Straßenverkehrsordnung - Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 140 km/h auf deutschen Autobahnen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
303 Unterstützende 303 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

303 Unterstützende 303 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

06.07.2016, 12:16

Pet 1-18-12-9213-011915



Straßenverkehrs-Ordnung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 140 km/h

auf deutschen Autobahnen gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 303 Mitzeichnungen und 128 Diskussionsbeiträge

vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der

Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß bei höheren Geschwindigkeiten

überproportional stark anstiegen. Ein Tempolimit auf Autobahnen wäre somit ein

Beitrag zur Erreichung der von der Bundesregierung gesetzten Klimaschutzziele.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Zunächst hält der Ausschuss fest, dass die Bundesregierung, das zuständige

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Ausschuss

mitgeteilt hat, dass derzeit nicht beabsichtigt ist, ein generelles Tempolimit

einzuführen.

Weiterhin weist der Ausschuss darauf hin, dass im Rahmen des Aktionsprogramms

Klimaschutz 2020 weitere Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, unter



anderem auch für den Verkehrssektor, festgeschrieben worden sind. Nach den

Ergebnissen der aktuellen Verkehrsprognose 2030 werden sich die CO2-Emissionen

des Verkehrs bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um rund 26 Prozent

verringern. Der Verkehr hatte im Jahr 2013 einen Anteil von etwa 28 % am gesamten

Endenergieverbrauch, die Treibhausgasemissionen des Sektors liegen bei etwa

17 % der deutschen Treibhausgasbilanz. In beiden Bereichen konnte in den letzten

Jahren eine Reduktion erreicht werden.

Die wichtigsten bisher ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung des

Energieverbrauchs des Verkehrs sind die europäischen Verordnungen zur CO2-

Minderung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die Besteuerung von Kraftstoffen

sowie die Lkw-Maut. Außerdem sind der verstärkte Einsatz effizienter

Antriebstechnologien, die Verlagerung auf den jeweils effizientesten Verkehrsträger

sowie Optimierungen bei der Abwicklung von Transporten von entscheidender

Bedeutung.

Darüber hinaus soll die im Juni 2013 beschlossene Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie

(MKS) als ein wichtiges Umsetzungsinstrument für die Energiewende im Verkehr im

Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie fortgesetzt werden. Sie gibt bislang

einen Überblick über Technologien sowie Energie- und Kraftstoffoptionen der

verschiedenen Verkehrsträger.

Die EU-Richtlinie „Clean Power for Transport“ verpflichtet zudem die Mitgliedsstaaten

zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe. Hierfür sind

bis Ende 2016 nationale Strategiepläne zu entwickeln.

Weitere Maßnahmen für eine Verringerung der CO2-Emissionen und des

Energieverbrauchs im Verkehrssektor umfassen beispielsweise:

- Schaffung der Rahmenbedingungen für eine schnellere Marktdurchdringung

elektrischer Fahrzeuge, um das Ziel von 1 Mio. Elektrofahrzeugen im Jahre 2020 zu

realisieren,

- Erprobung des verstärkten Einsatzes elektrischer Antriebe bei schweren

Nutzfahrzeugen,

- - Stärkung des Schienengüterverkehrs durch künftig deutlich höhere Investitionen in

den Infrastrukturausbau,

- Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 t und 1.100 km vierstreifige

Bundesstraßen sowie in einem weiteren Schritt auf alle Bundesstraßen ab 2018,



- Aufkommensneutrale Staffelung der Lkw-Maut in Abhängigkeit vom

Energieverbrauch, dafür u. a. Eintreten zur Schaffung entsprechender

Rahmenbedingungen auf EU-Ebene,

- Stärkung des Verkehrsträgers Wasserstraße durch die Verlagerung von

Gütertransporten auf die Wasserstraßen,

- Klimafreundliche Gestaltung des öffentlichen Personenverkehrs,

- Förderung des Rad- und Fußverkehrs durch die Zuweisung von Bundesmitteln für

den Bau von Radwegen und die Entwicklung neuartiger Finanzierungsinstrumente,

- Förderung Kraftstoffsparenden Fahrens durch Gutscheine für Sprit-Spar-Training

beim Kauf eines Neuwagens,

- Unterstützung von Carsharing durch die Verabschiedung eines

Carsharinggesetzes, das u. a. Nutzervorteile in Städten und Gemeinden ermöglicht,

- Klimaschutzmaßnahmen im Luft- und Seeverkehr,

- Verlängerung der steuerlichen Begünstigung von Erd- und Flüssiggas.

Der Ausschuss begrüßt die dargestellten umfassenden nationalen und EU-weiten

Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzziels ausdrücklich. Die mit der Petition

in diesem Zusammenhang geforderte Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung

von 140 km/h auf deutschen Autobahnen vermag er hingegen nicht zu unterstützten.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht

entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


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