Regione: Germania

Straßenverkehrsordnung - Grünphase für Fußgänger

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
101 Supporto 101 in Germania

La petizione è conclusa

101 Supporto 101 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:14

Pet 1-17-12-9213-041529Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit es um die konkrete
Festlegung der Signalisierung von Lichtsignalanlagen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Fußgängerampeln nur dann auf „Grün“
geschaltet werden, wenn die Ampeln für Kraftfahrzeuge alle auf „Rot“ geschaltet
sind.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, es komme immer
wieder zu gefährlichen Situationen, wenn links bzw. rechts abbiegende
Kraftfahrzeuge bei gleichzeitig auf „Grün“ geschalteten Fußgängerampeln den
Fußgängerüberweg kreuzten. Oft beträten Fußgänger den Überweg erst dann, wenn
die Ampel schon auf „Rot“ geschaltet habe bzw. überquerten den Überweg so
langsam, dass die Ampel wieder auf „Rot“ stehe. Ein zügiges Weiterfahren und
Freiräumen der Abbiegespur sei dann für Kraftfahrzeuge nicht möglich. Eine
„komplett unabhängige Grün-Phase“ für die Fußgänger würde daher die
Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss verbessern.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt.
Dem Petitionsausschuss liegen dazu 101 Mitzeichnungen und
37 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass Lichtsignalanlagen dann
eingerichtet werden, wenn dies zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der
Qualität des Verkehrsablaufes erforderlich ist. Die technischen Grundlagen bilden die
„Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) der Forschungsgesellschaft für Straßen-
und Verkehrswesen. Von besonderer Bedeutung bei der Einrichtung ist die
sorgfältige Planung und Abstimmung der sogenannten Freigabe-, Sperr- und
Übergangszeiten, um Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsströmen zu
vermeiden.
Die gleichzeitige Freigabe des Kraftfahrzeugverkehrs und des parallel verlaufenden
Fußgängerverkehrs (die sogenannte bedingt verträgliche Signalisierung) stellt die
Regelform der Signalisierung an Knotenpunkten dar, die sich grundsätzlich seit
vielen Jahren bewährt hat. Sie ist zu unterscheiden von der nicht zulässigen
gleichzeitigen Freigabe von abbiegenden Kraftfahrzeugen (mit eigener
Signalisierung) und geradeaus laufenden Fußgängern.
Die Anwendbarkeit der bedingt verträglichen Signalisierung muss unter
Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Randbedingungen bei der Planung jedes
einzelnen Knotenpunktes überprüft werden. Die RiLSA sehen ein Abweichen von
dieser Regelform z. B. dann vor, wenn
- der Kraftfahrzeugverkehr zweistreifig abbiegt,
- der Abbiegeverkehr zügig geführt wird, stark ist oder eine Häufung von
mehreren Konfliktpunkten zu beachten hat,
- die Sichtbeziehungen zwischen Kraftfahrern und Fußgängern eingeschränkt
sind oder
- starke Fußgängerströme zu berücksichtigen sind.
Liegen derartige Randbedingungen vor, kann die getrennte Signalisierung
zweckmäßig sein, die vollen Signalschutz ermöglicht.
Eine Möglichkeit der getrennten Signalisierung bildet das „Rundum-Grün“ für
Fußgänger, bei dem die Fußgänger an allen Furten gleichzeitig eine Freigabezeit
erhalten, während alle Fahrzeugsignale „Rot“ zeigen. Eine derartige
Fußgängerphase mit „Alles-Rot“ für den Fahrzeugverkehr vermeidet die mögliche
Gefährdung der Fußgänger durch abbiegende Fahrzeuge. In den RiLSA wird dazu
ausgeführt, dass diese Form der Signalisierung an Knotenpunkten mit starkem
Fußgängerverkehr und geringem Kraftfahrzeugverkehr angewendet werden kann.

Bei der getrennten Signalisierung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass damit für
alle Verkehrsteilnehmer längere Wartezeiten als bei der bedingt verträglichen
Signalisierung verbunden sind; dies kann unter Umständen zu Rotlichtverstößen
besonders von Fußgängern und damit zu Einbußen bei der Verkehrssicherheit
führen.
Der Ausschuss hebt hervor, dass die Entscheidung über die am besten geeignete
Signalisierung von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder in eigener
Zuständigkeit getroffen wird.
Soweit es um die konkrete Festlegung der Signalisierung von Lichtsignalanlagen
geht, empfiehlt der Petitionsausschuss vor diesem Hintergrund, die Petition den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, weil deren Zuständigkeit berührt ist.
Angesichts der in den RiLSA bereits vorgesehenen Möglichkeiten der Signalisierung
empfiehlt der Ausschuss im Übrigen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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