Regione: Germania

Straßenpersonenverkehr - Gleiche Voraussetzungen zur Ausübung gewerblicher/ehrenamtlicher Tätigkeit im Fahrdienst

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
26 Supporto 26 in Germania

La petizione è stata respinta

26 Supporto 26 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

09/02/2016, 03:25

Pet 1-18-12-9204-009988

Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition werden für den Fahrdienst die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen
für gewerblich und ehrenamtlich Tätige gefordert.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 26 Mitzeichnungen und
15 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, für ehrenamtliche
Tätigkeiten, wie beispielsweise die Übernahme von Fahrdiensten in Vereinen, sollten
Sehtüchtigkeit, körperliche Fitness, Kenntnisse der Verkehrsregeln und die Teilnahme
an einem Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden müssen. Außerdem sollte ein
Personenbeförderungsschein vorgelegt werden. Dadurch werde eine
Gleichbehandlung mit Personen gewährleistet, die solche Tätigkeiten gewerblich
durchführten, z. B. einen Seniorenfahrdienst, und die eine Reihe von behördlichen
Auflagen erfüllen müssten (Gesundheitszeugnis, Sehtüchtigkeit,
Personenbeförderungsschein, Kenntnisse über europäischen Reiserecht etc.), um
eine Gewerbe anmelden zu können.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das ehrenamtliche
Engagement ein Grundpfeiler der Gesellschaft ist. Durch eine Reihe von Maßnahmen
soll das Ehrenamt gestärkt werden. Dazu gehört auch die Schaffung von
Rahmenbedingungen, in denen sich ehrenamtliches Engagement entfalten kann.
Darüber hinaus sollen Personen, die freiwillig Zeit und Einsatz einbringen, um
beispielsweise die vielfältige Vereinstätigkeit mit tragen, unterstützt werden.
Grundsätzlich wird eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) abgesehen von
den Ausnahmen nach § 48 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für jede
entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Fahrgästen benötigt.
Gemäß § 48 Abs. 2 FeV bedarf es einer FzF nicht für
1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der
Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des
Nordatlantikpaktes,
2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck
verwendet werden,
3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten
Rettungsdienste,
4. Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen, wenn der
Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder Dl ist,
5. Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder Dl ist und
der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner besitzt.
Für ehrenamtlich Tätige wird demnach keine Ausnahme gemacht. Eine entsprechende
Stellungnahme ist daher nicht möglich.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage in ihrer Differenzierung für sachgerecht
und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition
auszusprechen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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