Kraj : Nemecko

Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung der StVO (bzgl. Stau auf Autobahnen/mehrspurigen Straßen)

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 35 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

35 35 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

  1. Zahájená 2017
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

14. 08. 2018, 4:33

Pet 1-18-12-9213-042923 Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von über 3,5 t auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen bei Staubildung oder bei
genereller Verringerung der Fahrgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit oder
wenn eines von beiden voraussehbar ist, auf die äußerst rechte Spur wechseln
müssen und alle links davon liegenden Fahrspuren freizumachen haben.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 35 Mitzeichnungen und 14 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass bei Stau auf
mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse hergestellt werden müsse. Zahlreiche
Bilder und Videos, die in den letzten Monaten veröffentlicht worden seien, zeigten,
dass mehrere nebeneinanderstehende LKW mit einer Breite von bis 2,55 m keine
Rettungsgasse bilden könnten. Dies sei insbesondere auf Autobahnauf und -abfahrten
problematisch, da dort nicht auf einen Standstreifen ausgewichen werden könne.
Daher solle es LKW verboten werden, nebeneinander zu fahren. Das Verbot solle mit
einem Bußgeld belegt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt
sich unter anderem unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass, sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf
Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit
Schrittgeschwindigkeit fahren oder stillstehen, diese Fahrzeuge nach § 11 Absatz 2
Straßenverkehrs–Ordnung (StVO) eine Rettungsgasse bilden müssen: Diese muss für
die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem
unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden. Das Wechseln
des Fahrstreifens ist dann nicht mehr erlaubt. Wechseln Fahrzeuge dennoch,
handelten sie ordnungswidrig. Bei der mit der Petition vorgeschlagenen Regelung
müssten Fahrzeuge von über 3,5 t, die sich bereits im Überholvorgang befinden,
teilweise über mehrere Fahrstreifen auf den äußerst rechten Fahrstreifen wechseln.
Dies würde in stehenden Fahrzeugkolonnen unweigerlich zur Blockade der gesamten
Richtungsfahrbahn durch querstehende Fahrzeuge, insbesondere Lkw, führen.
Zudem wären im täglichen Berufsverkehr mit oft zähfließendem Verkehr (mal schnell,
mal langsam) ständige Fahrstreifenwechsel durch die genannten Fahrzeuge die Folge,
was sowohl der Flüssigkeit als auch der Sicherheit des Verkehrs abträglich wäre.

Auch wenn Lkw im Verhältnis zu Pkw groß und besonders breit erscheinen, müssen
sie regelmäßig die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
vorgeschriebenen Abmessungen einhalten. Autobahnen sind in Deutschland so
dimensioniert, dass, auch wenn 2 Lkw mit einer maximal zulässigen Breite von 2,55 m
auf einer Autobahn nebeneinander zum Stehen kommen, in der Regel genügend Platz
vorhanden ist, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden.

Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung der StVO aus Gründen der Sicherheit und
Leichtigkeit des Straßenverkehrs aus Sicht des Ausschusses nicht angezeigt.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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