Straßenverkehrs-Ordnung - Festlegung der maximalen Andauer der Rotphase (in Minuten) für Verkehrsampeln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

19.07.2019, 04:27

Pet 1-19-12-9213-004923 Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass bei Verkehrsampeln die maximale Dauer einer
Rotphase in Minuten festlegt wird, und dass Ampeln mit einer längeren Rotphase mit
einem zusätzlichen Hinweis versehen werden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 22 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge
sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass mit dieser
Regelung für Rechtssicherheit gesorgt werde, da jeder Verkehrsteilnehmer nach
Ablauf der festgelegten Dauer der Rotphase von einem Defekt der Anlage ausgehen
könne. Fachleute hätten dazu gerade einen Zeitungsartikel veröffentlicht.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Lichtsignalanlagen, umgangssprachlich
„Ampeln", aus Gründen der Verkehrssicherheit und eines reibungslosen
Verkehrsablaufs eingerichtet werden. Sie werden auf der Grundlage der „Richtlinien
für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) geplant und betrieben.
Gemäß den RiLSA soll die maximale Umlaufzeit, die Summe aller Freigabe- und
Zwischenzeiten eines Signalprogramms, 120 Sekunden nicht überschreiten. Eine
Festlegung einer maximalen Sperrzeit, der Rotphase, für eine
Verkehrsteilnehmergruppe oder einen Verkehrsstrom erfolgt nicht, da diese stark von
der Steuerungsstrategie und von der Abwägung der Zielkonflikte abhängt.
Insbesondere bei voll verkehrsabhängig gesteuerten Lichtsignalanlagen können die
Sperrzeiten von Umlauf zu Umlauf stark variieren.

Technische Fehler an Lichtsignalanlagen können nicht gänzlich ausgeschlossen
werden. Bei verkehrsgefährdenden Fehlfunktionen sind daher entsprechende
Sicherungsmaßnahmen bis hin zu einer sofortigen Abschaltung der Anlage
vorzusehen. Die Festlegung einer maximalen Rotphase könnte hingegen die
Verkehrsteilnehmer zu einem Fehlverhalten durch bewusstes Überfahren des
Rotsignals verleiten.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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