Regiune: Germania

Straßenverkehrs-Ordnung - Einführung eines neuen Verkehrszeichens zur Bildung der Rettungsgasse

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 36 in Germania

Petiția este respinsă.

36 36 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

07.03.2019, 03:27

Pet 1-19-12-9213-001443 Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird vorgeschlagen, ein neues Gefahrzeichen im Straßenverkehr
einzuführen, auf dem dargestellt ist, wie die sogenannte Rettungsgasse
vorschriftsmäßig zu bilden ist. Das Verkehrszeichen soll insbesondere an
Verkehrsleitsystemen und an Stauschwerpunkten angebracht werden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, immer wieder
komme es vor, dass von Autofahrern keine oder eine nur unzureichende
Rettungsgasse gebildet werde. Dies behindere die Einsatzkräfte bei der Anfahrt zum
Unfallort, wodurch Menschenleben gefährdet werden könnten. Aktuelle Kontrollen, wie
sie beispielsweise am 24. November 2017 bei Frankenthal durchgeführt worden sei,
könnten das Problem der Rettungsgassenbildung nur unzureichend lösen. Einige
Autofahrer hätten zu Protokoll gegeben, noch nichts von einer Rettungsgasse gehört
zu haben oder andere hätten nicht gewusst, wie diese zu bilden seien.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist einführend zur Bildung von Rettungsgassen darauf hin,
dass Fahrzeuge, die auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei
Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, für die
Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem
unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse,
die sogenannte Rettungsgasse, bilden müssen (§ 11 Absatz 2 der
Straßenverkehrs-Ordnung – StVO).

Die Verkehrserziehung – das betont der Ausschuss ausdrücklich – ist jedoch nicht
Aufgabe von Verkehrszeichen. Dies wäre außerdem mit einem enormen
Beschilderungsaufwand verbunden, da auf dem gesamten Streckennetz jederzeit mit
Unfällen, Staus und zähfließendem Verkehr zu rechnen ist. Um die
Verkehrsteilnehmenden über das richtige Bilden der Rettungsgasse zu informieren
und sie für die Einhaltung der Vorschriften zu sensibilisieren, wird die Thematik
„Rettungsgasse" und das richtige Verhalten u. a. über Kampagnen verbreitet und
thematisiert. Zudem bringen die zuständigen Landesbehörden verstärkt Banner mit
dem Hinweis „Rettungsgasse" u. a. an Autobahnbrücken an, die vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Zusammenarbeit
mit dem Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) entwickelt wurden. Auch im Jahr 2018
ist das Thema ein Aufklärungsschwerpunkt bei den Materialien und Aktionen, die das
BMVI den Ländern für ihre Verkehrssicherheitsarbeit bereitstellt.

Die Akzeptanz und die Eindeutigkeit von Verkehrsregeln und Verkehrszeichen sind
Grundvoraussetzungen für die Sicherheit im Straßenverkehr. Der Grundsatz lautet: So
viel Verkehrszeichen wie nötig, so wenig Verkehrszeichen wie möglich. Nach § 45
Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der
besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Das BMVI teilte dem Ausschuss mit,
dass es vor diesem Hintergrund die Zielsetzung verfolge, den Schilderwald in
Deutschland zu lichten. Mit dem Abbau der Oberbeschilderung wird die
eigenverantwortliche Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der StVO durch die
Verkehrsteilnehmenden gestärkt.

Mit dem Zeichen 124 (Stau) existiert aus Sicht des Petitionsausschusses bereits ein
Zeichen, welches Verkehrsteilnehmende vor einen nachfolgenden Streckenabschnitt
mit häufiger Staubildung warnt. Zudem besteht mit Anordnung des Zeichens 101
Gefahrstelle und der Beschriftung „Rettungsgasse bilden" bereits die Möglichkeit,
Fahrzeugführende bei einem konkreten Anlass zum Bilden der Rettungsgasse
aufzufordern. Bei der präventiven Aufstellung des mit der Petition geforderten neuen
Verkehrszeichens, wäre auch dies sofort von den Verkehrsteilnehmenden zu
beachten. Die Folge wäre, dass die Rettungsgasse im Bereich des Verkehrszeichens
auch dann gebildet werden müsste, wenn die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 2
StVO nicht gegeben wären. Dies würde den fließenden Verkehr abrupt abbremsen,
was grundlos zu gefährlichen Verkehrssituationen, wie z. B. Auffahrunfällen, führen
würde.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen, das geforderte neue Gefahrzeichen zur Bildung von
Rettungsgassen für den Straßenverkehr einzuführen, nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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