Straßenverkehrsordnung - Helmpflicht für Fahrradfahrer

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
100 Ondersteunend 100 in Duitsland

De petitie is afgesloten

100 Ondersteunend 100 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

06-07-2016 12:15

Pet 1-18-12-9213-022085



Straßenverkehrs-Ordnung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und

digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit der Handlungsbedarf zur

Steigerung der Helmtragequote bei der Zielgruppe der jungen Erwachsenen und

weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Unfallursachen angesprochen sind und

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung



Mit der Eingabe wird die Einführung einer Helmtragepflicht für Radfahrende

gefordert.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 100 Mitzeichnungen und

197 Diskussionsbeiträge vor. Darüber hinaus liegen dem Ausschuss weitere

sachgleiche Eingaben vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen

parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,

dass nicht auf alle angeführten Aspekte gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die

Radfahrerzahlen insbesondere in den Großstädten seit Jahren anstiegen. Die

Fahrräder würden immer schneller und robuster, die Radfahrerin und der Radfahrer

blieben jedoch das Sicherheitsrisiko. Das Tragen eines Fahrradhelmes sei daher von

großer Bedeutung, da es bei Unfällen, die in der Stadt meistens mit Autos

passierten, zu schweren oder sogar tödlichen Kopfverletzungen kommen könne.

Gerade unter jungen Menschen herrsche ein gesellschaftlicher Druck keinen Helm

zu tragen, da es vermeintlich dem Aussehen, der „Coolness“, schade. Mit der

Einführung einer gesetzlichen Helmpflicht würde diese Haltung keine Rolle mehr

spielen, gleichzeitig werde aber die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. Bei Kindern

werde bereits sehr darauf geachtet, dass diese einen Helm trügen. Außerdem solle



die Helmpflicht Bestandteil der Verkehrserziehung werden. In anderen Ländern, z. B

Neuseeland, habe sich die gesetzliche Helmpflicht etabliert.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte

wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement für die Verbesserung der

Sicherheit im Straßenverkehr, in diesem Fall insbesondere für die der Radfahrenden.

Einführend stellt der Ausschuss fest, dass die in § 21a Absatz 2 Satz 1

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelte Helmtragepflicht für Fahrer, Mitfahrer

und Beifahrer von Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen

mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h gilt. Diese Pflicht

besteht nicht beim Fahren mit sogenannten Leichtmofas und beim Radfahren.

Der Ausschuss hebt hervor, dass die Bundesregierung den Radverkehr als

zukunftsträchtige und nachhaltige Verkehrsform sicherer machen und seine

Attraktivität weiter steigern möchte. Daher soll darauf hingewirkt werden, dass

deutlich mehr Radfahrende Helm tragen. Ob die Einführung einer Helmtragepflicht

das geeignete Mittel darstellt, wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert und die

Vor- und Nachteile vorgetragen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Bundesministerium für Verkehr und

digitale Infrastruktur (BMVI) weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt und die

Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmenden betont. Hierzu wird

in Zusammenarbeit mit den Interessengruppen der Radfahrenden und den

Verkehrssicherheitsverbänden das Helmtragen mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit

beworben, um die Tragequoten zu steigern und so zu erreichen, dass die

Radfahrenden mehr Verantwortung in eigenen Belangen übernehmen. Der

Ausschuss weist z. B. auf die gemeinsame Kampagne des BMVI und des Deutschen

Verkehrssicherheitsrates (DVR) „Runter vom Gas“ hin, in deren Rahmen im Jahr

2015 mit Plakatserien in deutschen Innenstädten, u. a. mit der Star-Wars-Figur

„Darth Vader“ sowie mit Prominenten im Rahmen der Plakatstrecke „Hut ab – Helm

auf“, für das Helmtragen beim Radfahren geworben wurde (vgl.



www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2015/038-dobrindt-der-helm-

sei-mit-dir.html

und

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2014/079-reiche-

hutabhelmauf.html).

Darüber hinaus unterstützt das BMVI viele Kampagnen zur Steigerung der

Helmtragequoten. Beispielsweise führt die Deutsche Verkehrswacht seit 2011 zur

Erhöhung der Helmtragequote im Auftrag des BMVI die bundesweite Aktion „Ich trag‘

Helm“ durch. Dabei werden die Vorteile des freiwilligen Tragens von Fahrradhelmen

thematisiert und jährlich wechselnde Schwerpunkte entwickelt, um alle

Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Die Aktion zählt zu den Bausteinen des

Bundesprogramms „Fahr Rad… aber sicher!“, welches die örtlichen

Verkehrswachten bei Verkehrssicherheitstagen umsetzen. Im Jahr 2013 wurden

insgesamt 713 Aktionstage durchgeführt, an denen über 600.000 Menschen

teilgenommen haben. Spezielle Zielgruppenprogramme richteten sich direkt an

Kinder oder Senioren, um hier u. a. das Helmtragen zu einer Selbstverständlichkeit

werden zu lassen.

