Reģions: Vācija

Straßenverkehrsordnung - Grünes Blinken vor Wechsel der Ampel auf Gelb

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
392 Atbalstošs 392 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

392 Atbalstošs 392 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:15

Pet 1-17-12-9213-030322aStraßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung eines Grün blinkenden Signals beim
Farbphasenwechsel der Wechsellichtzeichenanlagen wie in Österreich gefordert.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 392 Mitzeichnungen und
68 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen
werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass dabei nicht
auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.Zur Begründung des
Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Österreich im Vergleich zur
deutschen Ampelschaltung über eine wesentlich bessere Schaltvariante verfüge.
Dort blinke das grüne Licht, bevor die Ampel auf „Gelb“ und dann auf „Rot“
zurückschalte. Dadurch könnten sich die Verkehrsteilnehmer früher auf die
kommende Verkehrssituation einstellen und ihre Fahrgeschwindigkeit
dementsprechend anpassen. Dies verbessere eine vorausschauende Fahrweise.
Bezüglich weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
§ 37 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das Verhalten an Ampeln. Die die
StVO begleitende Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) schreibt zu § 37 StVO

ausdrücklich vor, dass Wechsellichtzeichen auch vor Farbwechsel nicht blinken
dürfen. Diese Vorschrift steht in Übereinstimmung mit dem Wiener Übereinkommen
über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968, dessen Vertragspartei
Deutschland ist. Dort ist in Artikel 23 ausdrücklich geregelt, dass die Lichter von
Ampeln des Drei-Farben-Systems und des Zwei-Farben-Systems nicht blinken
dürfen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass wegen dieser internationalen
Vorgaben keine Änderung der nationalen Regelungen möglich ist.
Im Übrigen merkt der Petitionsausschuss an, dass technische Grundlage für die
Einrichtung und den Betrieb von Ampeln an Bundesfernstraßen, aber in der Regel
auch an den Straßen anderer Baulastträger die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“
(RiLSA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sind, die von
den Ländern in ihrem Verantwortungsbereich verbindlich eingeführt werden.
Herausragendes Ziel ist es, mit der Bereitstellung grundlegender Bestimmungen und
Empfehlungen die Verkehrssicherheit und die Qualität des Verkehrsablaufes durch
Einrichtung von Lichtsignalanlagen zu verbessern.
Das in Deutschland übliche System kennt sogenannte Übergangszeiten an den
Ampelanlagen. Sie zeigen den Verkehrsteilnehmern an, wann der Wechsel von der
Freigabezeit „Grün“ zur Sperrzeit „Rot“ erfolgt. Das Übergangssignal „Gelb“ leuchtet,
bevor die Sperrzeit „Rot“ erscheint, und bevor die Ampel das Freigabesignal „Grün“
anzeigt, leuchten gleichzeitig „Rot“ und „Gelb“.
Die Dauer der Übergangszeit („Gelb“) wird nach der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
beträgt sie in der Regel drei Sekunden. Die Regelübergangszeiten bei höheren
Geschwindigkeiten sind dementsprechend länger, zum Beispiel vier Sekunden bei
60 km/h und fünf Sekunden bei 70 km/h. Die jeweilige Zeitspanne ermöglicht es,
unter Berücksichtigung einer angemessenen Reaktionszeit rechtzeitig zum Stehen
zu kommen bzw. ohne Gefährdung weiter zu fahren und die Kreuzung zu
überqueren.
Der Ausschuss weist abschließend darauf hin, dass dennoch vielfach diskutiert
wurde, Ampelanlagen auf andere Farbwechsel umzurüsten, unter anderem auch auf
die hier vorgeschlagene zusätzliche Phase „Grün blinken“. Die Überlegungen
erfolgten vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit: Von einer Änderung wurde
jedoch abgesehen, da die angedachten Phasenschaltungen im Ergebnis dazu
verleiten können, verfrüht oder zu schnell in die Kreuzung hinein zu fahren. Sie sind
daher unter Sicherheitsaspekten als sehr kritisch einzustufen.

Der Petitionsausschuss hält die bestehenden Regelungen somit für angemessen und
sieht keinen Anlass für ein parlamentarisches Tätigwerden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt