Terület: Németország

Straßenpersonenverkehr - Einführung einer Pkw-Maut

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
204 Támogató 204 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

204 Támogató 204 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:15

Pet 1-17-12-9204-039995Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer Pkw-Maut gefordert.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 204 Mitzeichnungen und
141 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine
streckenbezogene, kilometerabhängige Maut für Personenkraftwagen (Pkw) die
negativen Aspekte des Verkehrs verringern würde. Die verbindliche – teilweise zum
1. Januar 2014 geforderte – Einführung einer Pkw-Maut hätte zur Folge, dass
Abgase reduziert und so die Zerstörung der Umwelt eingedämmt würde. Auch die
Beeinträchtigung der Tierökologie sowie die Unfallrate gegenüber anderen
Verkehrsteilnehmern, wie Fahrradfahrern und Fußgängern, würde geringer ausfallen.
Darüber hinaus solle eine Pkw-Maut bewirken, dass die Staatsverschuldung durch
die zusätzlichen Einnahmen reduziert werden würde und dringend notwendige
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vorgenommen werden könnten. So könnten
die so erzielten Mehreinnahmen dazu verwendet werden, die Behebung von
Schäden an Straßen und Brücken zu finanzieren. Teilweise wird vorgetragen, dass
es ungerecht sei, dass deutsche Autofahrer im Ausland fast überall Gebühren für die
Autobahnbenutzung zahlen müssten, während ausländische Bürger das deutsche
Verkehrsnetz kostenlos nutzen könnten. Diese sollten ebenfalls zur
Infrastrukturfinanzierung beitragen. Im Gegenzug zur Einführung einer Pkw-Maut

könnte beispielsweise die Kfz-Steuer für die deutschen Staatsbürger gesenkt werden
bzw. entfallen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung ausgeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass eine
Straßenbenutzungsgebühr für Pkw in Form einer Pkw-Maut Gegenstand
verschiedener parlamentarischer Anfragen in den Gremien des Deutschen
Bundestages ist (siehe u. a. Drucksachen 17/5788, 17/9623, 17/10496). Der
Deutsche Bundestag hat sich in der 17. Legislaturperiode u. a. in seiner 201. Sitzung
intensiv mit dieser Thematik befasst (vgl. Plenarprotokoll 17/201). Die
entsprechenden Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.
Auch wenn aus den Antworten der Bundesregierung zu diesen Anfragen
(Drucksachen 17/5973, 17/10595 und 17/11098) hervorgeht, dass derzeit nicht
beabsichtigt ist, eine Pkw-Maut einzuführen, werden dennoch verschiedene Modelle
zur Verbesserung der Infrastrukturfinanzierung diskutiert, wie zum Beispiel eine
zeitbezogene, fahrleistungsbezogene sowie flächenbezogene Pkw-Maut oder eine
zeitbezogene Vignette. In diesem Zusammenhang wird auch dem Umweltschutz
besondere Bedeutung beigemessen.
Der Ausschuss merkt an, dass eine Vignette schneller einzuführen sowie technisch
und datenschutzrechtlich weniger anspruchsvoll wäre. Die zusätzliche finanzielle
Belastung der Verkehrsteilnehmer wäre überschaubar, nach oben begrenzt und gut
planbar. Insbesondere für Berufspendler wäre aus sozialen Gesichtspunkten eine
Vignette im Vergleich zu einer Maut die bessere Alternative. Um ökologische
Aspekte nicht unberücksichtigt zu lassen, wäre zudem auch bei einer Jahresvignette
eine Differenzierung nach der Schadstoffklasse der Fahrzeuge zumindest denkbar.
Eine streckenbezogene Pkw-Maut könnte nach Ansicht des Ausschusses zwar
Anreize bieten, unnötige Fahrten zu vermeiden und so den Schadstoffausstoß zu
verringern. Jedoch birgt sie auch die Gefahr, dass sich der Pkw-Verkehr auf die
mautfreien Strecken verlagert, insbesondere da Pkws nicht von Durchfahrverboten

