Región: Alemania

Straßenpersonenverkehr - Rücknahme der PKW-Maut

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
173 Apoyo 173 En. Alemania

No se aceptó la petición.

173 Apoyo 173 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

01/11/2018 3:24

Pet 1-18-12-9204-039717 Straßenpersonenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Pkw-Maut zurückgenommen wird.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 173 Mitzeichnungen und 31 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Maut den
Bürgern keinerlei Nutzen, sondern nur zusätzliche Kosten – sowohl für die Pkw-Fahrer
als auch für die Bearbeitung und Erhebung der Maut – bringe. Sie sei überflüssig, da
sie keine positiven Folgen habe. Die Maut widerspreche dem Wahlversprechen der
Bundeskanzlerin, dass es mit ihr keine Pkw-Maut gebe, was einen Vertrauensbruch
der Bürgerinnen und Bürger in die Versprechungen ihrer politischen Vertreter darstelle.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Einführung der Infrastrukturabgabe
im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbart wurde:

„Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes
werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland
zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in
Deutschland stärker belastet wird als heute.“
Das Gesetz zur Einführung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen (InfrAG)wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist am
12. Juni 2015 in Kraft getreten. Das Zweite Gesetz zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungssteuergesetzes (Zweites
Verkehrssteueränderungsgesetz – 2. VerkehrStÄndG) trat am 8. Juni 2015 in Kraft.

Mit der Infrastrukturabgabe wird das Verursacherprinzip gestärkt und im Sinne einer
zukunftsorientierten Verkehrspolitik ein echter Systemwechsel von der Steuer- zur
Nutzerfinanzierung vollzogen. Die Ausweitung der Nutzerfinanzierung ist ein
essenzieller Bestandteil des Investitionshochlaufs zur Stärkung und Sicherung der
deutschen Verkehrswege.

Detaillierte Ausführungen zur Infrastrukturabgabe sind auf der Webseite des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter dem folgenden
Link abrufbar:

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Infrastrukturabgabe/infrastrukturabg
abe.html?nn=12830

Die Europäische Kommission (KOM) hat im Anschluss wegen Zweifeln an der
Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU-Recht ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingeleitet. Daraufhin wurde die Implementierung der Abgabe
zunächst ausgesetzt.

Im Dezember 2016 sind zwischen dem BMVI und der KOM Änderungen am
bestehenden Rechtsrahmen vereinbart worden. Die wesentlichen Eckpunkte der
Verständigung betreffen die Anpassung der Staffelung der Kurzzeitvignetten und
deren Tarifhöhe sowie die Erhöhung der im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen
Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Pkw der Euro-Klasse 6.

Auszug aus der Pressemitteilung EU-Kommission vom 1. Dezember 2016
(europa.eu/rapid/pressrelease_IP-16-4221_de.htm):

Die vereinbarte Lösung wahrt das Recht der EU-Bürger auf Gleichbehandlung
ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung
und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität. […] Die beiden
Gesetze werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das
deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht.

Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren daraufhin am 17. Mai 2017
eingestellt. Das Erste Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, das die
Einigung mit der EU-Kommission umsetzt, ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. Das
Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, mit dem das Zweite
Verkehrssteueränderungsgesetz angepasst wurde, ist am 10. Juni 2017 in Kraft
getreten.

Das europaweite Vergabeverfahren für die Errichtung und den Betrieb des
Infrastrukturabgabeerhebungs- und -kontrollsystems wurde am 9. Juni 2017 gestartet.

Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, die Pkw-Maut zurückzunehmen,
nicht entsprochen werden konnte.

Der jeweils von den Fraktionen AfD, FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – zur Berücksichtigung zu
überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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