Область : Німеччина

Straßenverkehrs-Ordnung - Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung (180 km/h) auf Autobahnen

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
71 прихильник 71 в Німеччина

Петицію не було задоволено

71 прихильник 71 в Німеччина

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2017
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

16.11.2018, 03:27

Pet 1-18-12-9213-045085 Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h bzw.
von 180 km/h auf Bundesautobahnen, von 80 km/h bzw. 100 km/h auf Bundesstraßen,
von 80 km/h auf Landstraßen und von 30 km/h im innerstädtischen Bereich gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 72 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge sowie
sechs weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens werden im Wesentlichen folgende Gründe angeführt:

 Auf Bundesautobahnen (BAB) würden Lkw-Kolonnen auf der rechten Spur
langsamere Fahrzeuge zwingen, auf die linke Spur auszuweichen. Das sei
gefährlich, wenn auf der linken Spur ein sehr schnelles Fahrzeug herankäme.
 Deutschland habe als einziges europäisches Land keine allgemeine
Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese auf BAB einzuführen, könne u. a. ein Signal
an andere Länder sein, ihre Geschwindigkeitsbeschränkungen gegebenenfalls von
120 oder 130 km/h anzuheben.
 Durch Tempolimits könnten sehr viele Verkehrsschilder eingespart werden.
 Die Umweltbelastung werde verringert, da der Spritverbrauch sinke.
 Der Verkehrsfluss zwischen langsam und zügig fahrenden Kfz müsse harmonisiert
werden.
 Die Zahl übermotorisierter Kfz müsse reduziert und der sog. "Raser-Tourismus"
beendet werden.
 Nach einer Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. (DVR)
befürworte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein Tempolimit.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt alle Eingaben, die auf die Erhöhung der
Verkehrssicherheit abzielen.

Der Ausschuss stellt fest, dass derzeit nicht beabsichtigt ist – auch nicht aus
klimapolitischen Gründen – ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen (BAB)
einzuführen. Er weist darauf hin, dass Unfallgeschehen auf BAB in der Regel durch
individuelles Fehlverhalten, z. B. zu geringem Abstandhalten zum Vorfahrenden oder
bestimmte örtliche Verkehrsverhältnisse, beispielsweise bei Steigungsstrecken,
beeinflusst werden. Ein generelles Tempolimit würde an dieser Unfallverursachung
nichts ändern. Ferner gehören BAB zu den sichersten Straßen in Deutschland. So
ereignen sich auf ihnen nur rund sechs Prozent der Unfälle mit Personenschaden,
obwohl auf ihnen rund 31 Prozent der Gesamtfahrleistung erbracht wird.

Bei der Diskussion um ein generelles Tempolimit ist zu beachten, dass die
Unfallhäufigkeit nicht gleich über das gesamte Autobahnnetz verteilt ist.
Ausgangspunkt für die meisten Unfälle ist weniger das Überschreiten einer
angeordneten Höchstgeschwindigkeit, sondern vielmehr die im Einzelfall nicht
situationsangepasste Geschwindigkeit. Diese kann deutlich unterhalb des geforderten
Tempolimits liegen. Die Autofahrerinnen und Autofahrer folgen Anordnungen im
Übrigen umso eher, je sinnvoller sie ihnen erscheinen. Die Einsichtigkeit und als deren
Folge die Akzeptanz einer Regel spielen somit eine überragende Rolle.

Auch ein Vergleich mit ausländischen Unfallstatistiken zeigt, dass die Unfallzahlen dort
trotz vorhandener allgemeiner Tempolimits keine zwingenden Schlussfolgerungen auf
die Notwendigkeit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf BAB
zulassen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilte dem
Ausschuss mit, dass es auf BAB daher einer situationsangepassten
Geschwindigkeitsregelung den Vorzug gibt. Insbesondere moderne rechnergesteuerte
Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die flexibel auf Faktoren reagieren, welche die
Verkehrssicherheit beeinflussen, können gezielt Unfallschwerpunkte beseitigen und
gleichzeitig zur Flüssigkeit des Verkehrs und damit zum Abbau von Staus beitragen.
Auf hochbelasteten Autobahnabschnitten sind moderne
Verkehrsbeeinflussungsanlagen besonders wirkungsvoll.

Generell gilt ohnehin eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf BAB
und ähnlichen Straßen nach der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung für Pkw
sowie andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen auch bei
günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, soweit nicht durch
Verkehrszeichen eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist.

Zudem ist bereits durch Verkehrszeichen oder durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen
die Geschwindigkeit auf rund 30 Prozent des deutschen Autobahnnetzes dauerhaft
oder temporär begrenzt.

Ergänzend stellt der Ausschuss fest, dass auf allen Straßen gilt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf die fahrzeugführende
Person nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrscht. Sie hat ihre
Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und
Wetterverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von
Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Auf die Umweltbelastung können die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer
eigenverantwortlich durch das individuelle Fahrverhalten Einfluss nehmen. So führen
Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgänge, sogenannte Dynamikanteile, zu
höheren Verbräuchen. Diese Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgänge können
besser durch eine vorausschauende, umweltschonende Fahrweise vermieden werden
als durch die Anordnung von Tempolimits. Im Hinblick auf die angeführten
Umweltaspekte sei im Übrigen darauf hingewiesen, dass die StVO als besonderes
Polizei- und Ordnungsrecht in erster Linie der Unfallverhütung im Straßenverkehr und
nicht dem präventiven Umweltschutz dient.

Der Ausschuss stellt zu dem angesprochenen Problem der „Raser“ fest, dass der
Deutsche Bundestag in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 (Plenarprotokoll 18/243)
den vom Bundesrat eingebrachten „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes –
Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ (Drucksache
18/10145) sowie den dazu vorgelegten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Verkehrssicherheit erhöhen – Raserei und illegale Autorennen wirksam
bekämpfen“ (Drucksache 18/12558) beraten und in geänderter Fassung (Drucksachen
18/12936 und 18/12964) angenommen hat. Das Verbot von Kraftfahrzeugrennen
wurde dadurch in den neu geschaffenen § 315d des Strafgesetzbuches
aufgenommen.

Darüber hinaus verweist der Petitionsausschuss auf die Antwort der Bundesregierung
(Drucksache 18/7924) auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Drucksache 18/7774) vom 18. März 2016 „Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit in der 18. Wahlperiode“. Darin sind weitere Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit dargestellt. Die genannten Drucksachen sind im
Internet unter www.bundestag.de abrufbar.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine
neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land – vom 7.
Februar 2018 heißt es auf Seite 79 zum Thema Verkehrssicherheit u. a.:

[…]“Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4.0

Wir sehen uns der „Vision Zero“, also der mittelfristigen Senkung der Anzahl der
Verkehrstoten auf null, verpflichtet. Deshalb wollen wir nach Auslaufen des
„Verkehrssicherheitsprogramms 2011“ ein Anschlussprogramm auflegen.“[…]

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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