Regiune: Germania

Straßenpersonenverkehr - PKW-Maut nur für Autobahnen zulassen und unterschiedliche Vignetten einführen

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Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
75 75 in Germania

Petiția este respinsă.

75 75 in Germania

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  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

08.04.2016, 04:24

Pet 1-18-12-9204-014346

Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Pkw-Maut nur für Autobahnen zuzulassen und eine
Vignette für zehn Tage, drei Monate und eine Jahresvignette einzuführen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen 75 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor. Darüber hinaus
liegen dem Petitionsausschuss weitere sachgleiche Eingaben vor, die gemeinsam
einer parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle angeführten Gesichtspunkte einzeln eingegangen werden
kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass viele Rentner
und Hartz-IV-Empfänger das Auto lediglich für Fahrten nutzen würden, bei denen die
Autobahn nicht in Anspruch genommen würde, beispielsweise für einen Arztbesuch
im Nachbarort oder zum Einkaufen. In anderen europäischen Ländern werde die Maut
ebenfalls nur für Autobahnen und vereinzelte Bundesstraßen erhoben. Die
angestrebte Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union (EU) müsse auch bei
der Einführung der Pkw-Maut berücksichtigt werden. Durch eine zwangsweise Abgabe
für Autobahnen und Bundesstraßen würden die Mautgebühren der Unternehmer auf
die Verbraucher umgelegt, wodurch der einzelne Bürger benachteiligt werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des

Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
eingeholt, dem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
(Bundestagsdrucksachen 18/3990 und 18/4455) und ein Antrag der Fraktion
DIE LINKE. – Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland –
(Bundestagsdrucksache 18/806), vorlagen. Alle Drucksachen sowie die
dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages
(Bundestagsdrucksachen 18/88 und 18/98) können unter www.bundestag.de
eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der des Verkehrsausschusses
angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass in Deutschland wesentlich
mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investiert werden
muss, um den hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes aufrechtzuerhalten
und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und Güterverkehr
bewältigen zu können. Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung können größere
Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr Planungssicherheit für
die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen
erlangt werden. Die Diskussion um die Ausgestaltung der Nutzerfinanzierung ist in der
17. und 18. Legislaturperiode intensiv geführt worden. Alle dazugehörigen
Bundestagsdrucksachen können unter der o. g. Internetadresse abgerufen werden.
Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen beinhaltet im Wesentlichen die Einführung einer Pkw-Maut in Form
einer Infrastrukturabgabe, die von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen
Pkw und Wohnmobilen gleichermaßen für die Nutzung von Bundesautobahnen (BAB)
und Bundestraßen zu entrichten ist. Die Abgabe wird ab dem 1. Januar 2016 erhoben
und gilt für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes in Deutschland durch
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t.
Von allen Haltern von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und
Wohnmobilen muss die Infrastrukturabgabe grundsätzlich jeweils für ein Jahr an das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entrichtet werden. Der Preis für die Jahresvignette
bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der
Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten
Höchstgrenze von 130 Euro folgende Abgabensätze an:

 Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 Euro
(Ottomotor) bzw. 9,50 Euro (Dieselmotor),
 Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 Euro (Ottomotor) bzw.
5 Euro (Dieselmotor),
 Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 Euro (Ottomotor) und 4,80 Euro
(Dieselmotor).
Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und
beträgt 16 Euro für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer
Kappungsgrenze von 130 Euro.
Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pkw und
Wohnmobilen sind nur auf der BAB abgabepflichtig. Sie können zwischen einer
Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen und sie über das Internet
buchen. Zusätzlich ist die Einbuchung an Vertriebsstellen, z. B. an Tankstellen,
möglich. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen
und haben dann jeweils zwölf Monate Gültigkeit.
Zu der Forderung, die Pkw-Maut für Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw auf
die BAB zu beschränken, weist der Ausschuss darauf hin, dass über 99 % aller Pkw-
Fahrer die Bundesfernstraßen nutzen. Mit der Pflicht zum Erwerb einer Jahresvignette
für die Nutzung von BAB und Bundesstraßen wurde dieser Tatsache Rechnung
getragen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Gesetz zur Einführung einer
Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen eine Erstattung der
Jahresvignette für in Deutschland zugelassene Pkw-Halter vorsieht, wenn glaubhaft
gemacht wird, dass während des Erhebungszeitraumes weder Bundesstraßen noch
BAB genutzt wurden.
Zu der weiteren Forderung, die Einführung der Pkw-Maut an etablierte Systeme
anderer EU-Mitgliedstaaten anzupassen, merkt der Ausschuss an, dass bei den
Beratungen zur Einführung der Infrastrukturabgabe Erfahrungen anderer Staaten mit
eingeflossen sind. Beispielsweise haben die Erfahrungen gezeigt, dass gerade in
Grenzregionen die Jahresvignette die verhältnismäßig günstigere Lösung darstellt. Zu
der Forderung bereits etablierter Systeme anderer EU-Länder zu übernehmen,
verweist der Ausschuss darauf, dass in jedem Staat andere faktische und rechtliche
Grundvoraussetzungen vorliegen.

Zu der Forderung, eine europäische Lösung anzustreben, weist der Ausschuss darauf
hin, dass es aktuell keine konkreten Pläne der Europäischen Kommission (KOM) für
die Einführung einer europäischen Maut gibt.
Allerdings gibt es innerhalb der KOM Bestrebungen zukünftig eine einheitliche
europaweite Maut für Lkw und Pkw einzuführen. Ausgangspunkt dieser Überlegungen
ist der unterschiedliche Umgang mit Straßenbenutzungsgebühren und die
Uneinheitlichkeit von bestehenden Mautsystemen in den EU-Ländern. Die abstrakten
Pläne sehen eine streckenbezogene Erhebung vor und es soll den Mitgliedsstaaten
frei stehen, ob die Abgaben tatsächlich eingetrieben werden, oder ob darauf verzichtet
wird. Der Ausschuss weist darauf hin, dass diese Pläne unabhängig von dem Gesetz
zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen in
der Bundesrepublik Deutschland bestehen.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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