Регион: Германия

Straßenverkehrs-Ordnung - Einführung einer Lichtpflicht in Deutschland

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Поддържащ 66 в / след Германия

Петицията не беще уважена

66 Поддържащ 66 в / след Германия

Петицията не беще уважена

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Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

22.03.2019 г., 3:27

Pet 1-19-12-9213-002221 Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung der Lichtpflicht in Deutschland vorgeschlagen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 67 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge sowie
mehrere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in der dunklen
Jahreszeit Kraftfahrzeuge (Kfz) ohne Licht führen. Viele Kraftfahrzeugführende gingen
fälschlicherweise von der Annahme aus, dass sie dadurch weniger Kraftstoff
verbrauchten. Dass es durch die schlechte Beleuchtung zu mehr Kfz-Unfällen käme,
würden sie nicht bedenken. Andere europäische Länder hätten die Lichtpflicht bereits
eingeführt, Deutschland solle dem nicht nachstehen, wenn es um die Gesundheit
gehe. Insgesamt würden im Übrigen viele Verkehrsteilnehmende nicht mehr blinken
und ihr Mobiltelefon während der Fahrt benutzen. Durch diese Verhaltensweisen habe
die Zahl der Auffahrunfälle bereits zugenommen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass das Thema Fahren mit Licht
am Tage vor einigen Jahren national und international intensiv diskutiert wurde. Die
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte die unterschiedlichen Aspekte des
Fahrens mit Licht am Tag in Deutschland, insbesondere auch unter Einbeziehung der
Vor- und Nachteile des Einsatzes der neuesten Lichttechnik (Tagfahrleuchten) näher
beleuchtet. Die BASt kam zu dem Ergebnis; dass durch Fahren mit Licht am Tage ein
Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann und der Einsatz
von Tagfahrleuchten – also eine technische Lösung – sich unter
Umweltgesichtspunkten positiver darstellt als Abblendlicht, da weniger Kraftstoff
verbraucht wird und der Schadstoffausstoß geringer ist. Das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte sich deshalb in den internationalen
Gremien für Vorschriften eingesetzt, die für neu in den Verkehr kommende Kfz – Pkw,
Lkw und Busse – Tagfahrleuchten vorsehen. Diese schalten sich automatisch beim
Anlassen des Motors an. Seit dem 7. Februar 2011 werden neue Typen von Pkw und
leichten Nutzfahrzeugen nur noch genehmigt, wenn sie auch mit Tagfahrleuchten
ausgerüstet sind. Seit dem 7. August 2012 gilt dies auch für Busse und schwere Lkw.

Außerdem erhebt die BASt in regelmäßigen Abständen die Lichteinschaltquoten. Der
Ausschuss ergänzt, dass zu einem späteren Zeitpunkt infolge der Zunahme der
Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten zu überprüfen sein wird, ob eine Abblendlichtpflicht für
die Kfz, die nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind, eingeführt werden muss, damit
diese nicht in den Hintergrund geraten. Derzeit wird nach Auskunft des BMVI allerdings
noch keine derartige Notwendigkeit gesehen. Bereits heute gilt im Übrigen gemäß § 17
Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung: „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder
wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen." Für diese Situationen gilt also, dass das
Abblendlicht einzuschalten ist. Natürlich müssen die Verkehrsteilnehmenden auch
diese Vorschriften berücksichtigen; dies gilt gerade in der dunklen Jahreszeit.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da der Forderung, die Lichtpflicht in Deutschland
einzuführen, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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