oder Tonnagebeschränkungen von Brücken betroffen sind. Bei Ausweichverkehren
würden an den betroffenen Streckenabschnitten vor allem für die dortigen Anwohner
die Lärmimmissionen sowie Abgasbelastungen steigen. Ebenso wären steigende
Unfallzahlen durch den zusätzlichen Verkehr zu befürchten.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass die Kfz-Steuer für alle Pkw mit
Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 einen Beitrag zum Schutz der Umwelt leistet. Dort
sind für die Berechnung der CO2-Ausstoß sowie der Hubraum maßgeblich. Dies soll
einen Anreiz bieten, Fahrzeuge mit niedrigen Abgaswerten anzuschaffen.
Damit der Straßenbau nicht zu langfristigen Schäden an der Natur-, Tier- und
Pflanzenwelt führt, muss er an den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) ausgerichtet sein. Treten Konflikte mit dem Naturhaushalt auf, so
müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Vermeidungs- bzw.
Kompensationsmaßnahmen getroffen werden. Grundsätzlich gilt gemäß
§ 15 BNatSchG, dass vermeidbare Beeinträchtigungen für die Umwelt vermieden
werden müssen. Kommt es zu unvermeidbaren Auswirkungen auf den
Naturhaushalt, ist für Schutz- und Minderungsmaßnahmen zu sorgen. Bleiben
dennoch Beeinträchtigungen aufgrund der Baumaßnahme bestehen, müssen diese
kompensiert werden. Hierfür dienen sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Der durch den Straßenbau beeinträchtigte Naturhaushalt muss dann durch andere
Maßnahmen verbessert oder Natur und Landschaft müssen an anderer Stelle
aufgewertet werden.
Hinsichtlich einer teilweise geforderten kilometerweisen Abrechnung der Pkw-Maut
stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Gebührenhöhe nicht frei wählbar wäre,
sondern nach dem Verwaltungskostengesetz den Grundsätzen der
Verhältnismäßigkeit unterliegen würde. Der Ausschuss verweist außerdem auf die
EU-Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 2006/38/EG). Diese empfiehlt, dass externe
Kosten des Straßengüterverkehrs auch in Deutschland im Rahmen einer
Finanzierung durch den Nutzer angerechnet werden sollen. Die Wegekosten für Pkw
auf Bundesautobahnen werden gemäß dem Gutachten „Aktualisierung der
Wegekostenrechnung für die Bundesfernstraßen in Deutschland“ aus dem Jahr 2007
mit ca. 6 Mrd. Euro angegeben; das entspricht einem Mautsatz von 3 Cent/km.
Im Hinblick auf die von einigen Petenten begehrten Kompensationen für deutsche
Autofahrer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung einer Pkw-Maut
bzw. Vignette macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass diese einen Verstoß

gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot darstellen könnten, wonach jede
Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist.
Wie bereits erwähnt, sind die Infrastrukturfinanzierung sowie eine mögliche
Fortentwicklung des Mautsystems oder andere Modelle, wie etwa das
Vignettensystem, Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Debatten, wie
beispielsweise die Plenardebatte zur Zukunft des Mautsystems in Deutschland zeigt
(vgl. Plenarprotokoll 17/201). Dies verdeutlicht, dass die Diskussionen um die
Fortentwicklung des Mautsystems in den diversen parlamentarischen Gremien des
Deutschen Bundestages noch nicht abgeschlossen sind.
Der Petitionsausschuss teilt die Ansicht der Bundesregierung, dass die Einführung
einer Pkw-Maut aufgrund der Komplexität der rechtlichen, technischen sowie
wirtschaftlichen Anforderungen jedenfalls nicht bis zum Jahr 2014 realisierbar ist. Ein
entsprechendes System müsste zudem europaweit ausgeschrieben werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss angesichts der
dargestellten Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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