Περιοχή: Γερμανία

Straßenverkehrsordnung - Ergänzung der Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot für Oldtimer

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
527 Υποστηρικτικό 527 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

527 Υποστηρικτικό 527 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:13 μ.μ.

Pet 1-18-12-9213-000263Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen.
Begründung
Der Petent fordert Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für private Fahrten mit
Anhängern und Oldtimern.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, § 30 Abs. 3
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbiete grundsätzlich Sonntagsfahrten für Lkw mit
einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.
Dies treffe auch Sportvereine und Privatleute in ihrer Freizeitgestaltung. Aus Sicht
des Petenten müssten Wohnanhänger, Anhänger für Sportzwecke und
zulassungsfreie Anhänger für private Fahrten ausgenommen sein. Gleiches fordert
er für Oldtimer, die bislang von der Regelung erfasst werden; Zugfahrzeug und
Anhänger bildeten kraftfahrzeughistorisch oft eine optische Einheit. Die geltende
Rechtslage erfordere Ausnahmegenehmigungen, welche unverhältnismäßig hohe
Kosten verursachten. Viele als gemeinnützig anerkannte Vereine würden in der
Ausübung ihrer Vereinsziele beeinträchtigt. Zahlreiche Bürger könnten ihre
Wohnwagen am Wochenende nicht bewegen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 527 Mitzeichnungen und 50 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
fest, Ziel des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 StVO ist die
Entlastung des Straßennetzes an Sonn- und Feiertagen vom gewerblichen schweren
Lkw-Güterverkehr zugunsten des Pkw-Verkehrs. Verstärktem Ausflugsverkehr an
Sonn- und Feiertagen soll so Rechnung getragen werden.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, die Lockerung des Sonntagsfahrverbots
war in der vergangenen Legislaturperiode Gegenstand einer parlamentarischen
Anfrage (vgl. Bundestags-Drucksache 17/9615, Frage 99). Das Dokument kann
unter www.bundestag.de eingesehen werden. In der Antwort wird eingegangen auf
einen Vorschlag des Bundesrates zur Novellierung der StVO (Bundesrats-
Drucksache 391/09). Darin werden der Bundesregierung als Verordnungsgeberin
Vorschläge zur Ausweitung der Ausnahmen in § 30 Abs. 3 StVO unterbreitet.
Genannt werden u. a. Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport- und
Freizeitzwecken hinter Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t geführt
werden. Der Vorschlag des Bundesrates wird derzeit mit Blick auf seine
Umsetzbarkeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft. Diskutiert wird ferner, ob
mit Blick auf Sinn und Zweck der Regelung Fahrten zu nicht gewerblichen Sport- und
Freizeitzwecken überhaupt unter das Fahrverbot zu fassen sind. Hier spielen auch
Fahrten von Oldtimer-Lastkraftwagen zu Messen, Ausstellungen, Märkten,
Volksfesten und kulturellen sowie sportlichen Veranstaltungen eine Rolle.
Der Petitionsausschuss begrüßt das Ziel, die Regelungen des § 30 Abs. 3 StVO in
den Ländern einheitlich zu handhaben und das Fahrverbot auf den gewerblichen,
schweren Güterverkehr zu konzentrieren. Im Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung empfiehlt der Ausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu
überweisen, damit sie in die Überlegungen zur Lockerung des Sonn- und
Feiertagsfahrverbots einbezogen werden.Begründung (pdf)


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