahren (z. B. Unfall, Stau, Nebel, Glätte) zu
informieren. Inzwischen sind über 3.000 km der Richtungsfahrbahnen auf
Autobahnen mit einer SBA ausgestattet.
 An wichtigen Entscheidungspunkten im Netz (z. B. Autobahnkreuze) können die
Verkehrsteilnehmer über sogenannte dWiSta (dynamische Wegweisung mit
integrierten Stauinformationen) informiert werden. Diese dWiSta sind frei
programmierbar, sodass hier verschiedenste Informationen und Warnungen
angezeigt werden können. Auf Basis der automatischen Verkehrsdetektion sowie
durch Meldungen der Polizei oder von Staumeldern z. B. der Rundfunkanstalten
werden Verkehrsmeldungen im Rahmen des Verkehrswarndienstes erzeugt, die
sowohl im Rundfunk als gesprochene Meldung sowie über RDS/TMC oder DAB+
zur Nutzung in Verkehrsinformationsdiensten und Navigationsdiensten zur
Verfügung gestellt werden.
 Zum Verkehrsmanagement und zur Verkehrsbeeinflussung werden in Deutschland
in jedem Bundesland Verkehrsrechnerzentralen betrieben, die die Daten zum
Verkehr sammeln und auswerten, die Anlagen steuern, Verkehrsinformationen
erzeugen und für die Nutzung Dritter bereitstellen.
 Im Rahmen der Umsetzung von kooperativen Systemen wird aktuell ein
„Baustellen-Warner“ realisiert. Bei dieser Anwendung werden die Warnanhänger
an Baustellen mit Sendern und Empfängern ausgestattet, sodass sich der
Baustelle nähernde Fahrzeuge bei entsprechender Ausstattung direkt über die
Baustelle informieren können (sogenannte Car-to-Infrastructure-Communication).

Gleichzeitig sind diese Warnanhänger mit den Verkehrsrechnerzentralen
verbunden.
 Die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer stellen über den
Mobilitätsdatenmarktplatz MDM aktuelle Baustellenmeldungen zur Verfügung, die
in Verkehrsinformationsdiensten und Navigationsdiensten zur Information der
Verkehrsteilnehmer genutzt werden können.
Der Petitionsausschuss hält fest, dass eine Ausstattung aller Autobahnabschnitte mit
LED-Tafeln vor den Anschlussstellen, wie in der Petition gefordert, sowohl aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit als auch hinsichtlich der Wirksamkeit nicht sinnvoll
erscheint. Im deutschen Autobahnnetz gibt es bei Betrachtung beider Fahrtrichtungen
ca. 7.800 Örtlichkeiten, die auszustatten wären. Bei wenig belasteten Abschnitten
wäre ein Wirtschaftlichkeitsnachweis nicht möglich.
Auch wäre eine Warnung vor dem Stauende zur Vermeidung von Auffahrunfällen nur
eingeschränkt möglich, weil unter Umständen eine lange Distanz zwischen der
Infotafel und der Lage des Stauendes liegt (der längste Autobahnabschnitt in
Deutschland ist über 17 km lang). Dies führt zu einem geringen Befolgungsgrad der
Warnung. Zudem kann sich die Lage des Stauendes während der Fahrzeit von der
Tafel zum Stauende deutlich verändern. Die Nutzung von Informationen der
Verkehrsteilnehmer (z. B. über eine App) wird beispielsweise in Form von Staumeldern
bereits angewendet. Eine Anwendung dieses Verfahrens zur Meldung von Ereignissen
unter Nutzung der GPS-Ortung des Endgerätes und die direkte Schaltung der Tafel
durch die Verkehrsteilnehmer erscheint aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht
möglich. Hier ist es unerlässlich, dass durch die Verkehrsrechnerzentrale eine
Verifizierung von externen Meldungen vorgenommen wird. Es müsste außerdem
sichergestellt sein, dass eine verkehrssichere Benutzung der App während der Fahrt
(z. B. durch den Beifahrer) möglich wäre.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf.
Im Hinblick auf die oben dargestellten Warn- und Informationssysteme, die
Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über Baustellen, Störungen und Staus informieren,
empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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