Região: Alemanha

Straßenverkehrsordnung - Einführung einer einheitlichen Tempo-80-Regelung auf Bundesstraßen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
77 Apoiador 77 em Alemanha

A petição não foi aceite.

77 Apoiador 77 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

15/04/2016 04:24

Pet 1-18-12-9213-017145

Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, eine einheitliche Tempo-80-km/h-Regelung für
Bundesstraßen einzuführen und die Tempo-70-km/h-Beschilderung an Kreuzungen
und Straßeneinmündungen abzuschaffen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 77 Mitzeichnungen und 35 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Autofahrende
aufgrund der bisherigen Geschwindigkeitsregelungen für Land- und Bundesstraßen
ständig abbremsen oder beschleunigen müssten. Dies trage außerdem zum
Verschleiß der Kfz und zur Zunahme des ohnehin schon umfangreichen Schilderwalds
bei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass mit der Kategorisierung einer
Straße als Bundesstraße deren Baulastträger bestimmt wird. Für den
Verkehrsteilnehmer ist in der Regel nicht erkennbar, ob er sich gerade auf einer
Bundes-, Landes-, Kreis- oder Kommunalstraße befindet. Er kann daher anhand

seiner eigenen Eindrücke keine Entscheidung über die zulässige
Höchstgeschwindigkeit über die Klassifizierung einer Straße treffen.
Darüber hinaus gibt es nicht die typische „Landstraße", die nur mit derart abgesenkten
Geschwindigkeiten befahren werden kann. Eine generelle Absenkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wäre aus Sicht des Ausschusses daher nicht
angemessen.
Vor diesem Hintergrund kann der mit der Petition vorgetragenen Forderung nicht
entsprochen werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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