Região: Alemanha

Straßenverkehrs-Ordnung - Überarbeitung des Bußgeldkatalogs

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 Apoiador 48 em Alemanha

A petição não foi aceite.

48 Apoiador 48 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:01

Pet 1-18-12-9213-032021Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem viel
höheren Bußgeld als bisher zu ahnden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 82 Mitzeichnungen und
59 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich immer
mehr eine „20-drüber-ist-nicht-so-schlimm-Mentalität“ bei Kraftfahrern einbürgere.
Kaum einer von ihnen halte sich an die vorgegebenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diejenigen Kraftfahrer, die sich an die
Geschwindigkeitsvorgaben hielten, würden von anderen bedrängt, genötigt und rechts
überholt. Der Einsatz flexibler Verkehrsleitsysteme mache keinen Sinn, wenn sie
keiner beachte.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, Stellung zu
nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt einführend fest, dass die Verkehrssicherheit im
Straßenverkehr seit Langem erfolgreich erhöht wird. Dazu gehört neben präventiven
Maßnahmen auch die Schaffung angemessener Sanktionen. Die Regelgeldbußen für

Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße wurden letztmalig im Jahr 2009
erhöht. So muss beispielsweise ein Fahrer eines Pkw, der innerhalb geschlossener
Ortschaften 31 km/h zu schnell fährt, statt 100 Euro nun 160 Euro bezahlen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Regelsatz für den gleichen Verstoß von
75 Euro auf 120 Euro gestiegen. Um eine solche Erhöhung durchführen zu können,
musste zunächst die Bußgeldobergrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten auf
2.000 Euro angehoben werden (§ 24 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz – StVG). Sie
liegt damit heute bereits doppelt so hoch wie die Regelhöchstgrenze für sonstige
Ordnungswidrigkeiten (§ 17 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz – OWiG). Bei
vorsätzlichen Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Regelungen wird der
vorgesehene Bußgeldbetrag in der Regel verdoppelt (§ 3 Absatz 4a Bußgeldkatalog-
Verordnung – BKatV).
Neben der Geldbuße (§ 24 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO) sieht das
StVG für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auch ein Fahrverbot (§ 25 StVO)
vor. Während die Geldbuße als Regelsanktion festgesetzt wird, handelt es sich beim
Fahrverbot um eine Nebenfolge. Bei einer groben oder beharrlichen Verletzung der
Verkehrsregeln kann sie zusätzlich zur Geldbuße für die Dauer von einem Monat bis
zu drei Monaten angeordnet werden. Ein Fahrverbot stellt für den Betroffenen einen
erheblichen Eingriff dar, der sich nicht nur bei der persönlichen Lebensführung,
sondern auch bei der Ausübung des Berufes nachteilig auswirken kann.
Die Verkehrssicherheit wurde außerdem im Jahr 2014 mit der Reform des
Verkehrszentralregisters erhöht. Das neue Fahreignungsbewertungssystem enthält
eine neue Punktebewertung und Maßnahmen der Ermahnung, Verwarnung und
Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten. Dieses abgestufte System wird auf
Fahrerlaubnisinhaber angewendet, die wiederholt Verkehrsverstöße begehen. Grobe
Zuwiderhandlungen werden nach den neuen Regelungen nicht mehr nur für zwei
Jahre, sondern für fünf Jahre im Register gespeichert. Das gilt für die als grob
bewerteten Ordnungswidrigkeiten in der BKatV. Darunter fallen auch erhebliche
Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Vor diesem Hintergrund ist eine weitere generelle Erhöhung der Bußgeldregelsätze
nach Auskunft der Bundesregierung derzeit nicht geplant. Der Ausschuss weist
außerdem darauf hin, dass die Anhebung des Sanktionsniveaus eine ultima ratio
darstellt, sie ist zudem allein nicht geeignet, die Verkehrsdisziplin zu erhöhen. Der aus
eigener Einsicht handelnde Verkehrsteilnehmer ist immer noch die beste Garantie für

mehr Verkehrsdisziplin. Dafür sind vor allem auch nachvollziehbare Regelungen und
Verkehrszeichenanordnungen notwendig. Hier sind dann insbesondere die Länder
gefragt, die für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig sind. Zudem muss
sichergestellt sein, dass Verstöße aufgedeckt werden, zum Beispiel durch eine
effektive Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ein Raser darf nicht zu
der Auffassung gelangen dürfen, Rasen sei ein Kavaliersdelikt, das in Deutschland
mangels Überwachung gewissermaßen toleriert wird. Für die Verkehrsüberwachung
sind ebenfalls vor allem die Länder zuständig.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, Geschwindigkeitsüber-
schreitungen mit einem viel höheren Bußgeld als bisher zu ahnden, nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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