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Straßenverkehrsordnung - Geschlechtsneutrale Begriffe und Ausschilderungen im Straßenverkehr

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
37 Atbalstošs 37 iekš Vācija

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:12

Pet 1-17-12-9213-052109Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe werden geschlechtsneutrale Verkehrszeichen gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, Männer würden durch das
Verkehrszeichen „Mutter mit Kind“ diskriminiert.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Sie wurde von 37 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 93 Diskussionsbeiträge
ein. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht auf alle Aspekte gesondert
eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist darauf hin, Ziele der Straßenverkehrs-Ordnung sind
Unfallverhütung, Aufrechterhaltung flüssigen Verkehrs, Gewährleistung der Ordnung
im Verkehrsraum und Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Daran muss sich
die Gestaltung von Verkehrszeichen orientieren.
Das Sinnbild des Gebotszeichens „Fußgänger“ (Zeichen 239) wurde Anfang der
1970er Jahre in „Frau mit Kind“ geändert. Grund war die Befürchtung, die
Darstellung eines Mannes mit Kind leiste Aktivitäten von Sexualverbrechern

Vorschub. Durch die elfte Änderungsverordnung vom 19. März 1992 wurde das
Sinnbild in das aktuelle Piktogramm geändert.
Der Ausschuss stellt fest, Piktogramme mit geschlechterspezifischen Darstellungen
sind von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert, werden erkannt und entsprechen dem
Wiener Übereinkommen. Nach Einschätzung des Ausschusses ist es nicht
diskriminierend, wenn Verkehrszeichen die gesellschaftliche Realität nicht in
verschiedenen geschlechtsbezogenen Konstellationen abbilden. Auch hat der
Ausschuss Zweifel, dass durchgehend geschlechtslose Darstellungen der
Gleichberechtigung von Frau und Mann zur Verwirklichung verhelfen oder der
Verkehrssicherheit dienen. Anders wäre der Aufwand der geforderten Änderung nicht
zu rechtfertigen. Im Laufe der Zeit wurden Symbole allerdings vereinfacht, um eine
optimale Wirkung von Verkehrszeichen zu erreichen. Die Tendenz der weiteren
Vereinfachung von Verkehrszeichen wird fortgesetzt und vom Ausschuss begrüßt.
Der Ausschuss spricht sich im Übrigen gegen die vom Petenten angesprochene
Umbenennung von Fußgängerzonen in „Flaniermeile“ aus. Bei dem Wort „Zone“
handelt es sich nicht um einen militaristischen, sondern um einen geografischen
Begriff. Dieser wird im militärischen und im zivilen Kontext verwendet (vgl. u. a.
Klima- und Zeitzonen). Ferner bestünde Verwechslungsgefahr mit dem
schweizerischen Modell der Flaniermeile. Daran sind nämlich andere
Verkehrsvorschriften geknüpft (Vortrittsrecht für Fußgänger,
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h). Diese lehnt der Ausschuss aber für die
Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der Verkehrssicherheit ab.
Im Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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