Regiji: Nemčija

Straßenpersonenverkehr - Gleichbehandlung bei der Gestaltung der Maut

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 podpornik 56 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

56 podpornik 56 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

29. 01. 2019 03:24

Pet 1-18-12-9204-040369 Straßenpersonenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, bei der Gestaltung der Maut eine Gleichbehandlung von
In- und Ausländern zu gewährleisten.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 56 Mitzeichnungen und
16 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass auf
Bundesstraßen und Autobahnen eine Pkw-Maut für Inländer erhoben werden solle, für
Auswärtige sei hingegen auf Bundesstraßen keine Maut vorgesehen. Dies sei ein
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Deutschland solle seine Maut daher wie
andere Länder gestalten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Einführung der Infrastrukturabgabe
im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbart wurde:

„Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes
werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland
zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in
Deutschland stärker belastet wird als heute.“

Das Gesetz zur Einführung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen (InfrAG) wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist am
12. Juni 2015 in Kraft getreten. Das Zweite Gesetz zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungssteuergesetzes (Zweites
Verkehrssteueränderungsgesetz – 2. VerkehrStÄndG) trat am 8. Juni 2015 in Kraft.

Detaillierte Ausführungen zur Infrastrukturabgabe sind auf der Website des BMVI unter
dem folgenden Link abrufbar:

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Infrastrukturabgabe/infrastrukturabg
abe.html?nn=12830

Die Europäische Kommission (KOM) hat im Anschluss wegen Zweifeln an der
Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU-Recht ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingeleitet. Daraufhin wurde die Implementierung der Abgabe
zunächst ausgesetzt.

Im Dezember 2016 sind zwischen dem BMVI und der KOM Änderungen am
bestehenden Rechtsrahmen vereinbart worden. Die wesentlichen Eckpunkte der
Verständigung betreffen die Anpassung der Staffelung der Kurzzeitvignetten und
deren Tarifhöhe sowie die Erhöhung der im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen
Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Pkw der Euro-Klasse 6.

Auszug aus der Pressemitteilung EU-Kommission vom 01. Dezember 2016
(europa.eu/rapid/pressrelease_IP-16-4221_de.htm):

Die vereinbarte Lösung wahrt das Recht der EU-Bürger auf Gleichbehandlung
ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung
und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität. […] Die beiden
Gesetze werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das
deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht.

Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren daraufhin am 17.Mai 2017
eingestellt. Das Erste Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, das die
Einigung mit der EU-Kommission umsetzt, ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. Das
Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, mit dem das Zweite
Verkehrssteueränderungsgesetz angepasst wurde, ist am 10. Juni 2017 in Kraft
getreten.
Das europaweite Vergabeverfahren für die Errichtung und den Betrieb des
Infrastrukturabgabeerhebungs- und -kontrollsystems wurde am 9. Juni 2017 gestartet.

Zu der mit der Petition vorgetragenen Forderung, bei der Gestaltung der Maut eine
Gleichbehandlung von In- und Ausländern zu gewährleisten, führt der Ausschuss
Folgendes aus:

Das Infrastrukturabgabegesetz ist von Haltern von im Inland und im Ausland
zugelassenen Pkw und Wohnmobilen gleichermaßen für die Nutzung von
Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten. Halter von nicht in der
Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind zunächst nur
bei Nutzung der Bundesautobahnen abgabepflichtig. Hintergrund dieser Regelung ist,
dass der sogenannte kleine Grenzverkehr – der wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Austausch in den grenznahen Regionen – nicht beeinträchtigt werden soll. Die InfrAG
muss jeweils für ein Jahr entrichtet werden. Hierbei ist – bei Nicht-Vorliegen von
Befreiungstatbeständen – die Entrichtung der Infrastrukturabgabe Voraussetzung für
die Zulassung des Fahrzeugs. Hintergrund für die Pflicht, eine Jahresvignette zu
erwerben, ist das sehr dichte Bundesfernstraßennetz in Deutschland, aufgrund dessen
davon auszugehen ist, dass nahezu jeder Halter eines in der Bundesrepublik
Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils das Bundesfernstraßennetz nutzt.
Die Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung (IVV) Aachen
GmbH & Co. KG kommt in einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur in Auftrag gegebenen Studie zu dem Ergebnis, dass mehr als 99 Prozent
aller Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw im
Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz nutzen. Ihnen sollen mit der
Infrastrukturabgabe prinzipiell keine zusätzlichen Belastungen auferlegt werden. Sie
tragen bereits über die Zahlung der Kfz-Steuer zur Finanzierung des
Bundesfernstraßennetzes bei. Aus diesem Grund wurden in das
Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Die
Steuerentlastungsbeträge gleichen sich mit der jährlich zu zahlenden
Infrastrukturabgaben aus oder übersteigen diese grundsätzlich bei
Euro-Sechs-Fahrzeugen.

Der Ausschuss betont abschließend, dass mit der Infrastrukturabgabe das
Verursacherprinzip gestärkt und im Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik ein
echter Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung vollzogen wird. Dies ist
nicht nur ein wichtiges Anliegen der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch der
EU. Für eine starke EU und die Überwindung von EU-Binnengrenzen ist eine moderne,
sichere und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur gerade in der Bundesrepublik
Deutschland – als großes und zentrales Transitland der EU – von entscheidender
Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Der jeweils von den Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag,
die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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