Region: Germany

Straßenpersonenverkehr - Weiterer Ausbau des öffentlichen Verkehrssystems anstatt Infrastrukturabgabe/günstiges Beförderungsticket anbieten

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
159 supporters 159 in Germany

The petition is denied.

159 supporters 159 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

10/18/2016, 04:23

Pet 1-18-12-9204-019930



Straßenpersonenverkehr



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, die geplante Infrastrukturabgabe nicht einzuführen und

stattdessen den Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehr mit günstigen Tarifen

zu ermöglichen.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

wurde, liegen dem Petitionsausschuss 159 Mitzeichnungen und

26 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass mit der

geplanten Infrastrukturabgabe weiterhin der Straßenbau gefördert werde, nicht jedoch

der Ausbau des Schienennetzes und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

In Anbetracht des Klimawandels, der zukünftigen Ölknappheit sowie dem hohen

Verkehrsaufkommen sei dies der falsche Weg. Daher werde gefordert, die Infrastruktur

des öffentlichen Verkehrs nachhaltig zu verbessern. Durch den Ausbau des Schienen-

und Busverkehrs würden vor allem ländliche Gegenden mobiler und attraktiver

gestaltet werden. Den Bürgerinnen und Bürger sollten günstige Tickets zur Nutzung

des ÖPNV sowie sämtlicher Mobilitätssysteme wie Fahrradstationen oder Car-Sharing

angeboten werden. Dadurch könnten die Kosten für Ticketautomaten und Kontrolleure

eingespart werden. Die freigewordenen Parkplätze könnten zu Grünflächen

umgewandelt werden. Andere Länder, wie beispielsweise die Schweiz, hätten solche

Bürgertickets bereits erfolgreich eingeführt.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich



unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält zunächst fest, dass der ÖPNV ein lokales und regionales

Geschäft ist. Nutzen und Realisierbarkeit alternativer Tarifmodelle, wie etwa die

Einführung eines günstigen „Bürgertickets“, sollten dementsprechend grundsätzlich

bei den Ländern und Kommunen bewertet werden.

Ungeachtet dessen weist der Ausschuss darauf hin, dass die Nutzung des ÖPNV

mittels günstiger „Bürgertickets“ eine Abkehr von der Nutzerfinanzierung darstellen

würde, dies könnte den ohnehin schon strukturell unterfinanzierten ÖPNV zusätzlich

schwächen. Vielmehr erscheint es sinnvoller, die Einnahmen aus dem Verkauf der

Fahrscheine zur Deckung der laufenden Kosten zu verwenden und darüber hinaus in

neue Strecken und Verknüpfungen zu investieren, damit der ÖPNV noch

kundenorientierter wird und eine immer bessere Qualität bietet. Solch ein

„Bürgerticket“ könnte auch dem originären ökonomischen Anreiz der

Verkehrsunternehmen zuwiderlaufen, Fahrgäste zu befördern und zufriedenzustellen.

Zu den angesprochenen Mobilitätssystemen ergänzt der Ausschuss, dass das Car-

Sharing in der Regel ein von Wirtschaftsunternehmen im Wettbewerb erbrachtes

Mobilitätsangebot ist, das die öffentliche Hand nicht selbst erbringt und daher auch

nicht günstig zur Verfügung stellen kann. Auch die vermehrt in Städten und

Gemeinden entstehenden Fahrradstationen sind zumeist von Wirtschaftsunternehmen

angebotene Leistungen. Sie ergänzen kommunale Strukturen und verbreitern das

Angebot im Nahverkehrsbereich.

Im Übrigen gelten die für den ÖPNV genannten Argumente sowohl für das Car-Sharing

als auch für die Fahrradstationen.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von

Bundesfernstraßen beinhaltet die Einführung einer Pkw-Maut in Form einer

Infrastrukturabgabe, die Halter von im Inland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für

die Nutzung von BAB und Bundesstraßen zu entrichten haben. Das Gesetz ist am

12. Juni 2015 in Kraft getreten. Aufgrund der Eröffnung eines

Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission verzögert sich die

Umsetzung der Infrastrukturabgabe.

Vorsorglich weist der Ausschuss daraufhin, dass der Rechtsstreit eine geraume Zeit

in Anspruch nehmen kann. Erst nach Klärung des Rechtsstreits mit der EU-

Kommission wird es zur Ausschreibung und Vergabe des Infrastrukturabgabesystems



kommen. Beides wird derzeit vorbereitet, um danach zügig mit der Implementierung

beginnen zu können.

Die Ausweitung der Nutzerfinanzierung in Form einer Infrastrukturabgabe ist ein Schritt

im Rahmen der Investitionsoffensive des Bundesverkehrsministeriums zur

Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. Deshalb sieht das

Infrastrukturabgabegesetz vor, dass die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe nach

Abzug der Systemkosten, dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang

zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden.

Hierdurch wird eine größere Unabhängigkeit vom Bundeshaushalt erreicht und mehr

Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen

Verkehrsinfrastrukturinvestitionen geschaffen.

Bei der Festlegung der Höhe der Infrastrukturabgabe wurde dem Schadstoffausstoß

mit Blick auf den Umweltschutz der als notwendig erachtete Stellenwert eingeräumt.

In diesem Sinne tragen z. B. die höheren Infrastrukturabgabensätze für

Dieselfahrzeuge den höheren Umweltkosten der Dieselmotoren Rechnung, die im

Vergleich zu Benzinfahrzeugen einen deutlich höheren Ausstoß an Stickoxiden und

Rußpartikeln aufweisen. Daher sind auch besonders schadstoffarme Elektrofahrzeuge

von der Pflicht zur Zahlung der Abgabe befreit. Dementsprechend werden Anreize zum

Fahren schadstoffarmer Fahrzeuge geschaffen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund seiner Ausführungen, das

Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte

Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist

mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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