Região: Alemanha

Straßenpersonenverkehr - Keine Berechnung der Maut-Abgabe nach dem Alter des Fahrzeugs

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
163 Apoiador 163 em Alemanha

A petição não foi aceite.

163 Apoiador 163 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

23/03/2016 03:25

Pet 1-18-12-9204-011838

Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Berechnung der Pkw-Maut nicht auf das
Alter des Kraftfahrzeuges abgestellt wird.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen 163 Mitzeichnungen und 47 Diskussionsbeiträge sowie
weitere sachgleiche Eingaben vor. Diese werden einer gemeinschaftlichen
parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Darüber hinaus liegen dem Petitionsausschuss zu diesem Thema weitere
sachgleiche Eingaben vor, die gemeinsam einer parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
vorgetragenen Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass es keinen
Grund gebe, warum Halter älterer Pkw einen höheren Beitrag zur Pkw-Maut leisten
müssen als Halter neuerer Pkw. Oftmals würden sich die betroffenen Fahrzeughalter
kein neueres Auto leisten können, seien aber aus beruflichen Gründen auf ein Auto
angewiesen. In anderen europäischen Ländern, beispielsweise Österreich, der
Schweiz, Bulgarien etc. könnten zeitbezogene, von den gefahrenen Kilometern
unabhängige Vignetten zu einem pauschalen Preis erworben werden. Hieran solle
sich auch die Bundesregierung bei der Einführung einer Maut orientieren. Bei einer
einheitlichen Erhebung der Pkw-Maut und der Gewährleistung der Verwendung der
Einnahmen für die Verkehrsinfrastruktur seien die Bürger auch bereit, diese zu
bezahlen. Eine Verrechnung über die Kfz-Steuer berge die Gefahr ungerechter
Verteilung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr
und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages eingeholt, dem ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
(Bundestagsdrucksachen 18/3990 und 18/4455) und ein Antrag der Fraktion
DIE LINKE. – Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland –
(Bundestagsdrucksache 18/806), vorlagen. Alle Drucksachen sowie die
dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages
(Bundestagsdrucksachen 18/88 und 18/98) können unter www.bundestag.de
eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens des Verkehrsausschusses angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass in Deutschland wesentlich
mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investiert
werden muss, um den hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes
aufrechtzuerhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und
Güterverkehr bewältigen zu können. Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung
können größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr
Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen
Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangt werden.
Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen beinhaltet im Wesentlichen die Einführung einer Pkw-Maut in
Form einer Infrastrukturabgabe, die von Haltern von im Inland und im Ausland
zugelassenen Pkw und Wohnmobilen gleichermaßen für die Nutzung von
Bundesautobahnen (BAB) und Bundestraßen zu entrichten ist. Die Abgabe wird ab
dem 1. Januar 2016 erhoben und gilt für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes
in Deutschland durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu
3,5 t.
Von allen Haltern von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und
Wohnmobilen muss die Infrastrukturabgabe grundsätzlich jeweils für ein Jahr an das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entrichtet werden. Der Preis für die Jahresvignette
bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der

Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer
festgelegten Höchstgrenze von 130 Euro folgende Abgabensätze an:
 Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 Euro
(Ottomotor) bzw. 9,50 Euro (Dieselmotor),
 Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 Euro (Ottomotor) bzw.
5 Euro (Dieselmotor),
 Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 Euro (Ottomotor) und 4,80 Euro
(Dieselmotor).
Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs
und beträgt 16 Euro für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer
Kappungsgrenze von 130 Euro.
Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und
Wohnmobilen sind nur auf der BAB abgabepflichtig. Sie können zwischen einer
Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen und sie über das
Internet buchen. Zusätzlich ist die Einbuchung an Vertriebsstellen, z. B. an
Tankstellen, möglich. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre
Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils zwölf Monate Gültigkeit.
Bezüglich der in der Petition vorgeschlagenen Berücksichtigung etablierter Systeme
anderer Staaten bei der Einführung der Infrastrukturabgabe merkt der Ausschuss an,
dass bei den Beratungen Erfahrungen anderer Staaten eingeflossen sind. Soweit
eine Übernahme von anderen Systemen vorgeschlagen wird, verweist der
Ausschuss darauf, dass in jedem Staat unterschiedliche faktische und rechtliche
Grundvoraussetzungen vorliegen.
Zu der in der Petition geforderten Nichtberücksichtigung des Alters des Kfz bei der
Berechnung der Infrastrukturabgabe stellt der Ausschuss klar, dass der Zeitpunkt der
Erstzulassung bzw. das Alter des Fahrzeuges nicht relevant ist. Die Berechnung
bestimmt sich nach Hubraum und Umwelteigenschaften der Fahrzeuge.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Einführung der
Infrastrukturabgabe für Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw nicht zu einer
finanziellen Doppelbelastung führen soll. Um dies zu vermeiden, werden in einem
eigenständigen Gesetzgebungsverfahren Steuerentlastungsbeträge in das
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) aufgenommen.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.Begründung (pdf)


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