Região: Alemanha

Straßenpersonenverkehr - Ausstattung von Reisebussen mit automatischen Brandlöschsystemen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
90 Apoiador 90 em Alemanha

A petição foi terminada.

90 Apoiador 90 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:13

Pet 1-18-12-9204-002037Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um die verpflichtende
Ausstattung von Reisebussen mit automatischen Brandlöschsystemen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Reisebusse mit automatischen Brandlöschsystemen
auszustatten.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Sie wurde von 90 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 25 Diskussionsbeiträge
ein. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht auf alle Aspekte gesondert
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, ein brennender
Reisebus bedeute Lebensgefahr für alle Insassen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen und die Diskussion im Internet verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss erkennt an, dass seitens der Bundesregierung große Anstrengungen
unternommen werden, den Brandschutz in Bussen weiter zu verbessern. Hierbei
wird neben Innenausstattung, Dämmmaterialien und elektrischen Leitungen der
Ausrüstung mit Brand- bzw. Rauchmeldern höchste Priorität beigemessen.
Nach den Kfz-technischen Vorschriften der UN-Wirtschaftskommission für Europa
(UNECE) ist seit dem 31. Dezember 2012 der Einbau von Brandmeldesystemen im

Motorraum zwingend vorgeschrieben, ab dem 26. Juli 2014 auch die Ausrüstung mit
Brand-/Rauchmeldesystemen im Innenraum neuer Reisebusse.
Auf nationaler Ebene konnte im Wege einer Selbstverpflichtung die Nachrüstung
bereits im Betrieb befindlicher Busse und eine vorgezogene Ausrüstung von
Neufahrzeugen mit Brand- bzw. Rauchmeldesystemen im Motorraum und im
Innenraum erreicht werden. Bereits seit Ende des Jahres 2010 sind deshalb alle
neuen deutschen Busse mit Brand- bzw. Rauchmeldesystemen ausgerüstet.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass eine bindende Nachrüstung
dieser Systeme für ältere bereits im Betrieb befindliche Busse nicht vereinbart
werden konnte. Eine freiwillige Nachrüstung wird aber von den Betreiberverbänden
befürwortet. Gleiches gilt für die ordnungsgemäße Wartung und Reinigung der
Fahrzeuge, insbesondere im Bereich des Motorraums.
Der Ausschuss weist darauf hin, im Rahmen der UNECE wird über die Einführung
automatischer Löschsystemen in den Motorräumen von Bussen diskutiert. Er
begrüßt den Einsatz der Bundesregierung zugunsten der verpflichtenden
Ausstattung neuer Busse solchen Systemen.
Soweit der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge für die verpflichtende
technische Ausstattung sorgen, ist darauf hinzuweisen, dass dies allein auf
nationaler Ebene aufgrund europa- und völkerrechtlicher Vereinbarungen weder
möglich ist, noch würde es zu flächendeckenden Verbesserungen führen.
Der Ausschuss unterstützt die Forderung, die notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Deshalb empfiehlt er, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur –
als Material zu überweisen, soweit es um die verpflichtende Ausstattung von
Reisebussen mit automatischen Brandlöschsystemen geht und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)


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