Region: Germany

Straßenverkehrsordnung - Einführung eines autofreien Sonntags im Monat

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
152 supporters 152 in Germany

The petition is denied.

152 supporters 152 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

10/14/2016, 04:22

Pet 1-18-12-9213-023539



Straßenverkehrs-Ordnung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des

Umweltschutzes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein autofreier Sonntag im

Monat gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 152 Mitzeichnungen und 363 Diskussionsbeiträge vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass – wie bereits

im Jahr 1973 – ein autofreier Sonntag im Monat eingeführt werden solle. An diesem

Tag sollten weder Kraftfahrzeuge noch motorbetriebene Wasser- und Luftfahrzeuge

benutzt werden dürfen. Dafür sollten mehr Fahrzeuge des ÖPNV eingesetzt und

Fahrten unentgeltlich angeboten werden. Die Mindereinnahmen der

Verkehrsunternehmen sollten diesen erstattet werden. Die Kosten für autofreie

Sonntage seien gering und würden durch niedrige Unfallzahlen ausgeglichen werden.

Ein autofreier Sonntag bringe mehr Lebensqualität für alle Menschen, die öffentlichen

Straßen und Plätze, die sonst für den Verkehr genutzt würden, stünden allen zur

Verfügung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die mit der Petition eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich



unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Themen Umweltschutz

und Verkehr einen hohen Stellenwert im politischen Raum einnehmen. Anstatt

Mobilität einzuschränken – hier schließt sich der Ausschuss der Position des

Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an – soll auf die

Vielfalt der Verkehrsträger und deren freie Nutzung gesetzt werden. Die deutsche

Verkehrspolitik zielt darauf ab, den Verkehrssektor umweltfreundlicher zu gestalten,

Im Straßenverkehr würde das geforderte Fahrverbot für einen Sonntag im Monat

rechtliche Probleme aufwerfen. So ist z. B. das Straßenverkehrsrecht als

Gefahrenabwehrrecht für die verfolgte Zielsetzung – präventiver Umweltschutz – nicht

die richtige Ermächtigungsgrundlage.

Der Petitionsausschuss begrüßt es, wenn sich die Verkehrsteilnehmer

umweltbewusster verhalten und ihr Auto häufiger stehen lassen. In diesem

Zusammenhang verweist er auf die dazu durchgeführten Anstrengungen des BMVI,

wie etwa den Nationalen Radverkehrsplan 2020 (vgl. dazu Fahrradportal des Bundes

www.Nationaler-Radverkehrsplan.de).

Die Zuständigkeit für die Planung, die Ausgestaltung, die Organisation und die

Finanzierung des Stadt- und Regionalverkehrs liegt bei den Ländern bzw. den

Kommunen. Die Aufgabenträger vor Ort sind am besten in der Lage, ein an die

jeweiligen Rahmenbedingungen angepasstes Mobilitätsangebot zu erstellen. Eine

Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages ist hier nicht gegeben.

Darüber hinaus wird auf die Aktivitäten im Rahmen der „Europäischen Woche der

Mobilität", die jährlich im September stattfindet, hingewiesen. Daran beteiligen sich

auch deutsche Städte und Gemeinden, indem im Rahmen von vielfältigen Aktionen

oder Veranstaltungen, wie Radtouren, Inline-Skaten etc., u. a. bestimmte Straßen oder

Straßenstrecken gesperrt werden. Solche Aktionen stoßen im Übrigen beim Bürger

auf mehr Interesse und Akzeptanz als ein generelles Fahrverbot, das beispielsweise

auch für die vielen Menschen, die sonntags arbeiten und ihren Arbeitsplatz aufsuchen

müssen, problematisch wäre.

Weitere Anstrengungen für einen umweltverträglicheren Verkehrssektor werden im

Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie unternommen. Die Bundesregierung

fördert den nichtmotorisierten Verkehr sowie die Verlagerung auf die Verkehrsträger

Schiene und Wasserstraße. Darüber hinaus werden aktiv Maßnahmen zur Reduktion



der spezifischen CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen unterstützt. Dies sowohl durch

die Effizienzsteigerung verbrennungsmotorischer Antriebe und die Unterstützung

alternativer Kraftstoffe als auch durch die umfangreiche Förderung von alternativen

Antrieben. So zum Beispiel im Bereich der Elektromobilität; Elektrofahrzeuge leisten

einen Beitrag für lebenswerte Städte und Gemeinden, da sie vor allem bei geringeren

Geschwindigkeiten wesentlich leiser als Verbrenner und lokal emissionsfrei sind.

Darüber hinaus werden mit der Vertiefung und Ausweitung der Lkw-Maut und der

Einführung einer Infrastrukturabgabe das Verursacherprinzip und die Zweckbindung

gestärkt.

Seit dem 1. Juli 2015 sind weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen in das Maut-Netz

aufgenommen und seit Oktober ist die Mautpflichtgrenze von 12 auf 7,5 Tonnen

abgesenkt worden. Die Umweltverträglichkeit findet zudem bei der nach

Schadstoffklassen differenzierten Anlastung von externen Luftverschmutzungskosten

Berücksichtigung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen, erneut einen autofreien Sonntag im Monat einzuführen, nicht

entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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