Straßenverkehrsordnung - Einführung eines Tempolimits von 130 km/h

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
324 Unterstützende 324 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

324 Unterstützende 324 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.04.2016, 04:24

Pet 1-18-12-9213-015828

Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h auf deutschen
Bundesautobahnen einzuführen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 324 Mitzeichnungen und
66 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor, die gemeinsam einer
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle angeführten Gesichtspunkte einzeln eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, durch die Einführung
eines Tempolimits von maximal 130 km/h auf Autobahnen könne die
Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden. Insbesondere die Zahl der Verkehrstoten
werde durch ein Tempolimit sinken. Außerdem würden so Treibhausgasemissionen
eingespart werden und der Verkehrslärm werde abnehmen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass derzeit nicht beabsichtigt ist – auch nicht aus
klimapolitischen Gründen – ein generelles Tempolimit auf Autobahnen einzuführen.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass Unfallgeschehen auf Autobahnen in der Regel
durch individuelles Fehlverhalten, z.B. zu geringem Abstandhalten zum Vorfahrenden,

oder bestimmte örtliche Verkehrsverhältnisse, wie beispielsweise bei
Steigungsstrecken, beeinflusst werden. Ein generelles Tempolimit würde an dieser
Verursachung von Unfällen nichts ändern. Ferner gehören Autobahnen zu den
sichersten Straßen in Deutschland. So ereignen sich auf ihnen nur rund sechs Prozent
der Unfälle mit Personenschaden, obwohl auf ihnen rund 31 Prozent der
Gesamtfahrleistung erbracht wird.
Zudem stellt der Ausschuss weiter fest, dass die Höchstgeschwindigkeit bereits auf
rund einem Drittel der Autobahnen begrenzt ist. Außerdem kommen weitere
Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen temporär
hinzu. Der Ausschuss erwartet durch ein allgemeines Tempolimit daher keine
durchgreifenden Sicherheitsgewinne.
Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
der Forderung nach Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h auf
Bundesautobahnen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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