Kraj : Německo

Straßenpersonenverkehr - Einführung einer Maut in Innenstädten

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 24 v Německo

Petice nebyla splněna

24 24 v Německo

Petice nebyla splněna

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  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

14. 08. 2018 4:34

Pet 1-18-12-9204-020474 Straßenpersonenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung einer Maut in Innenstädten gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 24 Mitzeichnungen und acht Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Feinstaub-
und Stickstoffwerte in Städten stetig neue Rekordwerte erreichen würden. Die Abgase
von Kraftfahrzeugen seien gesundheitsschädlich, was zu großen Belastungen der
Krankenversicherungen führen werde. In Städten wie Mailand, in denen man eine
Maut eingeführt habe, sei der Individualverkehr drastisch zurückgegangen und die
Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sei ausgebaut worden. Umweltzonen seien
ohne Auswirkung auf den Individualverkehr in den Städten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass keine Einführung einer City-
Maut geplant ist. Im Hinblick auf eine Reduzierung der Abgasbelastung in
Innenstädten werden neben dem Einsatz schadstoffarmer und emissionsfreier
Fahrzeuge vor allem die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV), der Ausbau von Radwegen sowie weitere Maßnahmen zur Verlagerung
eines Teils des motorisierten Individualverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel
für effektiver und zielführender gehalten.

Daher wird u. a. die Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität mit
Batterie und Brennstoffzelle sowie der Aufbau eines flächendeckenden
Ladeinfrastrukturnetzes gefördert. Zur Steigerung des Radverkehrsaufkommens wird
ferner der Erhalt und die Erweiterung von Radwegen entlang von Bundesstraßen und
Bundeswasserstraßen gefördert und es werden Finanzhilfen für den Bau von
Radschnellwegen in der Baulast der Länder und Kommunen bereitgestellt. Der ÖPNV
trägt maßgeblich zu einer nachhaltigen Mobilität in Städten bei. Obwohl es sich
grundsätzlich um eine Angelegenheit der Länder handelt, unterstützt der Bund diese
bei der Bewältigung dieser Aufgabe mit jährlichen Zahlungen auf verschiedenen
Rechtsgrundlagen in Höhe von derzeit insgesamt rund neun Milliarden Euro. Darüber
hinaus fördert er innovative Entwicklungen im ÖPNV, die besonders dazu geeignet
sind, jene Zugangsbarrieren zu senken, die eine verstärkte Nutzung der
Verkehrsmittel des Umweltverbundes sowie einen Umstieg vom Auto auf die
öffentlichen Verkehrsmittel hemmen.

Im Übrigen besteht die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes im Bereich der Erhebung
und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen
mit Fahrzeugen nur, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und
Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung
erforderlich macht (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 GG i.V.m. Artikel 72 Absatz 2
Grundgesetz). Die Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung, die über die
Bundesfernstraßen hinaus auch Landes- und Kommunalstraßen miteinschließt,
erscheint jedoch kaum begründbar. Davon unabhängig können die Bundesländer
selbst die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Einführung einer City-Maut im Sinne
einer Straßenbenutzungsgebühr für die Straßen in der Baulast der Kommunen und
Länder schaffen. Ob und inwieweit die Länder von ihren Gesetzgebungskompetenzen
Gebrauch machen, entscheiden sie in eigener Verantwortung.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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