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Straßenverkehrs-Ordnung - Einführung einer allgemein gültigen Helmpflicht für Fahrradfahrer unter 18 Jahren

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Atbalstošs 43 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

43 Atbalstošs 43 iekš Vācija

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

17.11.2018 03:25

Pet 1-18-12-9213-048097 Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Eingabe wird die Einführung einer Helmtragepflicht für Radfahrende unter
18 Jahren gefordert, um die Zahl der tödlich verunglückten und schwerverletzten
Kinder massiv zu verringern.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 43 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge
vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle angeführten Aspekte
gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, es sei allgemein
bekannt, dass Fahrradhelme den Kopf im Falle eines Sturzes wesentlich schützten.
Das belegten auch die Unfallstatistiken. Ebenso bekannt sei, dass vor allem
Jugendliche nur sehr ungerne Fahrradhelme trügen. 6- bis 8-Jährige könnten
hingegen die Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht richtig einschätzen und
müssten durch eine Helmpflicht geschützt werden. Eine Helmpflicht würde zudem den
Sicherheitsaspekt von Fahrradhelmen deutlich machen. Statistiken zum Helmtragen
beim Skifahren zeigten, dass mittlerweile rund 90 Prozent der Skifahrenden einen
Helm trügen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit sei beim Skifahren nicht wesentlich
höher als beim Fahrradfahren. Zudem seien Stürze im Schnee deutlich weniger
gefährlich als auf dem Asphalt. Im Jahr 2014 habe es 400 tödlich verunglückte und
14.500 schwer verletzte Fahrradfahrende gegeben, diese Bilanz sollte den Staat dazu
bewegen, die Helmpflicht einzuführen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement für die Verbesserung der Sicherheit
im Straßenverkehr.

Einführend stellt der Ausschuss fest, dass die in § 21a Absatz 2 Satz 1
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelte Helmtragepflicht für Krafträder oder
offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h gilt. Diese Pflicht besteht nicht beim Fahren
mit sogenannten Leichtmofas und beim Radfahren.

Der Radverkehr soll als zukunftsträchtige und nachhaltige Verkehrsform sicherer
gemacht und seine Attraktivität weiter gesteigert werden. Daher soll darauf hingewirkt
werden, dass deutlich mehr Radfahrende Helm tragen. Ob die Einführung einer
Helmtragepflicht das geeignete Mittel darstellt, wird seit vielen Jahren kontrovers
diskutiert und die Vor- und Nachteile vorgetragen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt und die Stärkung
der Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmenden betont. Hierzu wird in
Zusammenarbeit mit den Interessengruppen der Radfahrenden und den
Verkehrssicherheitsverbänden das Helmtragen mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit
beworben, um die Tragequoten zu steigern und so zu erreichen, dass die
Radfahrenden mehr Verantwortung in eigenen Belangen übernehmen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beobachtet regelmäßig die Entwicklung
der Helmtragequoten. Im Jahr 2016 betrug die Quote der Radfahrenden, die einen
Schutzhelm tragen, über alle Altersgruppen hinweg 17 Prozent (18 Prozent in 2015).
Im Vergleich zum Jahr 2014 ist die Quote gleich geblieben. Wie in den Vorjahren war
die Helmtragequote mit 76 Prozent bei den 6- bis 10-Jährigen am höchsten. Somit wird
der im vorigen Jahr erreichte Höchststand für diese Altersgruppe gehalten (2014: 69
Prozent). Bei den 11- bis 16-jährigen Radfahrenden trugen 34 Prozent einen Helm
(2015: 29 Prozent). Für Jugendliche ab 17 Jahren und Erwachsene lagen die
Helmtragequoten in den jeweiligen Altersgruppen zwischen 7 und 21 Prozent, wobei
die Gruppen 17 bis 21 Jahre und 22 bis 30 Jahre die niedrigsten Quoten aufweisen.
Bei den Seniorinnen und Senioren wurde eine Zunahme zwischen den Jahren 2015
und 2016 von 18 auf 21 Prozent erreicht (2014: 16 Prozent).

Allerdings macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass gerade die in der Eingabe
angesprochene Zielgruppe der jungen Erwachsenen statistisch die niedrigsten
Helmtragequoten aufweisen, sodass hier tatsächlich verstärkter Handlungsbedarf
besteht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ausschuss, dass die Bundesregierung
im Rahmen der Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 – 2020 die
Intensivierung der Aufklärungsarbeit der erwachsenen Radfahrenden über die
Schutzwirkung der Helme als Schwerpunkt für die zweite Halbzeit des Programms
herausgestellt hat. Das Programm ist abrufbar unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LA/halbzeitbilanz-
verkehrssicherheitsprogramm.pdf?__blob=publicationFile.

