Περιοχή: Γερμανία

Straßenpersonenverkehr - Keine Mautgebühren auf Straßen im grenznahen Raum

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
71 Υποστηρικτικό 71 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

71 Υποστηρικτικό 71 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

06/07/2016, 12:17 μ.μ.

Pet 1-18-12-9204-010691



Straßenpersonenverkehr



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass keine Maut auf Straßen im grenznahen Raum

eingeführt wird.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

veröffentlicht wurde, liegen 71 Mitzeichnungen und 31 Diskussionsbeiträge vor.

Darüber hinaus liegen dem Petitionsausschuss weitere sachgleiche Eingaben vor.

Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um

Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im

Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass der grenznahe

Raum seit jeher strukturschwächer sei als andere Regionen. Durch die Einführung

der Pkw-Maut würde der Grenzverkehr stark abnehmen und damit Einkäufer aus

Nachbarländern sowie Tagestouristen ausbleiben. Die Maut würde eine weitere

Schwächung des grenznahen Raumes bedeuten. Zudem wirke die Maut entgegen

des Grundgedankens eines freien Europas und behindere den Austausch unter den

Nationen. Daher solle über Ausnahmen in den Grenzregionen oder über die

Einführung einer europäischen Maut nachgedacht werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2

der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des

Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages



eingeholt, dem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur

Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen

(Bundestagsdrucksachen 18/3990 und 18/4455) und ein Antrag der Fraktion

DIE LINKE. – Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland –

(Bundestagsdrucksache 18/806), vorlagen. Alle Drucksachen sowie die

dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages

(Bundestagsdrucksachen 18/88 und 18/98) können unter www.bundestag.de

eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der des Verkehrsausschusses

angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend auf Folgendes hin: In Deutschland muss

wesentlich mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege

investiert werden, um den hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes

aufrechtzuerhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und

Güterverkehr bewältigen zu können. Durch die Ausweitung der Nutzerfinanzierung

können größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr

Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Investitionen in

die Verkehrsinfrastruktur erlangt werden.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von

Bundesfernstraßen beinhaltet die Einführung einer Pkw-Maut in Form einer

Infrastrukturabgabe, die Halter von im Inland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen

für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten haben.

Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Aufgrund der Eröffnung eines

Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission verzögert sich die

Umsetzung der Infrastrukturabgabe.

Vorsorglich weist der Ausschuss daraufhin, dass der Rechtsstreit eine geraume Zeit

in Anspruch nehmen kann. Erst nach Klärung des Rechtsstreits mit der EU-

Kommission (KOM) wird es zur Ausschreibung und Vergabe des

Infrastrukturabgabesystems kommen. Beides wird derzeit vorbereitet, um danach

zügig mit der Implementierung beginnen zu können.

Zu der Forderung des Petenten, grenznahe Gebiete von der Pflicht zur

Infrastrukturabgabe zu befreien, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Halter

von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen

nur auf der BAB abgabepflichtig sind. Sie können zwischen einer Vignette für zehn

Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen und sie über das Internet buchen.



Zusätzlich ist die Einbuchung an Vertriebsstellen, z. B. an Tankstellen, möglich. Die

Nutzer können den Vignettenkauf somit ihrem jeweiligen Nutzungsverhalten

anpassen und haben dabei faire Wahlmöglichkeiten.

Der Ausschuss ergänzt, dass gerade in den Grenzregionen die Jahresvignetten eine

verhältnismäßig günstige Alternative darstellt, was die Erfahrungen in deutschen

Grenzgemeinden zu Österreich und der Schweiz zeigen. Die wirtschaftlichen,

kulturellen und alltäglichen Beziehungen werden nur in geringem Umfang

beeinträchtigt werden. Hierfür sprechen auch die geplanten moderaten Preise für die

Vignetten, wonach die Jahresvignette im Schnitt etwa so teuer sein wird wie in

Österreich und anderen Nachbarländern. Im Vergleich zu anderen Streckennetzen

ist die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe für einige Fahrzeughalter sogar

deutlich günstiger bei einem wesentlich größeren Streckennetz. Der Besitzer eines

nach 2009 zugelassenen Kleinwagens mit Benzinmotor und 1,2 Litern Hubraum

müsste beispielsweise nur 24 Euro als Infrastrukturabgabe zahlen. In Österreich

kann vergleichsweise zu diesem Preis eine Zweimonats-Vignette erworben werden.

Zu der Forderung, eine europäische Lösung anzustreben, weist der Ausschuss

darauf hin, dass es aktuell keine konkreten Pläne der KOM für die Einführung einer

europäischen Maut gibt.

Allerdings gibt es innerhalb der KOM Bestrebungen, zukünftig eine einheitliche

europaweite Maut für Lkw und Pkw einzuführen. Ausgangspunkt dieser

Überlegungen ist der unterschiedliche Umgang mit Straßenbenutzungsgebühren und

die Uneinheitlichkeit von bestehenden Mautsystemen in den EU-Ländern. Die

abstrakten Pläne sehen eine streckenbezogene Erhebung vor und es soll den

Mitgliedsstaaten frei stehen, ob die Abgaben tatsächlich eingetrieben werden, oder

ob darauf verzichtet wird. Der Ausschuss weist darauf hin, dass diese Pläne

unabhängig von dem Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die

Benutzung von Bundesfernstraßen in der Bundesrepublik Deutschland bestehen.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss im

Ergebnis seiner Prüfung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen

nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


Βοήθεια για την ενίσχυση της συμμετοχής των πολιτών. Θέλουμε, να ακούσουμε τα αιτήματα σας παραμένοντας ανεξάρτητοι.

Προωθήστε τώρα