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Dialog

Straßenverkehrs-Ordnung - Grundsätzliches Überholverbot auf Autobahnen für Fahrzeuge (Lkw u. ä.) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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13.02.2019, 03:26

Pet 1-18-12-9213-046210 Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, ein grundsätzliches Überholverbot auf Autobahnen für
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, welches
insbesondere für Lastkraftwagen (Lkw) gelten solle, einzuführen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 138 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge
sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Die Eingaben werden einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass ein solches Überholverbot lang
andauernde Überholmanöver, die den nachfolgenden Verkehr unnötig aufhielten,
verhindere. Stattdessen sollte für solche Fahrzeuge das Überholen lediglich örtlich und
zeitlich begrenzt erlaubt werden. Auch solle diese Regelung für Fahrbahnen mit mehr
als zwei Fahrstreifen pro Richtung gelten; denn endlose Lkw-Schlangen gebe es
ohnehin bereits. Zudem wird gefordert, es sollten nur noch Fahrzeuge, deren
Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h beträgt, die Autobahnen überhaupt
benutzen dürfen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) solle entsprechend geändert
werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Petition darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petition trägt bereits geltendem Recht Rechnung, wonach Lkw mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (t) sowie alle Kraftfahrzeuge mit
Anhänger auf Autobahnen mit drei und mehr Fahrstreifen je Richtung den linken
Fahrstreifen nicht benutzen dürfen.

Überholt werden darf zudem grundsätzlich nur, wenn der Überholende mit wesentlich
höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt, da für den gesamten
regelkonformen Überholvorgang von einer Zeitspanne von maximal 45 Sekunden
auszugehen ist. Der Rechtsprechung folgend muss die Differenzgeschwindigkeit
zwischen den Lkw auf Autobahnen mindestens 10 km/h betragen. Zudem muss sich,
wer zum Überholen ausscheren will, darüber hinaus so verhalten, dass eine
Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Auf die Bedeutung und
Dringlichkeit einer wirksamen Verkehrsüberwachung durch die zuständigen Länder
wird durch die Bundesregierung in diesem Zusammenhang stets aufmerksam
gemacht.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zwischen dem Bund und den Ländern
infolge des stark angestiegenen Lkw-Verkehrs ein generelles Lkw-Überholverbot im
Falle von Autobahnen mit nur zwei Fahrstreifen pro Richtung bereits intensiv diskutiert
wurde. Im Ergebnis aber haben Bund und Länder eine solche Einführung für nicht
sinnvoll erachtet. Sachgerechter sei es, auf die jeweilige Verkehrssituation vor Ort,
z. B. Steigung, Gefälle oder hohes Verkehrsaufkommen entsprechend durch
Verkehrszeichen oder Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu reagieren. Infolgedessen
wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 277 – Überholverbot für
Kraftfahrzeuge über 3,5 t – überarbeitet und den Ländern damit die Möglichkeit
gegeben, Überholverbote auch über längere Strecken leichter anordnen zu können.
Von dieser Möglichkeit haben viele Bundesländer Gebrauch gemacht.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen wurde beauftragt zu prüfen, ob u. a. in
Anbetracht des ständig steigenden Verkehrsaufkommens diese Haltung zu
hinterfragen ist und ob ggf. weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit
und Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich sind.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen, damit sie in die Beratungen über weitere
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nach
Vorlage der Prüfungsergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen mit einbezogen
werden kann.

Begründung (PDF)


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