Zur Steigerung der Nutzung von Fahrradhelmen unterstützt das BMVI weiterhin
zahlreiche Kampagnen und Aktionen:

Die Deutsche Verkehrswacht führt seit dem Jahr 2011 zur Erhöhung der
Helmtragequote im Auftrag des BMVI die bundesweite Aktion „Ich trag' Helm" durch.
Die zielgruppenadäquate Ansprache erfolgt über ein Kommunikationskonzept,
welches verschiedene Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichen Lebensfeldern –
Schulen, Stadtfesten, öffentlichen Veranstaltungen und Internet – erreicht. Im Rahmen
der Aktion werden die Vorteile des freiwilligen Tragens von Fahrradhelmen in den
Mittel-punkt gestellt. Um möglichst alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen, werden
jährlich wechselnde Schwerpunkte entwickelt, die immer wieder neue Aspekte des
Radfahrens und Helmtragens darstellen. Die Aktion zählt zu den Bausteinen des
Bundesprogramms „FahrRad ... aber sicher!", das über verkehrssicheres Radfahren
informiert, Unfallrisiken deutlich macht und praktische Hilfe anbietet. Das Programm
bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, spektakulärer und informativer Art, über das
„Radfahren" miteinander ins Gespräch zu kommen. Im Jahr 2016 wurden über 500
Veranstaltungen, bei denen etwa 300.000 Menschen erreicht wurden, durchgeführt.

Darüber hinaus wird im Rahmen der Kampagne "Runter vom Gas" des BMVI und des
Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) in der Aktion "Du bist mir nicht egal!" unter
Einbindung von Prominenten das Helmtragen insbesondere Erwachsener propagiert.
Ende Juni 2017 beispielsweise überreichten die Moderatorin Barbara Schöneberger
und die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMVI, Dorothee Bär, MdB, über 1.000
Fahrradhelme an Schüler und Schülerinnen einer Berliner Grundschule. Ziel dieser
Aktionen ist es, unter Einbeziehung von Kindern, Erwachsene vom Helmtragen zu
überzeugen. Zusätzliche erfolgt die Einbindung von Jugendlichen in Abstimmung mit
den Ländern über die weiterführenden Schulen. Im Auftrag des BMVI werden in kurzen
Filmsequenzen und mit begleitendem Unterrichtsmaterial Jugendliche auf kurzweilige
Art von Ralf Caspers, einem im Jugendbereich bekannten Moderator, im Format einer
Serie „Das Gesetz der Straße" zu verschiedenen Themenschwerpunkten erstellt. Im
Jahr 2017 ist ein Thema das Radfahren mit Bezug zur Helmthematik. Über das
Internetportal „Lehrer-Online" können Filme und Material aus dem Internet abgerufen
werden.

Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung von Pedelecs hat das BMVI in Kooperation
mit der Zweiradindustrie einen Flyer erarbeitet, in dem zum Tragen eines geeigneten
Helmes geraten wird. Die Flyer werden über den Handel, die bekannten
Verkehrssicherheitsorganisationen und durch das BMVI bei öffentlichen
Veranstaltungen verteilt. Dies sind nur einige Beispiele des umfangreichen
Engagements des BMVI um die Tragequoten eines Fahrradhelmes zu erhöhen.

Auch bedarf es weiterhin der Weiterentwicklung der Helme durch die Industrie. Dies
auch mit Blick auf die vermehrte Nutzung von elektrischen Zweirädern wie Pedelecs,
S-Pedelecs und E-Bikes. Derzeit existieren keine speziell für E-Bikes und S-Pedelecs
entwickelten Schutzhelme. Hier besteht noch Entwicklungspotenzial, um den Konflikt
zwischen Schutzwirkung und Komfort in Einklang zu bringen. Die BASt wurde
beauftragt, eine Erarbeitung von entsprechenden Anforderungen vorzunehmen.
Weiterhin soll eine Untersuchung und Bewertung von bereits verfügbaren
Schutzhelmen erfolgen, ob und inwieweit diese das erforderliche Schutzniveau
erreichen und damit eine Geeignetheit für S-Pedelec und E-Bikes Fahrer nach § 21a
Absatz 2 der StVO vorliegt.

Das BMVI teilte dem Ausschuss abschließend mit, dass es bei den Radfahrenden
weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt und insofern die Stärkung der
Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmenden betont.

Ergänzend betont der Petitionsausschuss, dass, neben der Eindämmung von
Unfallfolgen durch die Werbung für das freiwillige Tragen eines Helmes, insbesondere
die Unfallursachen bekämpft werden müssen. So können Unfallzahlen reduziert und
die Verkehrssicherheit verbessert werden. Insoweit begrüßt der Ausschuss das von
der Bundesregierung ebenfalls gesetzte Ziel, im Rahmen des
Verkehrssicherheitsprogramms 2011 – 2020 die Sicherheit im Straßenverkehr zu
verbessern und die Zahl der Verkehrstoten im Programmzeitraum um 40 Prozent zu
senken. Bei der Verkehrssicherheitsarbeit stellen die Radfahrenden eine
Schwerpunktgruppe dar.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen unterstützt der Petitionsausschuss das von
der Bundesregierung verfolgte Prinzip der Freiwilligkeit beim Tragen von
Fahrradhelmen, um die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden zu stärken
und dadurch die Helmtragequote zu erhöhen. Die geltende Rechtslage erachtet er als
sachgerecht und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da der Forderung
nach einer Helmtragepflicht für Radfahrende unter 18 Jahren nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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