Regione: Germania

Straßenverkehrsordnung - Ausnahmeregelung für das Rückwärtsfahrverbot auf Autobahnen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
174 Supporto 174 in Germania

La petizione è stata respinta

174 Supporto 174 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:16

Pet 1-17-12-9213-042857Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird eine Änderung des § 18 Abs. 7 Straßenverkehrs-Ordnung
gefordert. Künftig solle es auf Autobahnen erlaubt sein, auf dem Seitenstreifen mit
eingeschaltetem Warnblinklicht rückwärts an ein liegengebliebenes Fahrzeug
heranzufahren, um dieses abzuschleppen
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Geschwindigkeit auf dem rechten Fahrstreifen erheblich verringert werden müsse,
um in die Nähe des abzuschleppenden Fahrzeuges zu gelangen. Dadurch würde der
nachfolgende Verkehr erheblich behindert und gefährdet. Es werde daher
vorgeschlagen, den Bremsvorgang vollständig auf dem Seitenstreifen zu vollziehen
und dann mit eingeschaltetem Warnblinklicht rückwärts an das abzuschleppende
Fahrzeug heranzufahren, ohne dabei den fließenden Verkehr zu stören. Zugleich
würde durch die begehrte Änderung der Vorschrift vermieden, wegen einer
Ordnungswidrigkeit für Rückwärtsfahren auf der Autobahn belangt zu werden,
obwohl man nur helfen wolle.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt.
Dem Petitionsausschuss liegen dazu 174 Mitzeichnungen und
36 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Das Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen ist in § 15a Absatz 1 und 2 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Der Abschleppvorgang ist dabei als eine
einheitliche Gesamthandlung anzusehen, die u. a. das auf das notwendige Maß
beschränkte erforderliche Rangieren – und damit auch das Rückwärtsfahren auf dem
Seitenstreifen, um Abschleppeinrichtungen (Abschleppseil, Abschleppstange)
anzubringen – umfasst. Der Fahrzeugführer eines liegengebliebenen mehrspurigen
Fahrzeuges hat zudem § 15 StVO zu befolgen. Somit ist die Gefahrenstelle durch die
vorgeschriebenen Sicherungsmittel (Warndreieck) entsprechend zu kennzeichnen
und gegebenenfalls Warnblinklicht einzuschalten. Die anderen Verkehrsteilnehmer
haben in einer solchen Situation ihre Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
Damit bestehen zwischen dem Fahrzeug eines etwaigen Helfers, der sich vor das
abzuschleppende Fahrzeug setzen muss und daher seine Geschwindigkeit noch auf
dem rechten Fahrstreifen verringert, und den weiterfahrenden Verkehrsteilnehmern
bereits nicht mehr die erheblichen Geschwindigkeitsdifferenzen.
Im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs kann nach Ansicht des
Ausschusses nicht befürwortet werden, mit den typischerweise hohen
Geschwindigkeiten, die auf Autobahnen gefahren werden, an einer Pannenstelle
vorbeizufahren und zugleich weite Strecken auf dem Standstreifen rückwärts
zurückzulegen. Das Gefährdungspotential ist hier ungleich höher, als wenn der
Helfer rechtzeitig zu erkennen gibt, dass er unmittelbar hinter dem liegengebliebenen
Fahrzeug auf den Seitenstreifen ausfährt und daher seine Geschwindigkeit bereits
kurze Zeit vorher verringert.
Vor diesem Hintergrund hält der Ausschsuss die geltende Rechtslage für
sachgerecht und vermag sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht für eine
Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora