Region: Germany

Straßenpersonenverkehr - Einführung einer allgemeinen Straßenbenutzungsgebühr statt Maut und KFZ-steuer

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
51 supporters 51 in Germany

The petition is denied.

51 supporters 51 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/17/2016, 04:23

Pet 1-18-12-9204-010692



Straßenpersonenverkehr



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, anstelle der geplanten Pkw-Maut eine allgemeine

Straßenbenutzungsgebühr in Höhe der bisherigen Kraftfahrzeugsteuer einzuführen

und dabei Ausnahmen vorzusehen.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 51 Mitzeichnungen und

44 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Aspekt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplante

Pkw-Maut für ausländische Kraftfahrzeuge (Kfz) sehr umstritten sei und angeblich

gegen EU-Recht verstoße. Daher werde vorgeschlagen, dass deutsche und

ausländische Verkehrsteilnehmende identische Straßennutzungsgebühren zahlen

sollten. Dadurch würde sich auch kein Ausländer durch die Zahlung diskriminiert

fühlen, er müsse jedoch die Höhe der Zahlung akzeptieren, selbst wenn diese über

1.000 Euro jährlich betrage. Außerdem sollten auch ausländische LKW Gebühren

zahlen, umso an den notwendigen Infrastrukturkosten beteiligt zu werden. Das

Gesetz müsste aber so verfasst werden, dass die Einnahmen nur für die vorhandene

Infrastruktur verwendet werden dürfen und nicht für den Neubau von unnötigen

Prestige-Objekten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2



der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des

Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages

eingeholt, dem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur

Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen

(Bundestagsdrucksachen 18/3990 und 18/4455) und ein Antrag der Fraktion

DIE LINKE. – Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland –

(Bundestagsdrucksache 18/806), vorlagen. Alle Drucksachen sowie die

dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages

(Bundestagsdrucksachen 18/88 und 18/98) können unter www.bundestag.de

eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der des Verkehrsausschusses

angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass in Deutschland wesentlich

mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investiert

werden muss, um den hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes

aufrechtzuerhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und

Güterverkehr bewältigen zu können. Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung

können größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr

Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen

Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangt werden.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von

Bundesfernstraßen beinhaltet die Einführung einer Pkw-Maut in Form einer

Infrastrukturabgabe, die Halter von im Inland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen

für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten haben.

Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Aufgrund der Eröffnung eines

Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission verzögert sich die

Umsetzung der Infrastrukturabgabe.

Vorsorglich weist der Ausschuss daraufhin, dass der Rechtsstreit eine geraume Zeit

in Anspruch nehmen kann. Erst nach Klärung des Rechtsstreits mit der EU-

Kommission (KOM) wird es zur Ausschreibung und Vergabe des

Infrastrukturabgabesystems kommen. Beides wird derzeit vorbereitet, um danach

zügig mit der Implementierung beginnen zu können.

Bezüglich der in der Petition angesprochenen Ausnahmeregelungen, beispielsweise

für Menschen mit Behinderungen, stellt der Ausschuss fest, dass Kfz von Personen



mit Behinderungen, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, ebenfalls

von der Infrastrukturabgabe befreit werden.

Die um die anfallenden Systemkosten (Verwaltungsgebühren, technische

Ausstattung, Kontrollen durch das BAG etc.) geminderten Einnahmen aus der

Infrastrukturabgabe fließen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur.

Zu der in der Petition angesprochenen Lkw-Maut merkt der Petitionsausschuss an,

dass der Deutsche Bundestag am 26. März 2015 einer Änderung des

Bundesfernstraßenmautgesetzes zugestimmt hat. Seit dem 1. Juli 2015 ist die Lkw-

Maut demnach auf weitere rund 1100 Kilometer autobahnähnliche vierspurige

Bundesstraßen ausgeweitet worden. Eine Karte der mautpflichtigen Bundesstraßen,

kann im Internet unter www.bmvi.de/mautkarte-bundesstrassen abgerufen werden.

Darüber hinaus werden auch Lkw zwischen 7,5 und 12 t zulässigem Gesamtgewicht

seit dem 1. Oktober 2015 in das Mautsystem mit einbezogen.

Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geht davon

aus, dass die Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut rund 380 Mio. Euro

Mehreinnahmen jährlich bedeuten.

In einem weiteren Schritt beabsichtigt die Bundesregierung, die Lkw-Maut ab Mitte

2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, anstelle der Pkw-Maut eine

Straßennutzungsgebühr einzuführen, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now