Περιοχή: Γερμανία

Straßenpersonenverkehr - Personenbeförderungsschein als fälschungssicheres Dokument

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
75 Υποστηρικτικό 75 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

75 Υποστηρικτικό 75 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:15 μ.μ.

Pet 1-17-12-9204-038725Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Personenbeförderungsschein in ein
fälschungssicheres Dokument umgewandelt wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass im
Taxigewerbe fortlaufend gefälschte Personenenbeförderungsscheine, kurz
P-Scheine, im Umlauf seien, die den Wettbewerb verzerren würden. Zudem sei die
Sicherheit der Fahrgäste nicht gewährleistet, da die Fahrer mit gefälschten
P-Scheinen den jeweiligen Aufsichtsbehörden weder ein Führungszeugnis noch ein
ärztliches Attest vorlegen würden. Weiterhin würde die Qualität der Dienstleistung
durch Taxifahrer, die keine Ortskundeprüfung abgelegt hätten, geschwächt.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens wird auf die eingereichten Unterlagen
verwiesen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 75 Mitzeichnungen und 4 Diskussionsbeiträge
vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss stellt fest, dass die mit der Petition geforderte Einführung eines
fälschungssicheren Dokumentes für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung
(Anlage 8 Muster 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung) sowohl für die Verwaltung als
auch für die Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eine Erhöhung der

Kosten für den Erwerb und die Verlängerung dieser Fahrerlaubnis bedeuten würde.
Aus diesem Grund sollten in der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur dann
fälschungserschwerende Merkmale aufgenommen werden, wenn dies insbesondere
aus Gründen der Kriminalitätsbekämpfung oder der Verkehrssicherheit unbedingt
erforderlich erscheint.
Bislang sind weder die für die Durchführung der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen
zuständigen Länder noch andere Stellen mit einem entsprechenden Anliegen an das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herangetreten, sodass
derzeit keine Veranlassung gesehen wird, eine solch kostenintensive und belastende
Maßnahme zu ergreifen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss derzeit keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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