Der Ausschuss merkt an, dass die Entwicklung der Tragequote von Schutzhelmen

bei Zweiradfahrern von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) jährlich

beobachtet wird. Danach ist bislang eine stetig positive Entwicklung der

Helmtragequoten zu verzeichnen. Allerdings hängen die Helmtragequoten stark vom

Alter der Radfahrenden ab: Radfahrende Kinder „bis 5 Jahre“ tragen den Helm zu

82 %, in der Altersgruppe „6 bis 10 Jahre“ beträgt die Quote 69 %. Die niedrigsten

Quoten sind in den Altersgruppen „17 bis 21 Jahre“ und „22 bis 30 Jahre“ mit jeweils

7 % zu verzeichnen. In den Altersgruppen „31 bis 40 Jahre“, „41 bis 60 Jahre“ und ab

„61 Jahre“ betragen die Helmtragequoten jeweils 16 %. Bezogen auf alle

Radfahrenden ergibt sich für das Jahr 2014 eine Quote von 17 % (2013: 15 %, 2012:

13 %).

Der Ausschuss stellt fest, dass die Helmtragequoten bislang Jahr für Jahr insgesamt

gestiegen sind. Dies deutet darauf hin, dass das Maßnahmenbündel der

Bundesregierung hinsichtlich der Stärkung der Eigenverantwortung der

Verkehrsteilnehmenden und der Steigerung der Tragequoten auf freiwilliger Basis

zielführend sind. Allerdings macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass gerade

die in einer der Eingaben ausdrücklich angesprochene Zielgruppe der jungen



Erwachsenen auch nach der Statistik die niedrigsten Quoten aufweist, sodass hier

tatsächlich verstärkter Handlungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der

Ausschuss, dass die Bundesregierung dieses Problem erkannt hat und im Rahmen

der Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 – 2020 (abrufbar unter:

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LA/halbzeitbilanz-

verkehrssicherheitsprogramm.pdf?__blob=publicationFile) die Intensivierung der

Aufklärungsarbeit der erwachsenen Radfahrenden über die Schutzwirkung der

Helme als Schwerpunkt für die zweite Halbzeit des Programms herausgestellt hat.

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass, neben der Eindämmung von

Unfallfolgen durch die Werbung für das freiwillige Tragen eines Helmes,

insbesondere die Unfallursachen bekämpft werden müssen. So können Unfallzahlen

reduziert und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Insoweit begrüßt der

Ausschuss das von der Bundesregierung ebenfalls gesetzte Ziel, im Rahmen des

Verkehrssicherheitsprogramms 2011 - 2020 die Sicherheit im Straßenverkehr zu

verbessern und die Zahl der Verkehrstoten im Programmzeitraum um 40 % zu

senken. Bei der Verkehrssicherheitsarbeit stellen die Radfahrenden eine

Schwerpunktgruppe dar.

Der Ausschuss hebt abschließend hervor, dass für die Zukunft noch offene Fragen

nach dem Umfang der Schutzwirkung durch Helme beantwortet werden müssen.

Dies gilt auch mit Blick auf die vermehrte Nutzung von Elektrofahrrädern. Zudem

bedarf es der Weiterentwicklung der Helme durch die Industrie und es gilt den nicht

immer ausreichenden Tragekomfort zu verbessern.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen unterstützt der Petitionsausschuss das von

der Bundesregierung verfolgte Prinzip der Freiwilligkeit, um die Eigenverantwortung

der Verkehrsteilnehmenden zu stärken und so zur Steigerung der Helmtragequote

der Radfahrenden beizutragen. Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für

sachgerecht und vermag sich nicht für die vom Petenten geforderte Helmtragepflicht

für Radfahrende auszusprechen. Gleichwohl erachtet er das Thema aus den

dargestellten Gründen als sehr wichtig. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der

Petitionsausschuss daher, die Petition der Bundesregierung – dem

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu

überweisen, soweit der Handlungsbedarf zur Steigerung der Helmtragequote bei der

Zielgruppe der jungen Erwachsenen und weitere Maßnahmen zur Vermeidung von

Unfallursachen angesprochen sind und das Petitionsverfahren im Übrigen

abzuschließen.

Begründung (pdf)


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