Région: Allemagne

Straßenverkehrs-Ordnung - Anbringung der Umweltplakette auf dem Kraftfahrzeug-Kennzeichen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
62 Soutien 62 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

62 Soutien 62 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

09/01/2019 à 03:27

Pet 1-18-12-9213-045619 Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Umweltplakette künftig auf dem vorderen
Kfz-Kennzeichen eines Fahrzeugs anstatt an der Windschutzscheibe anzubringen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 68 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es eine
Verbesserung sei, die Umweltplakette anstatt an der Windschutzscheibe auf dem
vorderen Kfz-Kennzeichen eines Fahrzeugs anzubringen. Dadurch entfiele das
Kleben bei Kennzeichenwechseln an der Frontscheibe der Fahrzeuge. Zudem sei auf
den Kennzeichen genügend Platz. Bereits bei der Erteilung eines Kfz-Kennzeichens
könne die zuständige Verkehrsbehörde die entsprechende Plakette anbringen.
Anhand einer Übergangsvorschrift könne die Anbringung der Umweltplakette an der
Frontscheibe bis zum nächsten Kennzeichenwechsel geregelt werden. Zwar gebe es
derzeit keine verpflichtende Regelung, die Plakette anzubringen, aber es werde
ununterbrochen über neue Fahrverbote in besonders belasteten Städten diskutiert. Die
Umweltplakette sei auf dem Kfz-Kennzeichen durch die Verkehrsbehörden im
fließenden Verkehr leichter überprüfbar als auf der spiegelnden Frontscheibe.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung − dem zuständigen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) − Gelegenheit
gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das BMVI in seiner Stellungnahme
mitgeteilt hat, dass der Vorschlag, die Umweltplakette auf dem vorderen
Kfz-Kennzeichen eines Fahrzeugs anstatt an der Windschutzscheibe anzubringen,
bereits mehrfach an das Ministerium herangetragen worden ist.

Der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung (BLFA) hat sich mit
diesem Vorschlag intensiv auseinander gesetzt. Dabei ist zu bedenken, dass
Personen, die im Ausland zugelassene Fahrzeuge in Deutschland führen, aber auch
Halter von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen einen alternativen Anbringungsort für
die Umweltplakette wählen müssten. Daher ist der BLFA zu dem Ergebnis gekommen,
dass zur Erleichterung von Kontrollen ein einheitliches Erscheinungsbild zu
bevorzugen ist. Aus diesem Grund ist eine Änderung der geltenden Rechtslage nicht
beabsichtigt.

Der Petitionsausschuss stimmt der Empfehlung des BMVI, die geltende Rechtslage
zur Anbringung der Umweltplakette beizubehalten, zu. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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