Straßengüterverkehr - Verbesserung der Fahrsicherheit von "Leichtbau-LKWs"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
116 Unterstützende 116 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

116 Unterstützende 116 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 1-17-12-9203-052120Straßengüterverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass vor ihrer Zulassung die Windanfälligkeit
sogenannter „Leichtbau-Lkw“ überprüft wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die betreffenden Fahrzeuge seien
insbesondere in unbeladenem Zustand auf Grund ihrer technischen Konstruktion
sehr anfällig für Windböen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Sie wurde von 116 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen
14 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht auf
alle Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, mit „Leichtbau-Lkw“ sind
Fahrzeugkombinationen aus Lkw und Zentralachsanhängern gemeint. Diese
Gespanne sind für Volumentransporte optimiert. Sie haben ein zulässiges
Zuggesamtgewicht von höchstens 11,99 Tonnen.
Der Ausschuss hat festgestellt, aus der Unfallstatistik für Güterkraftfahrzeuge lässt
sich keine erhöhte Unfallhäufigkeit dieser Fahrzeugkombinationen entnehmen. Die

Anzahl schwerer Unfälle mit Sachschaden, bei denen Fahrer von Liefer- und
Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 3 501 bis 7 500 und
7 501 bis 12 000 kg) mit Normalaufbau und Anhänger in diesen Gewichtsklassen
Hauptverursacher waren, bewegte sich in den Jahren 2001 bis 2011 in gleicher
Größenordnung.
Die technischen Vorgaben und Genehmigungsvoraussetzungen für Kfz und
Anhänger sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Der
Petitionsausschuss weist auf die Richtlinie 2007/46/EG hin. Sie dient der Schaffung
eines Rahmens für die Genehmigung von Kfz und Kfz-Anhängern sowie von
Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
(sog. Rahmenrichtlinie). Darin und in den zugehörigen Einzelrichtlinien und -
verordnungen werden Vorgaben gemacht, die ein Fahrzeug erfüllen muss, um eine
Genehmigung zu erhalten. Anforderungen an Fahrzeuge, die extreme
Windbedingungen betreffen, enthalten diese Vorschriften nicht.
Ausdrücklich stellt der Petitionsausschuss klar, die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union dürfen auf nationaler Ebene die Inbetriebnahme oder Teilnahme von Kfz am
Straßenverkehr nicht untersagen, solange die Anforderungen der Rahmenrichtlinie
eingehalten werden.
Im Ergebnis vermag der Ausschuss die Petition nicht zu unterstützen. Er empfiehlt,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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